Raubgut

Die Benin-Bronzen und eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland – Der Besitz der Benin-Bronzen in deutschen Museen ist legal, aber nicht legitim – Rückgabe der Museumsstücke an Nigeria nur als Option und nicht als Pflicht? – Außenminister Maas: Die Rückgabe ist eine Frage der Gerechtigkeit – Die verweigerte Rückgabe deutschen Raubguts in Deutschland an Deutsche – Das Messen mit zweierlei Maß

Sie wollen moralisch sein und sind es nicht. Sie sprechen von Recht und Gerechtigkeit und handeln nicht danach. Sie verwickeln sich damit in Widersprüche, aber das stört sie nicht. Politiker sind so, und entsprechend halbseiden ist dann auch ihre Politik. Zum Beispiel bei der Rückgabe von Eigentum, das in den Besitz des deutschen Staates geraten ist, ihm rechtmäßig aber nicht gehört und nicht zusteht. Derzeit geht es gerade um Kulturgut aus dem Königreich Benin, das bis zum Jahr 1897 unabhängig war und im Südwesten des heutigen Nigerias liegt. Dieses Kulturgut sind die rund elfhundert „Benin-Bronzen“, die in deutschen Museen gelandet sind und als sehr wertvoll gelten. Sollen sie nach Afrika zurückgegeben werden? Müssen sie es?

Eine Parallele zu einem deutschen Raub in Deutschland

Der Umgang Deutschlands mit dieser Frage erinnert an die kommunistischen Enteignungen unbescholtener deutscher Fabrikanten, selbständiger Unternehmer, Landwirte, Gutseigentümer und Gewerbetreibender in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in den Jahren 1945 bis 1948. Mit dem Untergang der DDR hat es sich seit 1990 der wiedervereinigte deutsche Staat unter der Regierung Helmut Kohl wiederrechtlich angeeignet und will dieses staatliche Raubgut den rechtmäßigen Eigentümern nicht zurückgeben, hat vieles davon hehlerisch verkauft, ohne den Erlös an die beraubten Eigentümer herauszurücken. Wie wird Deutschland mit dem Raubgut aus Benin verfahren?

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