Spahn reichen 2G schon nicht mehr, er will 2G-plus – Bürger mit dem Impfen in falscher Sicherheit gewiegt – Warum der ganze Freiheitsraub auch für völlig Gesunde? – Diese Spahn’s und diese Wieler’s sind nicht bei Trost – Warum testen? Warum überhaupt massenweise impfen? – Nur noch rein formal wird der direkte Impfzwang vermieden – Die Europarat-Resolution: Keinen zum Impfen zwingen, keinen Ungeimpften diskriminieren – Das Murswiek-Gutachten: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind schlicht verfassungswidrig – Mit 2G fast vom gesamten öffentlichen Leben ausgeschlossen und damit die Freiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt – Welche Grundrechte ungerechtfertigt verletzt sind – Die Rückkehr zur Normalität
Die Jagdsaison ist eröffnet, die Treibjagd auf Corona-Ungeimpfte hat Fahrt aufgenommen und läuft jetzt auf Hochtouren. Wer sich diese Spritzen gegen Covid-19 aus guten Gründen nicht verpassen lassen mag, soll noch mehr in die diktatorische Mangel genommen werden als ohnehin schon. Freiheiten, die Geimpfte und Genesene (2G) sowie Negativ-Getesteten (3G) wie als Gnadenakt und fürs Brav-Sein als Belohnungsakt zurückerhielten, werden den Impfverweigerern nun wieder entzogen. Die Obrigkeit versagt ihnen also das dritte G. Mit dem Negativ-Schnell-Test hatten sie immerhin noch Zugang zu Innenraum-Veranstaltungen wie Gaststätten, Hotels, Konzerten, Theatern, Kinos, Diskotheken, Tagungen und anderen mehr erhalten. Nun werden sie hier ausgegrenzt.
Tortur im Alltag
Sachsen preschte mit der 2G-Anordnung vor, in Kraft seit 8. November. Für die Kontrolle würden Sondereinheiten von Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Polizei unterwegs sein. Andere Bundesländer folgten oder wollen folgen. Für Ungeimpfte werde der Alltag zur Tortur, konstatierte die Online-Zeitung Die Freie Welt (hier). Zusätzlich entmündigt, demütigt, erniedrigt die unnötige Maskenpflicht für alle, wie sie in öffentlichen Innenräumen und Geschäften vorgeschrieben ist. Wie die Panikmache ein altes Ehepaar trennt, beschreibt die 64jährige Bettina Schmitz in einem Leserbrief an Markus Langemann vom Club der klaren Worte auf erschütternde Weise hier.
Spahn reichen 2G schon nicht mehr, er will 2G-plus
Am Freitag (12. November) verstieg sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu einem neuen Diktatvorschlag. Nicht nur 2G sollen es sein, sondern 2G-plus. Das bedeutet: Geimpft und genesen reichen nicht, auch diese Menschen müssen sich testen lassen, bevor sie eine Veranstaltung besuchen dürfen. Spahn will damit die Ansteckungsgefahr minimieren („Sonst wird es ein bitterer Dezember“). Und RKI-Präsident Lothar Wieler sekundierte: „Es ist fünf nach zwölf.“ (FAZ vom 13. November 2021, Seite 1 und 2).
Bürger mit dem Impfen in falscher Sicherheit gewiegt
Wie bitte? Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen? Hatte nicht diese Politiker- und Medizinertruppe, seit das Impfen und Genesen losging, die Bürger in der Sicherheit gewiegt (oder zumindest den Anschein erweckt), wer geimpft oder genesen sei, habe vom Virus nichts mehr zu befürchten? Vor solcher Ansteckungsmöglichkeit gewarnt hat sie schon gar nicht. Und auch nicht davor, wie schnell die Impfwirkung nachlässt und Auffrischungsspritzen („Booster“) fällig werden. Und wie oft das „Boostern“ den Geimpften (und Genesenen?) wohl noch zugemutet wird. Inzwischen wissen wir: April, April. Alle, wirklich alle können anstecken – Geimpfte, Genesene, Negativ-Getestete, Positiv-Getestete ohnehin. Und dann etwa auch völlig Gesunde?
Warum der ganze Freiheitsraub auch für völlig Gesunde?
Muss ja wohl, denn warum sollen auch die dem ganzen Freiheitsraub unterliegen? Warum sollen sich wenigstens nicht die frei bewegen können, wenn ein medizinischer Befund oder der Arzt ihnen bescheinigt, gesund zu sein? Weil sie jeden Tag diese Gesundheit verlieren können? Weil sie jeden Tag angesteckt sein können? Weil sie jeden Tag an Corona oder was auch immer erkranken können? Also täglich Befunde sammeln? Also täglich zum Arzt? Und warum diese ganzen Diktate nur bei Corona, aber nicht auch bei anderen ansteckenden Krankheiten, die häufiger sind und mehr Menschen heimsuchen? Was für ein Unfug, was für ein Wahnsinn.
