Sie leistet sich Volksentscheide – Ihre Bürger erdreisten sich, souverän sein zu wollen – Die EU-Frömmler kochen vor Wut und dreschen drauflos – Böse Erinnerung daran, wie EU und Medien vor 14 Jahren mit Österreich umsprangen
Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Als solcher leistet er sich Volksentscheide und fährt gut damit. Die Schweizer sind souveräne Bürger. Daher dürfen sie in Volksentscheiden ihren Regierenden vorgeben, was diese zu tun oder zu unterlassen haben. Deutschland besitzt keine solche Souveränität wie die Schweiz. Ohnehin hat sie schon zuviel davon an die Europäische Union abgegeben. Deutsche Bürger sind schon gar nicht so souverän wie die Schweizer Bürger. Sie können von Volksentscheiden nur träumen. Souveräne Staaten sind in der Europäischen Union nicht wohlgelitten. Die politische Führung der EU mag souveräne Staaten nicht. Vor allem mag sie die nicht, die nicht ebenfalls EU-Mitglied werden wollen. Die Schweiz will partout kein Mitglied werden. Und fährt gut damit. Das wird ihr in der EU nicht verziehen. Umso weniger wird ihr verziehen, dass der Schweizer Volksentscheid gegen einen bisher unbegrenzten Zuzug in die Schweiz auch EU-Bürger einbezieht. Jetzt ist die Hölle los, ein politischer und medialer Aufreger.
Eindreschen auf einen ur-demokratischen Volksentscheid
Wie Mainstream-Politiker und Mainstream-Medien, die sich alle doch so gern super-demokratisch geben, nun auf die Schweiz eindreschen, weil der ur-demokratische Volksentscheid vom 9. Februar nicht das von ihnen gewünschte Ergebnis gebracht hat, ist skandalös. Eine Mehrheit der Schweizer erdreistet sich, die bisher völlige Freizügigkeit im Personenverkehr mit der EU einzuschränken, wenn sie dem Land und seinen Menschen möglichen Schaden bringt statt nur Nutzen. Unerhört. Dabei ist „die“ Schweiz ohnehin der falsche Adressat. Es sei denn, sie wird geprügelt, weil sie und alle Schweizer das Recht auf Volksentscheide überhaupt noch dulden.
Die Schweizer dürfen doch wohl Angst vor Überfremdung haben
Aber die politische Führung der Schweiz war und ist gegen diesen Volksentscheid, die maßgebliche Wirtschaft ebenfalls und auch fast eine Hälfte jener Schweizer, die sich am Entscheid beteiligt haben. Nur mit einer knappen Mehrheit von 50,3 Prozent ist er angenommen worden. Daher dürften nur ihr die Prügel gelten, wenn denn überhaupt. Aber Mehrheit ist Mehrheit, die politische Führung an das Ergebnis gebunden. Einwanderung ja, aber keine Masseneinwanderung. Knapp ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz stellen die Ausländer bereits. Schweizer dürfen vor noch mehr doch wohl Angst haben und gegen sie vorgehen dürfen.
Barsche Zurechtweisung durch EU-Kommissarin Reding
Nun wird den Schweizern gedroht, eine ganze Drohkulisse aufgebaut. EU-Kommissarin Viviane Reding hatte, wie die FPÖ-nahe Internat-Plattform „Unzensuriert“ in Wien berichtet, die Schweiz schon vor der Abstimmung barsch zurechtgewiesen: Die Personenfreizügigkeit in Europa könne mit der EU nicht nachverhandelt werden, sie sei Teil eines Gesamtpaketes. Falls die Schweiz Änderungen an der Personenfreizügigkeit wolle, würden auch alle anderen bilateralen Verträge in Frage gestellt, da diese durch eine „Guillotine-Klausel“ miteinander verbunden seien. Unverhohlen drohte sie: „Die Schweiz ist für die EU ein wichtiger Partner. Aber die EU ist für die Schweiz ein unerlässlicher Partner. Man sollte also gut überlegen, was man da tut.“
Wenn Frau Reding Unternehmerin wäre
Reding weiter: Wäre sie Unternehmerin und träfe die Schweiz nicht die richtigen Entscheidungen, fiele ihre Entscheidung so aus: „Würde der Handel von Dienstleistungen und Waren mit der EU erschwert, wüsste ich als Chef eines großen Unternehmens, was ich tun würde: die Schweiz verlassen. Das ist eine ganz einfache Rechnung.“ Leider ist sie keine Unternehmerin, sondern eine Führungsfigur im europäischen Politibüro und deren Mammutbürokratie. In dieser Eigenschaft kann sie mehr Schaden anrichten, als wenn sie nur ein großes privates Unternehmen zu leiten hätte. Für Frau Reding ist die völlige Personenfreizügigkeit eine heilige Kuh. Selbst wenn die Blähungen hat, darf sie nicht angerührt werden.
