Durchlaucht Merkel

Sie verkündet: Die „Bundesnotbremse“ gegen Corona kann jetzt auslaufen – Lockerungen, weil die Bundestagswahl näherrückt? – Die nutzbaren verfassungsrechtlichen Bedenken – Die „Bundesnotbremse“ ist ein unzulässiges Einzelfallgesetz und verstößt gegen das Grundgesetz – Das Bundesverfassungsgericht mit über 200 Beschwerden überschüttet – Das wirklich Furchterregende

Aha, die „Bundesnotbremse“ kann jetzt auslaufen. Das haben unsere Durchlaucht Angela Merkel am 31. Mai in Berlin verkündet.*)  „Jetzt“ heißt aber nicht gleich, nicht sofort, „jetzt“ heißt für die Kanzlerin zum 30.Juni. Also währt diese „Bremse“ gegen das Corona-Virus noch einen ganzen Monat – ob sie wirkt oder nicht, sie währt. Dabei ist sie bis 30. Juni ohnehin befristet und wäre dann sowieso fort, es sei denn … ja, es sei denn, die Maßnahme würde vom Bundestag verlängert. So schoben Durchlaucht denn auch umgehend die Bemerkung nach: „Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alle nicht hoffen, dann können wir das jeder­zeit reak­ti­vie­ren.“

Mutationen am laufenden Band und wofür sie sich phantastisch eignen

Ein Segen sind diese Mutationen, natürlich nicht für uns Bürger, aber sehr wohl für totalitär geneigte Politiker, um den Normalbürger gefügig zu halten, um Widerspenstige in den Griff zu kriegen und um aufsässige Demonstrationen im Zaum zu halten oder auch gar nicht erst zuzulassen. Wann immer politisch gewünscht, erscheint, wie aus dem Ärmel gezaubert, eine neue Mutation auf der Bildfläche und muss die Angstmache verlängern helfen – Mutationen am laufenden Band sozusagen. Mutationen gibt es immer und überall. Niemand kann sie verhindern. Sie lassen sich auch schnell mal so behaupten. Und sie eignen sich phantastisch dafür, die mit Corona begründeten Freiheitsbeschränkungen mit einem ständigen Hin und Her zu einem Dauerzustand zu machen, die autoritären Maßnahmen zu verewigen, von denen zu befürchten ist, dass sie abgleiten in ein totalitäres Regime. Initiis obsta, sagt der Lateiner. Wehret den Anfängen, sagt man auf Deutsch.

Lockerungen, weil die Bundestagswahl näherrückt?

Mag sein, dass die ganze Corona-Apparatur in den kommenden vier Monaten politisch zurückgefahren wird: die nutzlose, aber gefährliche Maskerade, das autoritäre Abstandstheater, die regulierten Treffen mit anderen Menschen, das Verbringen von Freizeit wo, wann und wie, die Homeoffice-Pflicht, das Reisen mit was auch immer, die touristischen Ausflüge, die Hotel-Aufenthalte, die sportlichen Betätigungen, die absurden Ausgangssperren zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens, der Mannschaftssport, der Individualsport, das Einkaufen in welchen Geschäften und welchen nicht, die Hygienevorschriften dort, die Zugangserlaubnisse, die Theater- und Konzertbesuche, die „körpernahen Dienstleistungen“ (Beispiel Friseure), die Ausnahmen für Geimpfte … also dieses ganze Affentheater.

Es mag deswegen sein, weil die Bundestagswahl am 26. September näherrückt. Da ziehen sich vor allem die Noch-Regierungsparteien den Zorn der Wähler sehr ungern auf den Hals. Die nämlich sind der staatlichen Eingriffe in ihre Freiheit überdrüssig und in das normale Leben endlich zurückkehren.  Die ohnehin missbrauchten Inzidenzwerte**)  lassen sich für die so motivierten Lockerungen durchaus hindeichseln, Tests aussetzen genügt.

Die nutzbaren verfassungsrechtlichen Bedenken

Und hat nicht der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an der Verfassungsmäßigkeit der „Bundesnotbremse“ Zweifel geäußert? Er hat.***) Der Spiel­raum des Gesetzgebers für Maßnahmen sei zwar weit, weiter als bei der Exeku­ti­ve. Gleich­wohl stelle sich natürlich die Frage, ob die Maßnah­men, auch wenn man den gesetz­ge­be­ri­schen Beur­tei­lungs­spiel­raum beachte, noch als geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen zu beur­tei­len seien. Problematisch sei auch der Inzidenzwert als „alleiniger Maßstab für die Grundrechtseingriffe“ Zu den Schulschließungen sagte Papier: „Von umfas­sen­den Abwä­gun­gen war nicht viel zu erken­nen. Der jetzt für die Schulschließungen maßgeb­li­che Inzi­denz­wert von 165 grenzt an Will­kür.“ Auch diese verfassungsrechtlichen Bedenken ließen sich für das (zumindest bis zum Wahltag einstweilige) Ende der schweren Eingriffe in die Freiheit argumentativ nutzbar machen, um aus der „Nummer“ erst einmal herauszukommen.

