Grönland und was auch sonst noch als amerikanischer Anspruch kommen kann: zum Beispiel Französisch-Guayana mit seinem europäischen Weltraumbahnhof in Kourou – Nur von dort kann Europa seine Raketen starten – Panama als Fallmuster – Die Monroe-Doktrin, die Roosevelt-Corollary
Von Prof. Dr. iur. Menno Aden
In diesen Tagen geben wir Deutschen wieder einmal ein Beispiel für unsere Fähigkeit, sich zwischen zwei Stühle zu setzen. Da lassen wir uns in eine Kriegshysterie gegen Russland hetzen, die zu einer dauerhaften und vertieften Feindschaft führen kann, und dann haben wir zusammen mit den Franzosen auch noch 15 Soldaten nach Grönland geschickt. Für nur zwei Tage. Wozu? Um dieses vor dem amerikanischen Zugriff zu schützen?
I. Professionelle Machtpolitiker, die kühl rechnen
Wir erkennen nicht, mit welcher Professionalität und Planungssicherheit imperialistische Politik im Pentagon geplant und im Oval Office zu Washington umgesetzt wird.1) Dabei ist egal, ob da ein Egomane wie Trump (der aber eben k e i n Idiot ist, wie hierzulande oft zuhören) oder der von uns naiven Deutschen wie ein Messias gefeierte Obama im Sessel der Macht sitzt. Stellt man sich nämlich vor, dass die USA nicht von Dummköpfen, sondern seit jeher von kühl rechnenden Machtpolitikern bestimmt wird, dann kann man auf folgenden Gedanken verfallen:
Schon seit dem Zweiten Weltkrieg haben die Amerikaner in Grönland mit ausdrücklicher oder erzwungener Zustimmung Dänemarks eine Reihe von Militärstützpunkten, darunter die Pituffik Space oder früher so genannte Thule Air Base im Nordwesten der Insel, die zur Überwachung von Raketenstarts und Weltraumaktivitäten dient. Amerikanische Großunternehmen verfügen über Konzessionen zum Abbau dortiger Bodenschätze. Die USA brauchen diese zu 90 Prozent von Eis bedeckte Insel nicht zum Besitz – weder militärisch zur Sicherung noch wirtschaftlich zur weiteren Bereicherung. Wozu also das ganze rufschädigende Theater?
II. Die Monroe Doktrin
Die 1823 von US-Präsident Monroe verkündete Monroe-Doktrin ist seither ein Leitfaden der US-Außenpolitik. Darin wird – unter etwas unklarer Achtung von deren schon bestehendem Besitz – europäischen Mächten untersagt, in der westlichen Hemisphäre Souveränität auszuüben.2) Die Monroe-Doktrin war und ist die „völkerrechtliche“ Basis für die von der USA über den amerikanischen Doppelkontinent, also Süd – und Nordamerika, in Anspruch genommene Hegemonie. Grönland gehört geographisch zum amerikanischen Kontinent. Grönland in europäisch-dänischer Hand ist daher ein Verstoß gegen die Monroe-Doktrin, jedenfalls gegen deren Geist. Das führt nach „amerikanischem Völkerrecht“ zu einem Recht der USA, den europäischen Souverän (= Dänemark) vom amerikanischen Kontinent zu vertreiben.
Die Monroe-Doktrin wurde von allen europäischen Mächten mehr oder weniger zähneknirschend akzeptiert und konnte so als communis opinio doctorum (herrschende Lehre der Experten) als Satz des Völkerrechts gelten. 1904, verkündete US-Präsident Theodore Roosevelt, die nach ihm benannte Ergänzung der Monroe-Doktrin, die Roosevelt-Corollary. Diese formulierte den alleinigen Anspruch der Vereinigten Staaten auf Hegemonie auf dem Doppelkontinent. Theoretisch interessant ist zwar die Frage, ob die Roosevelt-Corollary ebenfalls zu Völkerrecht erstarken konnte, was aber hier dahinstehen mag. Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Vertreibung, der Dänen aus Grönland eine Fortsetzung der Monroe-Doktrin, indem „endlich“ die letzten Reste europäischer Kolonisierung auf dem amerikanischen Gesamtkontinent beendet würden.
Die Zielsetzung einer endgültigen Entkolonisierung mag angesichts vieler UN-Konventionen, die in diese Richtung weisen, auch für den amerikanischen Gesamtkontinents als Völkergewohnheitsrecht3) vertretbar erscheinen und ist insofern vielleicht völkerrechtskonform. Wenn man daher das Grönland-Problem auf völkerrechtlicher Basis diskutiert, kommt man möglicherweise zu einer Lösung, die für Dänemark nicht günstig ist.