EU-Kommissionspräsident Barroso droht mit Vergeltung
„In Brüssel kocht die Bürokraten-Seele wegen der Schweizer Volksentscheidung“, schreibt die Online-Zeitung Deutsche Wirtschafts Nachrichten (DWN). EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, wolle verhindern, dass Schweizer künftig ungehindert in Deutschland arbeiten können. DWN fragt sich: „Kann ein von niemandem gewählter Funktionär einem souveränen Staat wie Deutschland vorschreiben, wen deutsche Unternehmen aufnehmen dürfen und wen nicht?“ Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters habe Barroso die große Keule ausgepackt und den Schweizern gedroht: „Im Sinne der Gegenseitigkeit ist es nicht richtig, dass Schweizer Bürger die unbeschränkte Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union haben.“ Damit habe er angedeutet, dass Schweizer künftig nicht mehr ohne weiteres in EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich wohnen und arbeiten könnten. „Es ist unfair, dass ein Land alle Vorteile hat und seinen Partnern nicht dieselben Vorteile gewähren will“, sagte Barroso. „Wir haben der Schweiz eine Stellung gegeben, die kein anderes Land der Welt genießt.“ Es sei Sache der Regierung, das Referendum so umzusetzen, dass die Verträge mit der Union eingehalten würden.“ In der FAZ (12. Februar) dagegen heißt es: „Die EU hat verhalten auf die Schweizer Abstimmung reagiert.“
SPD-Vorstandsmitglied Stegner: Die spinnen, die Schweizer
Massive Schelte für das Schweizer Votum setzte es nach DWN-Angaben auch von EU–Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) und von Elmar Brok (CDU), dem Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des EU-Parlaments. Noch am Tag der Abstimmung hatte Schulz davor gewarnt, bei einem erfolgreichen Votum würden die Schweizer „einen Keil zwischen die Schweiz und die EU treiben“. Und Elmar Brok warf ihnen „Rosinenpickerei“ bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Das SPD-Bundesvorstandsmitglied Ralf Stegner äußerte „Die spinnen, die Schweizer“ und „Geistige Abschottung kann leicht zur Verblödung führen.“ Doch musste er nach heftiger Kritik zurückrudern: „Wollte nicht die Schweizer pauschal beleidigen, sondern nur das Anti-Ausländervotum hart kritisieren.“ Die DWN kommentierten: „Tatsächlich zeigen Stegners Ausfälle, dass viele etablierte Politiker längst vergessen haben, wem sie eigentlich zu dienen haben – dem Volk. … Die Schweizer haben nicht dafür gestimmt, dass die Grenzen dicht gemacht werden, sondern dass die Regelung der Personenfreizügigkeit ein Thema der nationalen Souveränität ist und nicht eines, das an Brüssel delegiert werden kann.“
Aus dem EU-Parlament Dozieren von oben herab
Die Internet-Plattform „Unzensuriert“ urteilt: „Das Verhalten Stegners … ist bezeichnend für die EU-Eliten und ihren Umgang mit den Interessen der europäischen Völker. Repräsentanten des rot-schwarzen Systems in Brüssel, wie etwa Martin Schulz (SPD) oder Othmar Karas (ÖVP) dozieren immer wieder von oben herab, wenn es darum geht, die wahren Interessen der Bevölkerung in der EU anzusprechen. Sie fühlen sich offenbar von der „Mitbestimmung“ der Wähler unangenehm berührt. Ihr Konzept scheint vielmehr das einer „Generalvollmacht“ zu sein, die die Völker Europas den Mächtigen in Brüssel einräumen sollten, damit diese schalten und walten können, wie sie möchten.“
Verlangen nach Volksentscheiden auch für die EU befürchtet
Zu den Drohungen aus Brüssel schreiben die DWN aber auch: „Papiertiger in Brüssel: Die EU braucht die Schweiz – nicht umgekehrt. Die zahlreichen Drohungen von EU-Funktionären gegen die Schweiz sind reiner Theater-Donner: Die EU exportiert Güter im Wert von 108 Milliarden Euro in die Schweiz. Damit ist die Schweiz einer der besten Kunden der EU. Brüssel kann die Schweiz mit nichts erpressen. Die EU fürchtet allerdings, dass die Europäer anhand des Schweizer Beispiels die Einführung der Demokratie auf EU-Ebene fordern könnten. Das wäre eine echte Bedrohung für das aktuelle System.“
