Eine der jüngsten Folgen: Ausländische Erntehelfer dürfen nicht rein – Der Immunologe Hockertz: Die Politik reagiert unverhältnismäßig, autoritär, rechthaberisch, maßlos – Der Infektiologe Bhakdi: Im Verhältnis zum geringen Nutzen ein riesiger Schaden – Die Virologin Mölling: Mit den Maßnahmen wird der Bogen überspannt – „Ist angemessen, was wir jetzt tun und die gesamte Weltwirtschaft fast lahmlegen?“ – Einstige Verfassungsrichterin Lübbe-Wolf: Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit – „Das gesellschaftliche Leben lässt sich nur für einen kurzen Zeitraum regulatorisch drosseln“ – Juristen halten diese Ausgangsbeschränkungen für rechtswidrig – Fraglich ist auch, ob das deutsche Recht Ausgangssperren überhaupt zulässt – Wo eigentlich ist die normale, die übliche Grippewelle geblieben? – 25 000 Todesfälle bei den üblichen Grippewellen lösten keine drastischen Maßnahmen aus wie jetzt – Schlussfolgerung: Anordnungen, die das Wirtschaftsleben zum Ersticken bringen, sofort wieder aufheben – Nur die AfD will die Anordnungen befristen, die anderen Parteien wollen sie für unbestimmte Zeit
Die staatlichen Anordnungen gegen dieses Virus gehen weit und auch zu weit. Über die Folgen für die Menschen, die Unternehmen, die Branchen und die Wirtschaft als Ganzes berichten die Medien in umfassender Weise. Täglich erfahren wir von immer weiteren Unterbrechungen sonst üblicher Arbeits- und Handelsabläufe, von immer weiteren Schicksalen, von immer weiteren Opfern der Anordnungen, weil das Geschäft tot ist, Umsatz ausfällt, Einkommen wegbleibt, aber die Fixkosten trotzdem zu bezahlen sind. Fast nichts mehr ist, wie es vorher war. Tagtäglich erfahren wir jetzt, wie verletzlich die arbeitsteilige Wirtschaft und Lebensweise in einem hochentwickelten Land ist und wie notwendig, wie verletzlich auch ein freier Austausch von Waren und Dienstleistungen über die Staatengrenzen hinweg. Wird das alles zwangsweise in großer Breite gestört, unterbrochen oder beendet, stehen Existenzen auf dem Spiel – die Existenzen von Wirtschaftszweigen, Betrieben und Menschen mit ihren Familien. Und das alles nur wegen dieses einen und winzigen Virus‘.
Eine der jüngsten Folgen: Ausländische Erntehelfer dürfen nicht rein
Eine der jüngsten Folgen erleben wir jetzt mit dem Beginn der Spargelzeit. Später schließt sich die Erdbeerzeit an. Aber Erntehelfer und Saisonarbeiter dürfen wegen der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus nicht mehr nach Deutschland einreisen. Angeordnet hat das Horst Seehofer als Bundesinnenminister. Seine Kabinettskollegin Julia Klöckner, mit dem Ressort Landwirtschaft betraut, tat kund, allein im März würden 35 000 Saisonarbeitskräfte gebraucht und im Mai bereits 85 000. Und dies mit der unumstößlichen Wahrheit „Eine Ernte wartet nicht. Eine Ernte, die nicht reingeholt wird, kann man nicht nachholen. Und das, was nicht gepflanzt wird, das kann man dann auch nicht ernten.“ Wer also sticht die weißen Stangen aus dem Boden, wer pflückt in den kommenden Monaten die Erdbeeren? Zwangsverpflichtete deutsche Arbeitslose und rüstige Pensionäre? Rekruten der Bundeswehr? Studenten? Schüler? Asylbewerber? Oder gar Abgeordnete des Bundestages im Freiwilligeneinsatz, die dem Plenarsaal wegen der Infektionsgefahr fernbleiben müssen, als (sicher populäres und natürlich nicht populistisches) Vorbild? Etliche könnten praktische Lebenserfahrung durchaus gebrauchen.