III. Französisch-Guayana
Die wenigsten Deutschen bedenken, dass Frankreich als einzig verbliebene Kolonialmacht über ganz erheblichen Besitz verfügt: Polynesien mit Tahiti und Neukaledonien im Pazifik, verschiedene Inseln im Pazifik sowie im Atlantik und vor allem auf dem südamerikanischen Kontinent Französisch Guayana. Das ist ein Gebiet von rund 80.000 Quadratkilometern, also etwa doppelt so groß wie die Schweiz. Sollte das Grönland-Problem, wie abzusehen, im Sinne der USA mittels Annexion oder lancierter Unabhängigkeitserklärung der 60.000 Grönländer gelöst werden, dann bliebe – von einigen Inseln in der Karibischen See im französischen Besitz (z. B. Martinique) oder im niederländischen (z.B. Curacao) abgesehen – als Stachel im System der Monroe-Doktrin nur noch diese französische Kolonie im Nordosten Südamerikas. Die fortdauernde Präsenz einer europäischen Macht auf dem amerikanischen Kontinent – 70 Jahre nach der Dekolonialisierung – ist mithin ein klarer Verstoß gegen den Geist der Monroe-Doktrin und eigentlich auch gegen den Grundsatz der Entkolonisierung überseeischer Gebiete.
IV. Französisch-Guayana, der europäische Weltraumbahnhof
Die Erforschung des Weltraums und die dazu erforderliche Technologie und Technik ist für die Zukunft Europas von wichtiger, vielleicht von entscheidender Bedeutung. Die USA haben dabei zwar die Nase vorn, aber Europa scheint z. B. mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA recht gut aufzuschließen. Das kann sie ganz wesentlich aufgrund der Möglichkeiten, die der nahe am Äquator liegende Weltraumbahnhof (Centre Spatial Guyanais) in Kourou in Französisch-Guayana bietet. Wenn es den USA gelänge, den Europäern Französisch-Guayana wegzunehmen, dann würde auf diesem Wissensgebiet eine lästige Konkurrenz beseitigt, und die Vorrangstellung der USA würde zu einem uneinholbaren Monopol, denn Französisch-Guayana ist praktisch der einzige Ort, von dem aus Europa seine Raketen zur Weltraumerkundung starten kann.
V. Panama als Fallmuster
Es wird Trump gelingen, eine für die USA günstige Lösung in Grönland zu erreichen. Er braucht nur wie sein großes Vorbild Theodore Roosevelt auf den Großen Knüppel (Big Stick) zu verweisen. Wenn er Grönland geschafft haben wird, können die USA nach demselben Fahrplan Frankreich und damit Europa und die ESA aus Guayana vertreiben. Die USA müssen das Gebiet nicht förmlich annektieren. Politisch empfehlenswert wäre eine Panama-Lösung. Es war schon ein ziemlich starkes Cowboystück, wie Panama, und sein Kanal in US-amerikanische Hände geriet. Genauso, wie es sich in Grönland abzeichnet. Das Gebiet des heutigen Panama ist zuvor Teil von Kolumbien gewesen. In einer US-Kommandoaktion wurde dieses zum selbstständigen Staat ausgerufen.4) Mittlerweile weiß jeder Europäer, dass es ein wichtiges Ziel der US-amerikanischen Außenpolitik ist, ein vereintes Europa, als Macht und Konkurrenten auszuschalten Ein US-Schlag gegen Französisch-Guayana, das übrigens ganz in der Nähe von Venezuela liegt, das bis auf weiteres als amerikanisches Protektorat geführt wird, würde die europäische Weltraumtechnik weitgehend paralysieren.
Ergebnis
Wir Deutschen haben keine direkten Interessen in Grönland. Warum haben wir also Soldaten dahin geschickt? Wegen des europäischen Weltraumbahnhofs in Französisch-Guayana? Das wäre sehr vorausschauend, ist aber kaum anzunehmen.
Dann bleibt leider nur der Vergleich mit der deutschen Beteiligung am einstigen „Boxeraufstand“ in China. Wie stolz ist doch das deutsche Kaiserreich gewesen, als es im Boxeraufstand 1901 hieß the Germans to the Front. Nur wenige Jahre darauf wurden wir als schnöde, habgierige, gewissenlose Friedensstörer hingestellt und von eben jenen Mächten überfallen, die uns zu diesem Einsatz verleitet hatten.
Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 sagt in Artikel 2 Absatz IV: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.5) Der Griff nach Grönland unter Androhung militärischer Gewalt ist daher ein offensichtlicher Bruch des Völkerrechts, so dass er auch für einen mächtigen Staat wie die Vereinigten Staaten von Amerika auf lange Zeit rufschädigend und schädlich ist.
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1) Ich traue mir dieses Urteil aufgrund meines Aufenthaltes im Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) in Sarajevo zu, wo ich mit Amerikanern täglich zu tun hatte. Hierzu mein Buch Bosnien – Scharnier der Kulturen.
2) Das war ein wichtiger Aspekt für das Abenteuer des französischen Kaisers Napoleon III, das mit der Hinrichtung von Maximilian, dem Bruder des österreichischen Kaisers endete.
3) Das Völkerrecht beruht bislang nur zu einem geringen Teil auf völkerrechtlichen Verträgen; ein großer Teil völkerrechtlichen Normen ist Völkergewohnheitsrecht (VGR). Das VGR stützt sich auf aconsuetudo (dauerhafte Gepflogenheit) und iuris opinio (Rechtsüberzeugung).
4) Siehe hierzu: Aden, Menno – Imperium Americanum, Seite 119).
5) Dieser Satz des Völkerrechts könnte aus Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden (1795) entnommen sein, wo Kant als erste Forderung aufstellt: Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staat durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
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