FAZ: Fremdenfeindlich sind die Schweizer nicht
Milder im kritischen Ton klingt es in Blättern wie der FAZ. „Berlin bedauert Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung“, ist ein Bericht überschrieben. Er zitiert Regierungssprecher Steffen Seibert: „Die Bundesregierung nimmt das Ergebnis dieser Volksabstimmung zur Kenntnis und respektiert es.“ Es werfe aber „erhebliche Probleme“ auf. Und weiter: „Seibert wie auch Politiker von Union und SPD verwiesen auf die Bedeutung der Freizügigkeit für Menschen, Kapital und Dienstleistungen. Das sei in einem Zusammenhang zu sehen. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte, nicht ausländerfeindliche Ressentiments, sondern soziale Sorgen seien der Grund für den Ausgang des Volksentscheids.“ Oder: „Berlin gibt sich irritiert – aber nicht betroffen.“ Der FAZ-Korrespondent in der Schweiz, Jürgen Dunsch, schreibt: „Die Schweiz macht nach diesem Sonntag nicht sofort die Schotten dicht. Bis zu drei Jahre soll mit Brüssel verhandelt werden. Für die schon im Land lebenden EU-Bürger dürfte sich selbst danach nichts ändern.“ Wohl vermittele die Schweiz wie nach früheren Abstimmungen im Ausland ein Bild von Fremdenfeindlichkeit, aber durch die tatsächlichen Verhältnisse sei das nicht gedeckt.
Schöne Wahlhilfe für die AfD von Anne Will
Geradezu feindselig gegen die Schweiz und deren Verteidiger traten zu nächtlicher Stunde in der Anne-Will-Talkshow der ARD am 12. Februar Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, EU-Kommissarin Reding, Politologin Gesine Schwan und Anne Will selbst auf. Wie diese vier dabei auch über AfD-Bundessprecherin Frauke Petry sowie den Schweizer Nationalrat und das SVP-Mitglied Christoph Mörgeli herfielen, habe nicht nur ich als widerwärtig empfunden.*) Nach dieser Sendung wird die AfD weiteren Zulauf bekommen, unbeabsichtigt hat Anne Will schöne Wahlhilfe geleistet. Ganz andere Eindrücke von der Sendung liefern Blätter wie Der Spiegel, Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Bild. Siehe hier und hier und hier und hier
Der Sendung „Hart, aber fair“ Manipulation vorgeworfen
Schon zwei Tage vorher im Fernsehen hatte sich die Sendung „Hart, aber fair“ mit dem Thema beschäftigt (Titel: Die Schweiz stoppt Zuwanderer – Alarmsignal für Europa?). Ich selbst habe sie nicht gesehen, aber sie stieß auf Widerspruch. Hans Mirtes aus Frontenhausen zum Beispiel, nach eigenem Bekunden keiner Partei angehörend, schreibt: Die Sendung „Hart aber fair“ in der ARD vom 10.02.2013 war m. E. – erneut – ein Meisterstück in der Meinungsmanipulierung der Zuschauer. Von einer Fairness war da nichts zu verspüren….“ Über die gleiche Sendung urteilte der Online-Nachrichtendienst MMNews unter dem Titel So manipuliert die ARD: „Mit gefälschten Statistiken versucht die ARD die Migrationsproblematik herunterzuspielen. Ein Vergleich zwischen Schweiz und Deutschland wurde plump manipuliert. Sind die Deutschen überempfindlich gegenüber der Zuwanderungsproblematik? Ist die Kritik an der EU-Freizügigkeitsverordnung unbegründet? Mit geschickter Gesprächsführung wurden die Befürworter der Schweizer Zuwanderungsbeschränkung in in die rechte Ecke manövriert. Insbesondere wurde natürlich wieder einmal die AfD als „rechtspopulistisch“ dargestellt. Nichts anderes ist man ja von ARD & ZDF gewohnt. Der Gipfel der Manipulation war jedoch eine in der Sendung dargestellte Statistik, welche die Migrationsproblematik herunterspielen sollte. Diese war in Bezug auf Deutschland falsch. Die Statistik wurde jedoch als seriöse Diskussionsgrundlage den Interviewpartnern und den Zuschauern vorgestellt.
