Sie verkündet: Die „Bundesnotbremse“ gegen Corona kann jetzt auslaufen – Lockerungen, weil die Bundestagswahl näherrückt? – Die nutzbaren verfassungsrechtlichen Bedenken – Die „Bundesnotbremse“ ist ein unzulässiges Einzelfallgesetz und verstößt gegen das Grundgesetz – Das Bundesverfassungsgericht mit über 200 Beschwerden überschüttet – Das wirklich Furchterregende
Aha, die „Bundesnotbremse“ kann jetzt auslaufen. Das haben unsere Durchlaucht Angela Merkel am 31. Mai in Berlin verkündet.*) „Jetzt“ heißt aber nicht gleich, nicht sofort, „jetzt“ heißt für die Kanzlerin zum 30.Juni. Also währt diese „Bremse“ gegen das Corona-Virus noch einen ganzen Monat – ob sie wirkt oder nicht, sie währt. Dabei ist sie bis 30. Juni ohnehin befristet und wäre dann sowieso fort, es sei denn … ja, es sei denn, die Maßnahme würde vom Bundestag verlängert. So schoben Durchlaucht denn auch umgehend die Bemerkung nach: „Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alle nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren.“
Mutationen am laufenden Band und wofür sie sich phantastisch eignen
Ein Segen sind diese Mutationen, natürlich nicht für uns Bürger, aber sehr wohl für totalitär geneigte Politiker, um den Normalbürger gefügig zu halten, um Widerspenstige in den Griff zu kriegen und um aufsässige Demonstrationen im Zaum zu halten oder auch gar nicht erst zuzulassen. Wann immer politisch gewünscht, erscheint, wie aus dem Ärmel gezaubert, eine neue Mutation auf der Bildfläche und muss die Angstmache verlängern helfen – Mutationen am laufenden Band sozusagen. Mutationen gibt es immer und überall. Niemand kann sie verhindern. Sie lassen sich auch schnell mal so behaupten. Und sie eignen sich phantastisch dafür, die mit Corona begründeten Freiheitsbeschränkungen mit einem ständigen Hin und Her zu einem Dauerzustand zu machen, die autoritären Maßnahmen zu verewigen, von denen zu befürchten ist, dass sie abgleiten in ein totalitäres Regime. Initiis obsta, sagt der Lateiner. Wehret den Anfängen, sagt man auf Deutsch.
Lockerungen, weil die Bundestagswahl näherrückt?
Mag sein, dass die ganze Corona-Apparatur in den kommenden vier Monaten politisch zurückgefahren wird: die nutzlose, aber gefährliche Maskerade, das autoritäre Abstandstheater, die regulierten Treffen mit anderen Menschen, das Verbringen von Freizeit wo, wann und wie, die Homeoffice-Pflicht, das Reisen mit was auch immer, die touristischen Ausflüge, die Hotel-Aufenthalte, die sportlichen Betätigungen, die absurden Ausgangssperren zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens, der Mannschaftssport, der Individualsport, das Einkaufen in welchen Geschäften und welchen nicht, die Hygienevorschriften dort, die Zugangserlaubnisse, die Theater- und Konzertbesuche, die „körpernahen Dienstleistungen“ (Beispiel Friseure), die Ausnahmen für Geimpfte … also dieses ganze Affentheater.
Es mag deswegen sein, weil die Bundestagswahl am 26. September näherrückt. Da ziehen sich vor allem die Noch-Regierungsparteien den Zorn der Wähler sehr ungern auf den Hals. Die nämlich sind der staatlichen Eingriffe in ihre Freiheit überdrüssig und in das normale Leben endlich zurückkehren. Die ohnehin missbrauchten Inzidenzwerte**) lassen sich für die so motivierten Lockerungen durchaus hindeichseln, Tests aussetzen genügt.