Diese Spahn’s und diese Wieler’s sind nicht bei Trost
Ach ja, auch dies fällt noch auf: Spahn lobt zwar die 3G-Regel, die nun auch am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden soll. Doch zu oft sei 3G in Wirklichkeit „Null-G“ gewesen, weil nicht kontrolliert worden sei (FAZ vom 13. November, Seite 2). Das mag in der Tat so sein. Aber woher nimmt Spahn die Gewissheit, dass eben dies nicht auch bei 2G und seinen 2G-plus passiert? Oder bei 1G? Das nämlich hat der Vize-Landrat des Landkreises Bautzen, Udo Witschas (CDU), gefordert (FAZ ebenda). Demnach müssten sich künftig alle testen lassen, also Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte. Und Gesunde wohl erst recht. Also bedarf es immer mehr umfassender und ausufernder Kontrollen, wenn die Anordnungen nicht zur Farce werden sollen. Dafür braucht man Personal. Nimmt man das vorhandene, fällt es teilweise oder ganz aus für seine bisher anderen Aufgaben. Stockt man es auf, führt es zu noch mehr unproduktiven Arbeitsplätzen und aufgeblähter Bürokratie. Diese Spahn’s, die Wieler’s und die Witschas‘ sind nicht bei Trost. Was sie treiben, ist irreal und abenteuerlich. Oder sie verfolgen andere Interessen, die nicht die unseren sind.
Wie einige Gastronomen reagieren
Zu lesen war: „Mehrere Gastronomen machen mit Aushängen an den Fenstern ihrer Lokale ihrem Ärger Luft, andere schließen ihre Innenräume gleich ganz. Wieder andere ignorieren die Regeln und laden ausdrücklich „4G“ ein, also alle, die genesen, geimpft, getestet und gesund seien“ (FAZ ebenda im Bericht aus Sachsen). Ja, so sollte es – wenn schon, denn schon – sein. Das vierte G könnte auch stehen für „Gesundgeschrieben durch den Arzt“. Damit sind wir bei dem, was ich am 11. August hier schrieb:
Warum testen? Warum überhaupt massenweise impfen?
„Entweder man ist krank, oder man ist gesund. In beiden Fällen ist ein Test sinnlos. Ist man krank, geht man zum Arzt. Ist man gesund, muss das ein Test nicht bestätigen. Nach Herstellerangaben sind die PCR-Tests ohnehin ungeeignet und nachweislich irreführend. Damit entfällt auch die Grundlage für Massen-Impfungen, die den Menschen aufgedrängt werden wie Ladenhüter im Sommerschlussverkauf. Sie laufen inzwischen auf staatliche Zwangsimpfungen hinaus, als hätte die politische Führung nie hoch und heilig versichert, die werde es natürlich nicht geben. Aus dem konstruierten Testen ist das konstruierte Impfen geworden. Hört dieses Testen auf, hören zugleich die Irreführungen mit den zwar positiv Getesteten als Infizierte, aber nicht Erkrankte endlich auf. Dann können sich die Mediziner, die Medien und die Statistiker ganz auf die äußerst geringe Zahl der symptomatisch wirklich Erkrankten konzentrieren. Diese Zahl bewegt sich im Promille-Bereich der Gesamtbevölkerung. Auch halten sich diese (nur anfänglich infektiösen) Corona-Kranken überwiegend nicht in der Öffentlichkeit auf. Daher ist (und war) die tatsächliche Infektionsgefahr so gering, dass es für die groß angelegte Impfkampagne überhaupt keinen medizinisch begründeten Anlass gibt (und gab) – es sei denn, es stecken politische und/oder kommerzielle Beweggründe dahinter.“
Nur noch rein formal wird der direkte Impfzwang vermieden
Zurück zur Jagd auf Ungeimpfte. Mit immer mehr Einfällen und Mitteln werden sie unter Druck gesetzt. Die politische Führung in Deutschland vermeidet den direkten Impfzwang für alle nur noch rein formal, sie treibt aber die Menschen zusammen mit folgsamen Medizinern immer aggressiver indirekt zum Impfen. Dieser indirekte Zwang wird schleichend so zum direkten. Dass niemand zum Impfen gezwungen werden darf, hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates schon am 27. Januar 2021 in seiner Resolution 2361 beschlossen. Darin heißt es in Paragraph 7.3.1 und 7.3.2 unter anderem:
Die Europarat-Resolution: Keinen zum Impfen zwingen, keinen Ungeimpften diskriminieren
„Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte. Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.“ Das ganze Dokument finden Sie hier.
Die politische Bedeutung der Resolution
Zwar müssen die Mitgliedstaaten diese Resolutionen nicht befolgen, weil sie für sie nicht rechtsverbindlich sind, aber sie haben ihre politische Bedeutung. Dies auch insofern, als sie sich an der Europäischen Menschenrechts-Konvention orientieren. Denn auf diese Konvention pocht die EU auf dem internationalen Parkett, wenn sie menschenrechtliche Missstände in anderen Ländern anprangert.
