Nach Art und Umfang ein einzigartiges Entschädigungswerk – Eine Beteiligung Nicht-Geschädigter an den Kriegsfolgelasten der Geschädigten – Zahlen musste, wer Immobilien und sonstiges Vermögen besaß und Gewinnler der Währungsreform war – Abzugeben war die Hälfte des Vermögens, gestreckt auf dreißig Jahre – Voller Ersatz nur für den Verlust kleiner Vermögen, wer viel besessen hatte, bekam nur wenig – Entschädigt wurden auch Verluste an Sparguthaben, Beteiligungen und Hausrat – Aber die Vermögensabgaben reichten nicht aus, Zuschüsse von Bund und Ländern wurden notwendig – Gesamtvolumen des Lastenausgleichs seit 1949 rund 75 Milliarden Euro
Es ist abermals von einem Lastenausgleich die Rede (siehe hier). Es wäre der dritte. Der zweite ist zwar zum Jahresbeginn 2021 für die meisten Bürger beendet, läuft in Resten aber noch weiter. Wir kennen ihn unter der Bezeichnung Solidaritätszuschlag. Das klingt freundlicher als Sondersteuer und ist sprachlich nicht so sperrig, in der Umgangssparache daher ohnehin nur kurz „Soli“ genannt. Amtlich ist es eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer, 1991 zunächst befristet eingeführt, seit 1995 dann unbefristet erhoben, um die Kosten der deutschen Einheit zu stemmen, die anfangs in ihrer Höhe fehlgeschätzt worden waren. Diese Kosten hatten eine derartige Dimension angenommen, dass die politische Führung zu einer Lastenverteilung auf sehr viele Schultern überging. Aber mit dem ersten Lastenausgleich von 1952 haben der zweite und der dritte so gut wie nichts gemein. Der ist qualitativ von höherem Kaliber. Die junge Generation von heute weiß von ihm nur wenig bis nichts. Worum ging es, was war er?