Der Immunologe Hockertz: Die Politik reagiert unverhältnismäßig, autoritär, rechthaberisch, maßlos
Die staatlichen Anordnungen müssen verhältnismäßig sein. Das sind sie nicht. Unter den ernstzunehmenden Virologen – über den von mir schon (hier) zitierten Virologen Wolfgang Wodarg hinaus – kritisiert auch der Immunologe und Toxikologe Prof. Dr. Stefan Hockertz die Panikmache in Politik und Medien. Dieses Virus sei zwar gefährlich, aber nur für fünf Prozent der Bevölkerung. Die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelost werde, sei in ihrem Krankheitsverlauf grob vergleichbar mit den Atemwegserkrankungen, die bei einer schweren Grippe des Typs Influenza auftreten können. Auch hinsichtlich der Todesraten sei COVID-19 durchaus mit Influenza vergleichbar. Doch im Vergleich zu Influenza werde das neue Coronavirus genauer beobachtet, stehe in der Aufmerksamkeit der Medien und Politik. Deshalb falle mehr auf. Die Medienberichterstattung würde viel verzerren. Denn viele Patienten würden nicht an COVID-19 versterben, sondern mit COVID-19 versterben, weil sie schon viele Vorerkrankungen hätten. Daher beurteilt er die politischen Maßnahmen so: „Die Reaktion der Politik ist unverhältnismäßig. Sie ist autoritär. Sie ist rechthaberisch. Sie ist maßlos.“ (Interview in rs2 Berlin am 24. März hier und auf Youtube am 23. März hier).
Der Infektiologe Bhakdi: Im Verhältnis zum geringen Nutzen ein riesiger Schaden
Ebenso entschieden äußert sich Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Der Spuk COVID-19 sei längst entzaubert. Leben und Existenzen unserer Mitbürger würden aufs Spiel gesetzt, um eine nicht existente Gefahr abzuwehren. Die jetzt verhängten Maßnahmen seien eine Katastrophe für die gesamte Bevölkerung. Sie würden riesigen Schaden, im Gegenzug dafür aber keinen Nutzen bringen. Bhakdi hat 22 Jahre lang das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Johannes Gutenburg Universität Mainz geleitet und gehört zu den international angesehensten Infektiologen und meistzitierten Medizinforschern Deutschlands. Das ganze Interview mit Bhakdi vom 19. März finden Sie auf Youtube hier.
Die Virologin Mölling: Mit den Maßnahmen wird der Bogen überspannt
Nicht anders die Virologin Prof. Dr. Karin Mölling 20. März: „Ich empfinde, was im Moment läuft, ist das, was wir mehr oder weniger jeden Winter erleben. Das war vor zwei Jahren besonders zu erleben, mit Influenza, der Grippe. … Die Influenza geht schon zurück und SARS-Corona 2 geht noch hoch. Die Ansteckung ist hoch. Aber die Krankheit ist aus meiner Sicht nicht so schlimm wie die Influenza. Als ich die hatte, dachte ich, ich sterbe. Das sagen mir alle, die die SARS-Corona 2-Infektion haben … Ich bin der Ansicht, dass wir solche Situationen schon mehrfach hatten und dass jetzt in Bezug auf die Maßnahmen der Bogen überspannt wird.“
„Ist angemessen, was wir jetzt tun und die gesamte Weltwirtschaft fast lahmlegen?“
Frau Mölling weiter: „Am Mittwoch habe ich gehört, Herr Wieler vom Robert Koch-Institut erwartet zehn Millionen Infizierte. Dazu muss ich sagen: Die Infizierten sind noch nicht mal das große Problem. Die Alten muss man schützen! Und die großen Umschlagplätze. Virologie heißt im Zweifelsfall Eingrenzung, Abschirmung. Das tun wir an Flughäfen. Aber wie weit das im Privatleben gehen muss, im Restaurant, in der Familie, im Kindergarten und vor allem auf Spielplätzen, da sehe ich nicht eine solche Notwendigkeit wie vielleicht meine Kollegen. Ich setze den Schnitt beim Alter. Ich gehöre ja zu den Alten. Ich bin der Ansicht, dass man vielleicht auch nicht so stark dagegen angehen sollte, dass die jungen Leute untereinander ihre Parties machen und sich untereinander anstecken. Wir müssen doch irgendwie auch Immunität aufbauen. Wie soll das ohne Kontakte möglich sein? Die Jüngeren stecken die Infektion viel besser weg. Aber wir müssen die Alten schützen und wir schützen sie in einer Weise, die man hinterfragen kann: Ist das angemessen, was wir jetzt tun, die Streckung der Epidemie in einer Weise, die die gesamte Weltwirtschaft fast lahmlegt.