Juristisch von Bedeutung ist das Murswiek-Gutachten: Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind schlicht verfassungswidrig
Juristisch von Bedeutung ist das Rechtsgutachten des
Staatsrechtswissenschaftlers Professor Dr. Dietrich Murswiek mit dem Titel „Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte – Die Verfassungswidrigkeit des indirekten Covid-19-Impfzwangs“ vom 4. Oktober 2021im Auftrag der Initiative freie Impfentscheidung e.V. Dessen Ergebnis lautet kurzgefasst: „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig. Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen.“
Mit 2G fast vom gesamten öffentlichen Leben ausgeschlossen und damit die Freiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt
In der Zusammenfassung heißt es unter anderem: „Diese Regelungen schränken die Freiheit der Ungeimpften auf schwerwiegende Weise ein. Bei Anwendung der 2G-Regel sind Ungeimpfte fast vom gesamten öffentlichen Leben ausgeschlossen, nämlich z.B. von Kino-, Theater-, Opern- oder Konzertbesuchen, von der Teilnahme an Sportveranstaltungen, an Kongressen, an Vortragsveranstaltungen. Sie dürfen keinen Kaffee im Café mehr trinken, nicht in die Kantine zum Mittagessen gehen und nicht im Restaurant speisen. Bei Anwendung der 3G-Regel sind ihnen all diese Aktivitäten durch die Notwendigkeit, einen tagesaktuellen Test vorzulegen, wesentlich erschwert. Spontane Entscheidungen, z.B. in eine Kneipe zu gehen, sind praktisch nicht mehr möglich. Außerdem wird sehr vielen Menschen durch die Kostenpflicht der nötigen Tests die Wahrnehmung ihrer Freiheitsausübung praktisch unmöglich gemacht. Im Übrigen wird sie so teuer, dass die Betreffenden größtenteils darauf verzichten werden – beispielsweise, wenn ein Cappuccino im Café nicht mehr für drei Euro zu haben ist, sondern einschließlich des Preises für den Test 18 oder 20 Euro kostet, oder wenn die Kosten für den Kinobesuch sich einschließlich des Tests mehr als verdoppeln.“
Welche Grundrechte ungerechtfertigt verletzt sind
Ein weiterer Teil der Zusammenfassung lautet: „Durch diese Freiheitseinschränkungen sind etliche Grundrechte betroffen, in der Regel die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), aber je nach Umständen auch z.B. die Berufsfreiheit oder das Recht auf Ausbildung (Art. 12 Abs. 1 GG), die Wissenschaftsfreiheit oder die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Diese Grundrechtseinschränkungen wären nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhten und in jeder Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprächen. Dies ist nicht der Fall.“ Der gesamte Gutachtentext hier. Bisher setzen sich Bundesregierung und das deutsche Parlament über diese Verfassungswidrigkeit hinweg. Um sie davon abzubringen, muss jemand den Klageweg beschreiten. Gerichte werden nicht von sich aus tätig.
Die Rückkehr zur Normalität
Das Murswiek-Gutachten gibt vor, was zu tun ist. Die Rückkehr zur Normalität muss so aussehen: Für seinen Schutz vor Corona ist jeder selbstverantwortlich, nicht der Staat. So ist es auch bei anderen möglichen Krankheiten. Freiheit schließt Selbstverantwortung mit ein. Die Freiheit sieht so aus: Wer sich vom Impfen Schutz verspricht, soll sich impfen lassen. Wer dem Impfen misstraut oder ihm ausweicht, weil er sich auf seinen natürlichen Immunschutz verlässt, lässt das Impfen bleiben, ohne deswegen verfolgt zu werden. Jeder, ob geimpft oder ungeimpft, ist frei darin, andere Menschen zu meiden oder Abstand zu ihnen zu halten, wenn er Ansteckung befürchtet. Ebenso ist jeder frei darin, sich zusätzlich mit der Maske zu schützen. Ein Impfzwang, ob direkt oder indirekt, ist nicht erforderlich, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.
PS. Ich empfehle einen Artikel der Berliner Zeitung (BZ) vom 13. November 2021, auf den ich erst am 15. November aufmerksam gemacht worden bin. Der Titel lautet „Schluss mit der Impfdebatte, zurück zur Vernunft“. Es ist nach meiner Wahrnehmung das erste Mal, dass jetzt auch eine Zeitung wie die BZ, sonst dem Mainstream folgend, zu einer deutliche Kehrtwende in der staatlichen Corona-Politik aufruft, wie es die bisherigen Kritiker, darunter auch ich, schon lange verlangen. Geschrieben hat den Artikel Philipp von Becker. Am 15. November hat die BZ dessen Online-Text aktualisiert. Sie finden ihn hier. Sein erster Satz lautet: „Die derzeitige Debatte zum Impfstatus Einzelner und der Bevölkerung ist wie der gesamte Diskurs zur Corona-Politik geprägt von Missverständnissen, Widersprüchen und irrigen Annahmen.“