Die bespitzelte Partei

Die AfD als „Verdachtsfall“ des Verfassungsschutzes – Sie steht fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die Merkel-Regierung – Woran sich ehemalige DDR-Deutsche erinnert fühlen – Bärbel Bohley 1991: Glaubt mir, das wird wiederkommen – Haldenwang verrichtete prompt, was man von ihm erwartete – Der Beifall der Altparteien, viele Bürger wollen weg von ihnen und sehen die AfD als echte Alternative – Warum wohl zeigt keiner die Partei als verfassungswidrig an? – Nochmals Bärbel Bohley: Der zäheste Brei kann zum Vulkan werden – Das Verwaltungsgericht Köln korrigiert und erlaubt vorerst keine Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Merkel, Altparteien und System-Medien haben ihr Ziel erreicht: Das Bundes­amt für Verfas­sungs­schutz hat die AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Alle jene, die durch Reden und Schreiben versucht haben, diese größte Oppositionspartei im Bundestag als rechtsextrem darzustellen, frohlocken nun. Ebenso jene Bürger, die ihnen auf den Leim gegangen sind und dort noch immer festkleben. Bürger mit anderer Meinung entsetzen sich: Denunzieren hat in Deutschland, das sich freiheitlich-demokratischer  Rechtsstaat nennt, ziemlich flächendeckend Erfolg. Eine konservativ-liberale Partei, die die herkömmliche bürgerliche Mitte darstellt, wird in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt. Dabei steht sie auf dem Boden des Grundgesetzes weitaus fester als die Merkel-Regierung. Dabei redet und handelt sie in den Parlamenten nach dem, was in ihrem Grundsatzprogramms steht (hier).  Verfassungsfeindliche Nähe? Das Gegenteil davon. Rechtsextrem? Absurd. Nun wird sie amtlich und mit Zuträgern noch mehr bespitzelt.

Woran sich ehemalige DDR-Deutsche erinnert fühlen

Deutsche, die die DDR durchlitten haben, fühlen sich an diese schlimme Zeit erinnert. Einer von ihnen schreibt mir mit Datum 4. März: „Überwachung der AfD – ein durchsichtiges politisches Manöver vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Gemäß  heutiger Meldung von SWR 1 soll die  AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Als in der DDR Aufgewachsener graust es mich. Nun werden die U-Boote offiziell. Das gab‘s noch nicht mal in der DDR.  Es ist eine Ungeheuerlichkeit und für unsere Demokratie beschämend, wegen einiger Bekloppter in der AfD (bestimmt schon U-Boote dabei), die stärkste Oppositionspartei im Bundestag  unter Beobachtung  zu stellen.“ Zugeschickt ebenfalls aus dem Kreis einstiger DDR-Bürger erhielt ich am 4. März, was die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley (1945 bis 2010) im Zusammenhang mit der DDR-Staatssicherheitsbehörde („Stasi“) schon 1991 prophezeit hat:

Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley 1991: Glaubt mir, das wird wiederkommen

„Die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“  Wiedergegeben hat diese Bohley-Worte der Journalist und Schriftsteller Chaim Noll (geboren als Hans Noll 1954 in Berlin) in einem Beitrag vom 3. März 2019  auf achgut.com (hier).

Haldenwang verrichtete prompt, was man von ihm erwartete

Am 21. Januar (hier) schrieb ich zur bevorstehenden Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“: „Mit dieser Maßnahme soll die AfD gleichsam als gemeingefährlich und unwählbar hingestellt werden. Sie soll schreckhaften bürgerlichen Wählern, die mit Merkel, der SPD und FDP unzufrieden sind, Angst einjagen und sie von der AfD abschrecken. Seit die Regierung Merkel (formal: Horst Seehofer als Innenminister) Hans-Georg Maaßen, der seit 2012 als Verfassungsschutzpräsident amtierte, 2018 abservierte und an seine Stelle den politisch willfährigen Thomas Haldenwang setzte, ist dieses Amt umgehend parteipolitisch instrumentalisiert worden.“ Haldenwang verrichtete prompt, was man von ihm erwartete.