“ Und warnend sagte Frau Mölling auch dies: „Bloß keine Ausgangssperre. Auf der Straße steckt man sich nicht an.“ Das ganze Interview hier. Ein weiterer Mediziner, der an der außergewöhnlichen Gefahr durch dieses Virus zweifelt, ist der Internist Dr. med. Claus Köhnlein aus Kiel. Er weist auch darauf hin, dass die Tests eine hohe Fehlerquote haben. Das Interview mit ihm am 20. März hier.
Einstige Verfassungsrichterin Lübbe-Wolf: Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit
Alle diese Äußerungen belegen: Verhältnismäßig sind die staatlichen Anordnungen nicht. Die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolff (im 2. Senat von 2002 bis 2014) schrieb am 24. März in der FAZ, die entscheidende Frage sei die nach der Verhältnismäßigkeit, weil sie durch gesetzliche Klarstellung nicht zu erledigen sei. Sie stelle sich nicht erst für die nun verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, sondern auch für die zahlreichen schon zuvor verhängten Maßnahmen: „Die Schließung von Kitas, Schulen und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen und das Herunterfahren ganzer Wirtschaftszweige betrifft die wirtschaftliche Existenzgrundlage großer Teile der Bevölkerung, während die kritisierten bayerischen Ausgangsbeschränkungen immerhin niemanden daran hindern, seiner beruflichen Arbeit nachzugehen.“
„Das gesellschaftliche Leben lässt sich nur für einen kurzen Zeitraum regulatorisch drosseln“
Frau Lübbe-Wolf weiter: „Im erreichten Ausmaß lässt sich das gesellschaftliche Leben nur für einen kurzen Zeitraum regulatorisch drosseln. Das steht unabhängig von jeder Verhältnismäßigkeitsüberlegung fest. „Geschlossene Gesellschaft“ – dieses Schild bedeutet an einer Restaurant-Tür nichts Ungutes oder Irreales. Aber die Vorstellung, man könne die Gesellschaft als Ganze weitgehend schließen, während der Staat so lange wie nötig fürs Nötigste sorgt, wäre wirklichkeitsfremd. Die Ressourcen, mit denen nationale Regierungen und europäische Institutionen die existentiellen wirtschaftlichen Folgen aufzufangen versprechen, sind endlich. Sie fließen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, verkümmern mit dieser und werden auch deshalb nicht weit reichen, weil die Hilfsmaßnahmen – unter anderem aus Gründen der Eilbedürftigkeit – nicht sehr zielgenau eingesetzt werden können.“
Juristen halten diese Ausgangsbeschränkungen für rechtswidrig
Frau Lübbe-Wolf weist ausdrücklich darauf hin, dass ernstzunehmende Juristen die Auffassung vertreten, Ausgangsbeschränkungen, wie sie Bayern kürzlich landesweit verhängt habe, seien rechtswidrig. Das Infektionsschutzgesetz biete dafür keine Rechtsgrundlage. Außerdem seien die Maßnahmen unverhältnismäßig. Solche Kritik, meint Frau Lübbe-Wolf, würden auch die seit 23. März (Montag) in Geltung gesetzten Verordnungen anderer Länder auf sich ziehen. Ihren FAZ-Beitrag beginnt sie so: „Zum Rechtsstaat gehört, dass er im Umgang mit eingetretenen oder absehbaren Krisensituationen mehr darf als sonst. Aufgeben darf er sich aber auch dann nicht. Es ist also nur gut, wenn Juristen sich angesichts schon verhängter und als möglich angekündigter weiterer Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona-Infektionen nun über die einschlägigen Rechtsnormen beugen und prüfen, ob die überhaupt hergeben, was da schon über uns verhängt worden ist und womöglich noch verhängt werden soll.“ (FAZ vom 24. März 2020, Seite 11).