Die Angst der Berufseuropäer vor dem Volk
Es ist verständlich, dass Barroso, Asselborn, Reding & Co. sowie ihre gleichgesinnten „Mainstreamer“ in den Medien nervös werden. Bis zur Wahl ins EU-Parlament am 27. Mai sind es nur noch gut drei Monate. Der Schweizer Volksentscheid gibt bei dieser Wahl jenen Parteien zusätzlichen Auftrieb, die sich gegen die Fehlentwicklungen in der EU wenden. Ebenso ihren Wählern: Viele EU-Bürger, vor allem die in Deutschland, hier wahrscheinlich sogar mehrheitlich, denken über die Einwanderung nicht anders als die 50,3 Prozent, die in der Schweiz für den Volksentscheid gestimmt haben. Sie wären dann im EU-Parlament stärker vertreten als bisher. Davor haben die Berufseuropäer und Eurokraten Angst. Deshalb beschwören sie die Verträge mit der Schweiz, um auch den EU-Wählern Angst zu machen. Aber eine Angst der Schweizer vor Überfremdung in ihrem Land wollen sie diesen Eidgenossen nicht zugestehen. Schöne Demokraten sind das. (Volkes Stimmen aus dem Internet siehe unten im Anhang)**
Wenn die Schweiz den Zuzug auch von EU-Bürgern begrenzt
Die Sonderbeziehung zwischen Schweiz und EU ist in sieben Verträgen geregelt, darunter Vereinbarungen über Zollerleichterungen, Abbau von Handelshemmnissen, Produktzulassungen, Ausschreibungen und Öffnung von Straßen- und Schienenmärkten. Deren Bestandteil ist auch das Abkommen über die bisher unbegrenzte Personenfreizügigkeit.***) Eine Klausel besagt jedoch, dass, wenn einer der Verträge verletzt wird, dies die Aussetzung aller Verträge zur Folge haben kann („Guillotine-Klausel“). Würde also die Schweiz den Zuzug auch von EU-Bürgern begrenzen, verstieße sie gegen das Freizügigkeitsabkommen. Zwar hätte der Volksentscheid die EU-Bürger von einer Begrenzung ausnehmen können, aber erstens zielt er gerade auf diese, und zweitens würden EU-Politiker und die ihnen folgsamen Medien, wäre die Begrenzung nur gegen Bürger aus Drittländern gerichtet, dann eilends die Diskriminierungskeule hervorholen.
Der Text des Volksentscheids im Wortlaut
Verträge, die einen Vertragspartner in Nöte bringt, kann man neu verhandeln. Das wird die Schweiz, wenn sie den Volksentscheid in Gesetzesform gießt, nun auch tun, und die EU wird, wenn sie klug ist, positiv daran mitwirken. Vorerst allerdings wird noch gar nichts geschehen. Bisher existiert nur der Text, über den die Schweizer abgestimmt haben, und der lautet:
„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
„Art. 121 Sachüberschrift (neu) – Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung – Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Maßgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstoßen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 9 (neu) – 9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung) – Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen. Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.“
Der Text ermöglicht noch viel Spielraum
Dieser Text enthält beträchtlichen Spielraum und rechtfertigt die unangemessenen Aufregungen der EU-Frömmler und selbsternannten Gutmenschen nicht. Man sieht: Wohl ist der Zuzug von Ausländern zu begrenzen, aber in welchem Umfang ist noch gänzlich unbestimmt. Er soll sich nach den „gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz“ richten, und Inländer sollen Vorrang haben. Bisher ist jedem EU-Ausländer (im Gegensatz zu Drittländern) die unbegrenzte Einreise in die Schweiz zur Arbeitsaufnahme gestattet. Nach dem Freizügigkeitsabkommen können EU-Bürger ohne weiteres in das Nicht-EU-Land Schweiz seit rund zehn Jahren ziehen, wenn sie dort einen Arbeitsplatz haben.