Die nutzbaren verfassungsrechtlichen Bedenken
Und hat nicht der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an der Verfassungsmäßigkeit der „Bundesnotbremse“ Zweifel geäußert? Er hat.***) Der Spielraum des Gesetzgebers für Maßnahmen sei zwar weit, weiter als bei der Exekutive. Gleichwohl stelle sich natürlich die Frage, ob die Maßnahmen, auch wenn man den gesetzgeberischen Beurteilungsspielraum beachte, noch als geeignet, erforderlich und angemessen zu beurteilen seien. Problematisch sei auch der Inzidenzwert als „alleiniger Maßstab für die Grundrechtseingriffe“ Zu den Schulschließungen sagte Papier: „Von umfassenden Abwägungen war nicht viel zu erkennen. Der jetzt für die Schulschließungen maßgebliche Inzidenzwert von 165 grenzt an Willkür.“ Auch diese verfassungsrechtlichen Bedenken ließen sich für das (zumindest bis zum Wahltag einstweilige) Ende der schweren Eingriffe in die Freiheit argumentativ nutzbar machen, um aus der „Nummer“ erst einmal herauszukommen.
Die „Bundesnotbremse“ ist ein unzulässiges Einzelfallgesetz und verstößt gegen das Grundgesetz
Der Staats- und Verfassungsrechtler Professor Dr. Christoph Enders, Leipzig, rückt noch einen anderen Aspekt der Corona-Gesetzgebung in das rechtliche Blickfeld, nämlich, „ob wir es nicht mit einem unzulässigen, gegen das Verbot des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verstoßenden Einzelfallgesetz zu tun haben“. Enders verweist auf die Entstehung des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats wollten eine tendenziell freiheitsfeindliche, rein anlass- und einzelfallbezogene Maßnahmenpolitik auf Gesetzesebene verhindern. Sie strichen nicht nur die im Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee noch enthaltene Notstandsermächtigung, sondern schrieben zum Schutz der Grundrechte auch das Verbot von Einzelfallgesetzen auf Verfassungsebene (im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes) fest. Verwaltungsakte in Gesetzesform, auch Allgemeinverfügungen, die sich zwar an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richten, aber eben nur einen konkret umrissenen Sachverhalt betreffen, sollten unbedingt verboten sein.“ Enders kommt zu dem Schluss, dass die „Bundesnotbremse“ ein unzulässiges Einzelfallgesetz ist: „Man hat in der Not eine Allgemeinverfügung auf Gesetzesebene erlassen, wie sie das Verbot von Einzelfallgesetzen in Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ausschließen will.“ (Leserbrief in der FAZ vom 28. April 2021, Seite 6).
Mit über 200 Verfassungsbeschwerden überschüttet
Das Bundesverfassungsgericht ist mit Verfassungsbeschwerden geradezu überschüttet worden. Befassen muss es sich mit mehr als zweihundert, darunter auch die von Abgeordneten der AfD und FDP. Die Beschwerden und Eilanträge richten sich vor allem gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, viele aber auch gegen das ganze neue Infektionsschutzgesetz. Der Professor für öffentliches Recht Dr. Josef Franz Lindner äußerte: „Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte.“ (Quelle hier).
Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre abgelehnt
Von den Eilanträgen gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen hat das Verfassungsgericht mehrere abgelehnt. Die Maßnahme greife zwar „tief in die Lebensverhältnisse“ ein, würde aber dieses „bedeutsame Instrument“ der Infektionsbekämpfung vorläufig außer Kraft gesetzt, würden die Nachteile überwiegen. Auch liege nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass die Maßnahmen offensichtlich unverhältnismäßig seien. Zwar sei die Wirkung der Ausgangssperre „fachwissenschaftlich umstritten“, doch habe hier der Gesetzgeber einen Einschätzungsspielraum. Andere Möglichkeiten, private Zusammenkünfte zu unterbinden, griffen noch stärker in die Grundrechte ein. (FAZ vom 6. Mai 2021, Seite 1). Letztlich entschieden wird aber im Hauptverfahren.
FAZ-Kommentar: Endlich, die Notbremse
Beschlossen hatte der Bundestag die bundeseinheitliche „Notbremse“ am 21. April. In Kraft ist sie seit dem 23. April und wirkt sich aus seit dem 24. April. Relevant ist sie für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über einem Inzidenzwert von 100 liegen. Dann gelten automatisch die Bundesregeln: Die Länder dürfen nur mit noch strengeren Vorgaben davon abweichen. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Wenn der Wert in der Region die 100 sieben Tage wieder unterschreitet, entfallen die Beschränkungen automatisch, spätestens jedoch am 30. Juni. Kommentar der FAZ vom 22. April (Seite1): „Endlich, die Notbremse“. Die Rede von Alice Weidel (AfD) im Bundestag am 16. April gegen die „Notbremse“ hier.