Fraglich ist auch, ob das deutsche Recht Ausgangssperren überhaupt zulässt
„Ob das deutsche Recht Ausgangssperren überhaupt zulässt, ist fraglich“, konstatiert ein FAZ-Kommentator (Kürzel cvl) und fährt dann so fort: „Im bayerischen Mitterteich wurde die erste derartige Maßnahme auf § 28 des Infektionsschutzgesetzes gestützt, für dessen Anwendung die Gesundheitsämter oder – im Verordnungswege – die Landesregierungen zuständig sind. Die Vorschrift sieht einerseits die Anordnung von Quarantäne vor; dies ist aber nur bei Kranken oder mutmaßlich Infizierten zulässig. An anderer Stelle erlaubt § 28, Personen zu ‚verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen‘; dies allerdings nur, ‚bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind‘. Wochen- oder gar monatelange Ausgangssperren wären davon nach Ansicht der Jenaer Rechtslehrerin Anika Klafki nicht erfasst. Schließlich spricht § 28 noch davon, dass weitere ‚notwendige Schutzmaßnahmen‘ ergriffen werden können. Diese sehr weit gefasste Befugnis dürfte jedoch nicht den Bestimmtheitsanforderungen genügen, die das Grundgesetz an Einschränkungen der Bewegungsfreiheit stellt. Der Bundestag könnte am 25. März allerdings eine Verschärfung der Regeln beschließen.“ (FAZ vom 20. März, Seite 2).
Schlussfolgerung: Anordnungen, die das Wirtschaftsleben zum Ersticken bringen, sofort wieder aufheben
Aus allem dem ist der Schluss zu ziehen, dass der Staat seine Anordnungen, die das Wirtschaftsleben zum Ersticken bringen, sofort wieder aufheben muss, bevor noch größerer Schaden entsteht und die Hilfskredite an die Opfer in vollen Strömen fließen. Es ist abzuwägen, was schlimmer ist und was weniger schlimm (hier). Selbstmord aus Angst vor dem Tod ist nicht gerade das Wahre. Gedanken zur Verhältnismäßigkeit macht sich auch der FAZ-Leser Rainer Huthmann aus Meerbusch: „Mir drängt sich angesichts der wenigen Corona-Toten eine Frage auf. Wir haben jährlich 20 000 Tote durch Krankenhauskeime, das sind fast 60 pro Tag. Ist das nicht die eigentliche Gefahr für Corona-Patienten im Krankenhaus?“ (FAZ vom 25. März 2020, Seite 6).
25 000 Todesfälle bei den üblichen Grippewellen lösten keine drastischen Maßnahmen aus wie jetzt
Der Panikmache allenthalben ist vor allem entgegenzuhalten, dass es in Deutschland bei den alljährlich üblichen Grippewellen wiederholt Jahre mit 20 000 bis 25 000 Grippe-Todesfälle gegeben hat. Zu entnehmen ist das einer langjährigen Aufzeichnung des Robert-Koch-Instituts von 1984 bis 2019 (siehe hier und mit Erläuterung hier). Diese Grippe-Toten wurden als „normal“ angesehen und haben zu keinerlei Einschränkungen des Wirtschaftslebens und der Freiheitsrechte geführt. Warum nicht auch hier?
Wo eigentlich ist die normale, die übliche Grippewelle geblieben?