Die „Bundesnotbremse“ ist ein unzulässiges Einzelfallgesetz und verstößt gegen das Grundgesetz

Der Staats- und Verfassungsrechtler Profes­sor Dr. Chris­toph Enders, Leipzig, rückt noch einen anderen Aspekt der Corona-Gesetz­ge­bung in das rechtliche Blickfeld, nämlich, „ob wir es nicht mit einem unzulässigen, gegen das Verbot des Arti­kels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grund­ge­set­zes versto­ßen­den Einzel­fall­ge­setz zu tun haben“. Enders verweist auf die Entstehung des Grundgesetzes: „Die Abge­ordne­ten des Parla­men­ta­ri­schen Rats woll­ten eine tenden­zi­ell frei­heits­feind­li­che, rein anlass- und einzel­fall­be­zo­ge­ne Maßnah­men­po­li­tik auf Geset­zes­ebe­ne verhin­dern. Sie stri­chen nicht nur die im Verfas­sungs­ent­wurf von Herren­chiem­see noch enthal­te­ne Notstand­s­er­mäch­ti­gung, sondern schrie­ben zum Schutz der Grund­rech­te auch das Verbot von Einzel­fall­ge­set­zen auf Verfas­sungs­ebe­ne (im Grund­rechts­ab­schnitt des Grund­ge­set­zes) fest. Verwal­tungs­ak­te in Geset­zes­form, auch Allge­mein­verfügungen, die sich zwar an eine unbe­stimm­te Viel­zahl von Perso­nen rich­ten, aber eben nur einen konkret umris­se­nen Sach­ver­halt betref­fen, soll­ten unbe­dingt verbo­ten sein.“ Enders kommt zu dem Schluss, dass die „Bundesnotbremse“ ein unzulässiges Einzelfallgesetz ist: „Man hat in der Not eine Allge­mein­ver­fü­gung auf Geset­zes­ebe­ne erlas­sen, wie sie das Verbot von Einzel­fall­ge­set­zen in Arti­kel 19 Absatz 1 Satz 1 des Grund­ge­set­zes ausschlie­ßen will.“ (Leserbrief in der FAZ vom 28. April 2021, Seite 6).

Mit über 200 Verfassungsbeschwerden überschüttet

Das Bundesverfassungsgericht ist mit Verfassungsbeschwerden geradezu überschüttet worden. Befassen muss es sich mit mehr als zweihundert, darunter auch die von Abgeordneten der AfD und FDP. Die Beschwerden und Eilanträge richten sich vor allem gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, viele aber auch gegen das ganze neue Infektionsschutzgesetz. Der Professor für öffentliches Recht Dr. Josef Franz Lindner äußerte: „Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte.“ (Quelle hier).

Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre abgelehnt

Von den Eilanträgen gegen nächtliche Ausgangs­be­schrän­kun­gen hat das Verfassungsgericht mehrere abgelehnt. Die Maßnah­me greife zwar „tief in die Lebens­ver­hält­nis­se“ ein, würde aber  dieses „bedeut­sa­me Instru­ment“ der Infek­ti­ons­be­kämp­fung vorläu­fig außer Kraft gesetzt, würden die Nachteile überwiegen. Auch liege nicht eindeu­tig und unzwei­fel­haft auf der Hand, dass die Maßnah­men offen­sicht­lich unver­hält­nis­mä­ßig seien. Zwar sei die Wirkung der Ausgangssperre „fach­wis­sen­schaft­lich umstrit­ten“, doch habe hier der Gesetz­ge­ber einen Einschät­zungs­spiel­raum. Andere Möglich­kei­ten, priva­te Zusam­men­künf­te zu unter­bin­den, grif­fen noch stär­ker in die Grund­rech­te ein. (FAZ vom 6. Mai 2021, Seite 1). Letztlich entschieden wird aber im Hauptverfahren.

FAZ-Kommentar: Endlich, die Notbremse

Beschlossen hatte der Bundestag die bundes­ein­heit­li­che „Notbrem­se“ am 21. April.  In Kraft ist sie seit dem 23. April und wirkt sich aus seit dem 24. April. Rele­vant ist sie für alle Land­krei­se und kreis­frei­en Städte, die an drei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen über einem Inzi­denz­wert von 100 liegen. Dann  gelten auto­ma­tisch die Bundes­re­geln: Die Länder dürfen nur mit noch stren­ge­ren Vorga­ben davon abwei­chen. Schu­len müssen ab einer Inzi­denz von 165 schlie­ßen. Wenn der Wert in der Region die 100 sieben Tage wieder unter­schrei­tet,  entfallen die Beschränkungen auto­ma­tisch, spätes­tens jedoch am 30. Juni.  Kommentar der FAZ vom 22. April (Seite1): „Endlich, die Notbremse“. Die Rede von Alice Weidel (AfD) im Bundestag am 16. April gegen die „Notbremse“ hier.