Der Beifall der Altparteien, viele Bürger wollen weg von ihnen und sehen die AfD als echte Alternative

Und noch eine Wiederholung vom 21. Januar erlaube ich mir: Die AfD „soll noch vor den nächsten Landtagswahlen und der Bundestagswahl ausgeschaltet werden. Das geschieht unter dem Beifall der Altparteien. weil diese sie um Wähler und Pfründen bringt. Gegenüber der AfD und in den wesentlichen Teilen des heutigen politischen Mainstream sind die Altparteien zum einheitlichen Parteiblock verschmolzen und verkommen. Viele Bürger suchen daher nach einer Alternative. Die bietet ihnen die AfD –  daher ihr Name: Alternative für Deutschland. In ihrem Grundsatzprogramm von 2016 kann es jedermann nachlesen (hier). Allein schon dessen Inhalt zeigt, wie abwegig, wie absurd, wie niederträchtig und wie politisch-kriminell die Verdachtsfall-Diffamierung ist.“

Warum wohl zeigt keiner die Partei als verfassungswidrig an?

Ein Leser (Hans Meyer) kommentierte: WENN eine verfassungswidrige Partei im Bundestag säße, wäre es die Pflicht eines jeden Parlamentariers unverzüglich, einen Verbotsantrag beim BVG zu stellen. Ausschließlich das BVG ist zuständig, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen. Genau das passiert aber nicht bei der AfD! Warum nicht? Weil es natürlich dummes Zeug ist! Besonders pikant dabei ist natürlich, dass die AfD als einzige Partei darauf pocht, dass das Grundgesetz endlich wieder EINGEHALTEN wird.“ (hier).

Bärbel Bohley: Der zäheste Brei kann zum Vulkan werden

Nochmals Bärbel Bohley und wie sie die friedliche Revolution 1988/89 in der DDR sah und mit etwas Hoffnungsvollem endet: „Ich finde das schon sehr schön mit der Revolution. Das war sie, weil mit den Menschen und in den Menschen so viel passiert ist. War schön. War sehr schön. War etwas Großartiges in meinem Leben, was mir keiner mehr nehmen kann. Ich glaube, wenn man das so`n bisschen bewusst erlebt hat und sich nicht völlig überrollt gefühlt hat – da gibt es ja sicher auch viele -, dann ist das etwas, was einem Kraft gibt. Man weiß: Dinge können sich von Grund auf ändern, das ganze Leben. Das ist was Hoffnungsvolles. Der zäheste Brei kann zum Vulkan werden.“  (Quelle: hier  und  hier)

VG Köln korrigiert: Vorerst keine Einstufung der AfD als Verdachtsfall erlaubt

Ach ja, abschließend noch dies: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 5. März entschieden (hier). Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei in der eigentlichen Sache entscheidet. Näheres hier und hier.  Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls anhängig.

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Ein Kommentar zu „Die bespitzelte Partei“

  1. Lieber Herr Dr. Klaus Peter Krause, wie schön von Ihnen zu lesen.

    Mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Thüringer Landtag, Herrn Stefan Möller, habe ich vor ein paar Tagen auf dem Erfurter Anger den aktuellsten Stand in Sachen „Erfurter Geschwister May“ und anzeigepflichtigen „Auffälligkeiten der Immobilientransaktionen“ mit unserem Erbeigentum in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, ausgetauscht.

    Die Reportage & Dokumentation vom 22.02.2021, Mafia-Kolonie Ostdeutschland, u.a. sowie https://www.youtube.com/watch?v=8v7rvQ-r9YY vermitteln den unverstellten Blick auf DAS, was es in diesem Deutschland nicht geben sollte.

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht bestimmt bei Missachtung des innerstaatlichen Rechts, Urteil des Bundesverfassungsricht vom 23.11.1999 nach § 4 Abs. 2 S. 2 Bst. a bis c) VermG – BVerfG 1 BvF 1/94 – die Vorlagepflicht des/der verfahrensbefassten Richters nach Art. 267 Abs. 3 AEUV i.V.m. Art. 47 S. 2 GRC u.a. an den EuGH gemäß Beschluss vom 14.01.2021 – 1 BvR 2853/19 – und Rechtsverwirklichungspflicht nach Art. 82 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 146 DSGVO.

    Der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshof – Dr. h.c. Stefan Kaufmann – hat mit dienstlicher Erklärung vom 11.12.2020, Az. ThürVerfGH 104/19, seine Pflicht zur Strafverfolgung der Claudia May, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11 ff., um seine Richter und Richterrinnen vor den Angriffen des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Verfolgten und SBZ-/DDR-/SED-MfS-Vermögensgeschädigten zu schützen, schriftlich dargelegt und begründet. Die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Amtshandelns des obersten Verfassungsschützers des Freistaat Thüringen ist mit FREISPRUCH-Urteilen widerlegt.

    Es bleibt auch von daher interessant.

    Herzliche Grüße vom Erfurter Geschwisterpärchen,
    Claudia und Michael May.

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