Ferner ist zu fragen, warum es in dieser Grippe-Saison 2019/2020 bisher so gar keine Berichterstattung über die normal übliche Grippe gegeben hat und gibt. Sie scheint wie vom Erdboden verschwunden. Ausführungen darüber mit der Anzahl der Erkrankten und Toten habe ich nicht gefunden. Läuft die normale Grippe als unbeachtlich parallel neben der Corona-Grippe her? Wenn ja, wo bleiben die Zahlen über sie? Wenn nein, ist die normale Grippe „umgetauft“ worden, weil aus den nicht unüblichen 20- bis 25 000 Grippe-Todesfällen keinerlei politisches Kapital mehr geschlagen werden kann? Ist also die Corona-Grippe nichts weiter als die übliche Grippe-Welle, allerdings mit dem Unterschied, dass der Virus COVID-19 diesmal als Haupterreger wirkt, während er bei früheren Grippen nur mit einem kleinen Anteil und tödlichen Folgen vertreten war?
Nachdenken darüber, ob die Anti-Virus-Maßnahmen für einen anderen Zweck ausgenutzt wird
Schon jetzt fangen Menschen an, darüber nachzudenken, ob die Coronavirus-Krise ausgenutzt wird, um einen Crash für das angeschlagene Finanzwesen absichtlich herbeizuführen. Diesen Verdacht jedenfalls äußerte der Journalist und Finanzexperte Ernst Wolff im Interview am 21. März: Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis der große Zusammenbruch komme. Weil bekannt sei, dass dieser nicht zu verhindern sei, werde nun versucht, ihn absichtlich herbeizuführen. Die Coronavirus-Krise komme da gerade recht. „Wir müssen und sollten uns fragen: Warum das alles?“ (Das Interview hier).
Rätselhaft, was diese massiven Eingriffe eigentlich bezwecken
Auch einer meiner guten Bekannten äußerte bereits: „Für mich ist rätselhaft, was diese massiven Eingriffe in das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft eigentlich bezwecken.“ Ein anderer schrieb: „Gemäß Lungenaerzte-im-Netz (hier) haben wir in Deutschland jährlich mindestens 400 000 Lungenentzündungen. Laut Robert-Koch-Institut erkranken jährlich 2 bis 14 Millionen an Grippe (hier). Unser Gesundheitssystem hat das meines Wissens bisher verkraftet, ohne zusammenzubrechen. Nun heißt es, die Maßnahmen gegen Corona seien nötig, um das System vor dem Kollaps zu bewahren, und nennt befürchtete Zahlen, die weit unter den jährlichen Grippezahlen liegen. Ist das plausibel?“ Nein, ist es nicht.
Nur die AfD will die Anordnungen befristen, die anderen Parteien wollen sie für unbestimmte Zeit
Die einzige Partei, die Corona-Notanordnungen wenigstens auf vier Wochen befristen und dann überprüfen lassen will, ist die AfD. Ihren diesbezügliche Antrag (hier) haben alle übrigen Parteien abgelehnt und die Maßnahmen auf unbestimmte Zeit beschlossen.
Bla.
Ist gelaufen Hr. Krause. Die Politik wird auf die unausbleiblichen Ernte-, Produktions- und Steuerausfälle mit weiteren Zwangsmaßnahmen reagieren. Diese werden die Krise verschärfen.
Wenn ein Staat so weit verkommen ist das maßgebliche Entscheidungen mittels Telefonkonferenz der Minusauslese beschlossen werden ist das Ende vorprogrammiert.
Nicht weil diese Typen was daherlabern, sondern weil die Herde der Nacktlemminge* ihnen folgt.
Die Agenten haben gewonnen. GB hat sich nicht ohne Grund absentiert.
Wenn Sie noch etwas Vermögen haben investieren Sie in Nachbarschaft. Nur Stämme und Großfamilien haben Überlebenschancen wenn …
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* Der Nacktlemming ist ein Fabelwesen welches erst geschoren wird bevor es vom Regisseur zur Befriedigung seiner niederen Interessen über die Klippe getrieben wird.
Die Begründung der Zeitumstellung ist genau so ein Schwindel, wie diese Aufgeblasene Corona Hysterie!!