Das wirklich Furchterregende
Wenn man liest und bedenkt, zu welchem abgründigem, menschenverachtendem Zweck das Grippe-Virus Covid-19 von global Mächtigen als hochgefährliche Pandemie inszeniert wird, ist dies das wirklich Furchterregende und macht die Corona-Politik bei weitem gefährlicher als das Virus selbst.
„Wehret den Anfängen!“ stammt ursprünglich vom römischen Dichter Ovid (43 v. Chr. bis um 18 n. Chr.). In seiner „Remedia Amoris“ warnte er mit dem Satz vor den Folgen des Sich-Verliebens. Wer ist denn in die Politik verliebt?
Viren, Ansteckung und Immunsystem sind Fantasien
Die Quellenangaben befinden sich in meinem Artikel:
https://www.dz-g.ru/Tanz-der-Viren-um-das-Grippe-Phantom-der-NWO-Oper
„Die Erkenntnisse, wie die Symptome in Wirklichkeit entstehen, die den Viren zugesprochen werden, sind vorhanden und warten auf Anwendung. Das ist nur eine der Dimensionen, warum die Corona-Krise eine Chance für alle ist.“
„“Bereits unsere Ahnen hatten zum Frühlingsbeginn zahlreiche Feste. Endlich war die schlimme und entbehrungsreiche kalte und dunkle Jahreszeit zu Ende und die Natur rundherum erwachte zu neuem Leben. Die Bäume blühten und standen da, als hätten sie ihr Hochzeitskleid angelegt. Der Frühling ist auch die “hohe Zeit” von Mutter Natur. Die Bienen summen und die Vögel zwitschern lustig drauf los. Neues Leben wird geschöpft! Die Menschen konnten in der nun warm scheinenden Frühlingssonne sich nun endlich wieder einmal ihre Gliedmaßen so richtig durchwärmen lassen. Das hebt die Laune der Menschen und wir genießen das heute so, wie es unsere Ahnen in grauer Vorzeit taten. Der Rhythmus der Jahreszeiten ist in uns nordischen Menschen tief verankert.
Gäbe es da nicht diesen verrückten April! Der April gilt als ein launischer Monat, der durchaus mit einem frostigen Wintereinbruch überraschen kann. Das stinkt natürlich vielen Menschen und so manch einer fühlt sich dadurch bedroht. Er erleidet einen Stinkekonflikt und vielleicht sogar einen Revierangst-Konflikt, denn dieser Frost im Frühjahr kann auch seine Ernte im Herbst bedrohen. Dieser Mensch ist nun konfliktaktiv mit Nasenschleimhaut- und Bronchialschleimhaut-Ulcera. Er ist sympathikoton und hat Zwangsdenken: “Der Frost kommt ungelegen! Hoffentlich zerstört er nicht die Blüten an den Bäumen!” Er hat kalte Hände, Einschlaf- und Durchschlafstörungen. Der Patient fühlt sich zwar gestresst, er fühlt sich aber nicht krank! Würde man diesen Menschen herkömmlich schulmedizinisch untersuchen, würde man auch nichts finden können. Diese konfliktaktive Phase wird also in der Regel übersehen!
…
Wenn dann wieder die Sonne durchbricht und der Frostschaden sich in Grenzen gehalten hat, dann lösen die Menschen ihre Konflikte auf und kommen mit erhöhter Körpertemperatur in die Heilungsphase. Jetzt werden die Nasenschleimhaut und die Bronchialschleimhaut unter Schwellung und Schmerzen wieder aufgefüllt. Man ist verschnupft und hat Bronchitis. Diese Phase ist nicht zu übersehen! Jetzt laufen diese Kranken zum Schulmediziner und bekommen die Diagnose „Grippe“!
…
Sind viele Menschen gleichzeitig konfliktiv betroffen bzw. kommen gleichzeitig viele Menschen mit ihren ähnlichen Programmen in die Heilungsphase, spricht die Schulmedizin dann von einer Epidemie bzw. im Falle einer länderübergreifenden Epidemie von einer Pandemie. Die Schulmedizin meint dann irrigerweise, im Frühjahr würde sich das Coronavirus besonders rasant und pandemisch ausbreiten.“
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