Wohin mit den höheren Einnahmen?

Der unerwartete Steuersegen für den Fiskus

Der Fiskus strahlt, der Steuerzahler nicht: Die Staatskassen füllen sich schneller wieder  als gedacht. Das jedenfalls besagt die jüngste Steuerschätzung. Folglich könnte die Schwarz-Gelbe-Koalition nun doch in Angriff nehmen, was sie 2009 im Wahlkampf teils versprochen (FDP, CSU) und im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat, nämlich die Steuerlast zu verringern und auch eine strukturelle Reform anzugehen, wenngleich versehen mit der Einschränkung „möglichst“ und mit dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

Was ökonomische Vernunft gebietet

Aber nach solchem Vorhaben will es so gar nicht aussehen, obwohl lange und schon immer fällig. Wohl hört man aus FDP und Teilen der Union das Verlangen nach spürbarer Steuerentlastung noch in dieser Wahlperiode. Doch Kanzlerin und Finanzminister wehren ab, die Haushaltskonsolidierung habe Vorrang. Auch Horst Seehofer will erst über Steuersenkungen entscheiden, wenn sich der wirtschaftliche Aufschwung als stabil erweise, und rückte damit von seinem Finanzminister Fahrenschon ab, der Entlastungen zum 1. Januar  2012 in Aussicht gestellt hatte. Zwar ist die Steuer- und Abgabenlast viel zu hoch, aber schlimmerweise die Schuldenlast noch viel mehr. Ökonomische Vernunft gebietet, beide Lasten zu verringern, deutlich und dauerhaft. Doch ist dabei abzuwägen, was Vorrang hat.

 Weniger ausgeben

An erster Stelle steht: Weniger ausgeben. Noch immer wird zuviel Geld verschwendet, Rechnungshöfe und Steuerzahlerbund zeigen das regelmäßig auf.  Auch das trüge zur Konsolidierung bei. Nicht anders der Schuldenabbau, er führt ebenfalls zu geringeren Ausgaben, desgleichen eine kleinere Neuverschuldung, denn dann muss der Staat weniger Zinsen zahlen. Außerdem steht der Schuldenabbau unter Dringlichkeitszwang: Nach der neuen Schuldengrenze im Grundgesetz muss die Neuverschuldung bis 2016 stetig verringert werden.

 Eine große Steuerentlastung ist nicht drin

Diese Neuverschuldung fällt zwar wegen des geschätzten höheren Steuersegens geringer aus als befürchtet, ist aber trotzdem immer noch höher als je zuvor. Die Gesamtverschuldung nimmt also weiter zu statt ab. Das lässt eine große Steuerentlastung nicht zu, wohl eine kleine wie die geplanten Trippelschritte zur Steuervereinfachung und eine Entlastung der Mittelschicht von der „kalten“ Progession. Auch finanzieren sich Steuerentlastungen zu einem guten Teil selbst, denn sie stimulieren die Wirtschaft, was dem Fiskus zusätzliche Steuereinnahmen beschert, allerdings nicht sofort.

 Aber neue und höhere Steuern fallen Politkern stets ein

Doch einer solchen und noch nicht einmal beschlossenen Entlastung stehen schon wieder neue Steuern (Flugverkehr, Kernbrennelemente), die Erhöhung der Tabaksteuer und Heraufsetzung der Krankenkassenbeiträge gegenüber. Statt Ausgaben zu streichen und entschieden gegen das Steuergeldverschwenden vorzugehen, fällt der politischen Führung als erstes immer nur ein, neue Steuerquellen anzuzapfen und die Staatseinnahmen noch weiter hochzuschrauben. Ein schlimmes Beispiel dafür ist auch die Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte durch die Große Koalition von CDU/CSU und SPD zum 1. Januar 2007.  

 Wann hohe Besteuerung brenzlig wird

Jede Steuerhebung wirkt beim Bürger wie ein Enteignungsakt, denn frei mit ihm vereinbart ist sie nicht, und ihr steht durchweg noch nicht einmal eine eindeutige staatliche Gegenleistung gegenüber. Anders allerdings geht es schwerlich auch nicht. Umso bedachtsamer muss sich der Staat beim Erheben von Steuern zügeln, denn mit einer individuellen Steuerbelastung von 40 bis 50 Prozent des persönlichen Einkommens an aufwärts wird es für einen freiheitlichen Rechtstaat brenzlig. Denn dann verringert sich die freie Verfügbarkeit der Bürger über ihr Eigentum am Einkommen so sehr, dass die Besteuerung zu einem konfiskatorischen Eigentumsentzug entartet und in Kollision mit dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes gerät.

 Arbeiten für den Fiskus von Januar bis Juli

Mehr als die Hälfte der erzielten Einkommen fließt schon längst in staatliche Kassen. Der Bund der Steuerzahler kommt für 2010 auf eine „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ von 50,5 Prozent. 1960 habe sie noch 41,5 Prozent betragen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die Summe der Steuern und der von den privaten Haushalten und Unternehmen gezahlten Sozialabgaben ins Verhältnis zum Volkseinkommen setzt. Sinnbildlich und rein rechnerisch bedeutet dies, dass die Steuerzahler mehr als ein halbes Jahr nicht für das eigene Portemonnaie gearbeitet haben, sondern für die öffentliche Hand. Doch ist dabei zu berücksichtigen, dass sie für die Sozialversicherungsabgaben auch konkrete Gegenleistungen erhalten. Das bedeutet allerdings , dass das System dieser Sozialversicherung Verherrlichung verdient, denn es anfällig für politischen Missbrauch, keine echte Versicherung mit Rücklagenbildung, daher unsicher, kritikwürdig und hochgradig reformbedürftig.

Wieviel und wofür von einem verdienten Euro in staatlichen Taschen verschwindet und was von ihm im privaten Portemonnaie bleibt, findet man hier:

http://www.steuerzahler.de/wcsite.php?wc_c=31826&wc_id=38345&wc_p=1&wc_lkm=697

 

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