Der Völkerrechtswissenschaftler Professor Alfred de Zayas zum Angriff auf Iran durch Israel und die USA – Eine ‚Aggression‘ im Sinne von Artikel 5 im Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – „Eine dreiste Verdrehung der Fakten und des Völkerrechts“ durch Friedrich Merz – Zerstörung der Mädchenschule in Minab ein gravierendes Kriegsverbrechen – „Der Bundeskanzler bagatellisiert Völkerrechtsbrüche“ – Deutschland als Mittäter – Mächtige Staaten nutzen das Recht, wenn es ihnen nützt, sie brechen es, wenn es ihnen im Weg steht
Israel und die USA brechen massiv die Bestimmungen des Völkerrechts. Mit dieser Beurteilung hat der Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. iur. et Dr. phil. Alfred de Zayas seine bisherige Haltung (siehe u.a. hier) noch einmal bekräftigt. Er tat dies gegenüber der Schweizer Zeitung Zeitgeschichte im Fokus vom 18. März. Mittäter sind für ihn Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Die Bombardierung des Iran nennt er ein Kriegsverbrechen. Israel und die USA könnten sich dabei keinesfalls auf ein „Präventivrecht“ berufen. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung gebe es weder im Völkergewohnheitsrecht noch in der Uno-Charta.