Das wirklich Furchterregende

Wenn man liest und bedenkt, zu welchem abgründigem, menschenverachtendem Zweck das Grippe-Virus Covid-19 von global Mächtigen als hochgefährliche Pandemie inszeniert wird, ist dies das wirklich Furchterregende und macht die Corona-Politik bei weitem gefährlicher als das Virus selbst.

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Ein Kommentar zu „Durchlaucht Merkel“

  1. „Wehret den Anfängen!“ stammt ursprünglich vom römischen Dichter Ovid (43 v. Chr. bis um 18 n. Chr.). In seiner „Remedia Amoris“ warnte er mit dem Satz vor den Folgen des Sich-Verliebens. Wer ist denn in die Politik verliebt?

    Viren, Ansteckung und Immunsystem sind Fantasien
    Die Quellenangaben befinden sich in meinem Artikel:
    https://www.dz-g.ru/Tanz-der-Viren-um-das-Grippe-Phantom-der-NWO-Oper

    „Die Erkenntnisse, wie die Symptome in Wirklichkeit entstehen, die den Viren zugesprochen werden, sind vorhanden und warten auf Anwendung. Das ist nur eine der Dimensionen, warum die Corona-Krise eine Chance für alle ist.“

    „“Bereits unsere Ahnen hatten zum Frühlingsbeginn zahlreiche Feste. Endlich war die schlimme und entbehrungsreiche kalte und dunkle Jahreszeit zu Ende und die Natur rundherum erwachte zu neuem Leben. Die Bäume blühten und standen da, als hätten sie ihr Hochzeitskleid angelegt. Der Frühling ist auch die “hohe Zeit” von Mutter Natur. Die Bienen summen und die Vögel zwitschern lustig drauf los. Neues Leben wird geschöpft! Die Menschen konnten in der nun warm scheinenden Frühlingssonne sich nun endlich wieder einmal ihre Gliedmaßen so richtig durchwärmen lassen. Das hebt die Laune der Menschen und wir genießen das heute so, wie es unsere Ahnen in grauer Vorzeit taten. Der Rhythmus der Jahreszeiten ist in uns nordischen Menschen tief verankert.

    Gäbe es da nicht diesen verrückten April! Der April gilt als ein launischer Monat, der durchaus mit einem frostigen Wintereinbruch überraschen kann. Das stinkt natürlich vielen Menschen und so manch einer fühlt sich dadurch bedroht. Er erleidet einen Stinkekonflikt und vielleicht sogar einen Revierangst-Konflikt, denn dieser Frost im Frühjahr kann auch seine Ernte im Herbst bedrohen. Dieser Mensch ist nun konfliktaktiv mit Nasenschleimhaut- und Bronchialschleimhaut-Ulcera. Er ist sympathikoton und hat Zwangsdenken: “Der Frost kommt ungelegen! Hoffentlich zerstört er nicht die Blüten an den Bäumen!” Er hat kalte Hände, Einschlaf- und Durchschlafstörungen. Der Patient fühlt sich zwar gestresst, er fühlt sich aber nicht krank! Würde man diesen Menschen herkömmlich schulmedizinisch untersuchen, würde man auch nichts finden können. Diese konfliktaktive Phase wird also in der Regel übersehen!

    Wenn dann wieder die Sonne durchbricht und der Frostschaden sich in Grenzen gehalten hat, dann lösen die Menschen ihre Konflikte auf und kommen mit erhöhter Körpertemperatur in die Heilungsphase. Jetzt werden die Nasenschleimhaut und die Bronchialschleimhaut unter Schwellung und Schmerzen wieder aufgefüllt. Man ist verschnupft und hat Bronchitis. Diese Phase ist nicht zu übersehen! Jetzt laufen diese Kranken zum Schulmediziner und bekommen die Diagnose „Grippe“!

    Sind viele Menschen gleichzeitig konfliktiv betroffen bzw. kommen gleichzeitig viele Menschen mit ihren ähnlichen Programmen in die Heilungsphase, spricht die Schulmedizin dann von einer Epidemie bzw. im Falle einer länderübergreifenden Epidemie von einer Pandemie. Die Schulmedizin meint dann irrigerweise, im Frühjahr würde sich das Coronavirus besonders rasant und pandemisch ausbreiten.“

    Quellen zu weiteren Begriffen finden Sie leicht über die Suchfunktion.

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