Noch sind der EU die Hände gebunden
Die Schweizer Regierung hat drei Jahre Zeit, um den Volksentscheid umzusetzen. Solange nicht klar ist, wie sie das tun will, sind der EU, mag sie auch schäumen, die Hände gebunden. Einfach von sich aus die Verträge mit der Schweiz zu kündigen, gilt als ausgeschlossen. Es wäre ohnehin töricht. Die Schweizer Regierung wird das Gespräch mit der EU suchen, auch müssen. Einen Gesetzentwurf, so hat das Justizministerium am 12. Februar mitgeteilt, will sie bis zum Jahresende vorlegen. Ein Konzept zur Umsetzung werde in einem ersten Schritt bis Juni entwickelt. Das bestehende Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gelte zunächst unverändert weiter.
Böse Erinnerung daran, wie EU und Medien mit Österreich umsprangen
Man fühlt sich sehr an das beschämende Kesseltreiben seitens der EU und der „politisch korrekten“ Medien im Jahr 2000 gegen das EU-Mitglied Österreich und Wolfgang Schüssel unter dessen Bundeskanzlerschaft erinnert. Im Dezember 1999 hatten sich FPÖ mit Jörg Haider und ÖVP mit Schüssel auf eine Regierungskoalition geeinigt. Österreich, Schüssel und der von der linken Polit-Mafia als Rechtspopulist und rechtsextrem diffamierte Haider und seine Partei wurden mit Protesten überschüttet. Die Regierungen der übrigen (damals erst vierzehn) EU-Mitgliedsländer ließen sich dazu hinreißen, die offiziellen Kontakte zur österreichischen Regierung auf Sparflamme zu setzen. Erst im September 2000 gaben sie diesen Spuk auf. Nun trifft das Verdikt des politischen Links-Kartells die Schweiz. Autoritäres Denken und Handeln verdrängt demokratisches. Von Respekt gegenüber den Entscheidungen von Bürgern eines souveränen Staates keine Spur.
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*) Aus Leser-Kommentaren zum FAZ-Bericht über die Anne-Will-Sendung (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/faz-net-fruehkritik/tv-kritik-anne-will-gute-schweizer-sind- schlechte-menschen-12799415.html):
E.Dorotha Ehlers (Goldfalter) – 13.02.2014 20:43 Uhr Eine skandalöse Sendung Das war das Schlimmste, was ich bisher von Anne Will gesehen habe. Sie wirkte verwirrt und gab die Gesprächsleitung zuletzt ab, überließ Figuren wie Frau Schwan (Professor möchte ich diese Dame nicht nennen, wie ist sie an den Titel gekommen fragt man sich nach dem Auftritt) und Herrn Asselborn, der weit von jedem differenzierten Denken entfernt zu sein scheint. Im Nachhinein kann man nur froh sein, dass eine von sentimentalen Entgleisungen und unqualifizierter Besserwisserei beherrschste Frau nicht Bundespräsidentin geworden ist. Bei dem Vertreter der SVP müsste man sich eigentlich entschuldigen für das Niveau der Sendung. Bleibt noch die Frage, woher die vielen Applauskasper kamen? Anders kann man ja das Klatschen bei den immer gleichen politischen Aussagen nicht nennen.
Erich Weinand (Blockad…) – 13.02.2014 19:43 Uhr – Laßt sie doch sie in ihrem eigenen GEZ-Saft schmoren. Konservative sollten sich zu schade sein, als Hau-den-Lukas für die Gutmenschenfraktion herzuhalten. Geht nicht mehr hin, spielt bei diesem Schmierentheater nicht mehr mit! Wenn sie keinen mehr finden, der für sie den Watschenmann spielt, wird sich kein Zuschauer diesen langweiligen Mist mehr ansehen.
Dietmar Blum (derEifeler) – 13.02.2014 19:32 Uhr – Typische Deutsche Diskussionsrunde, 3 gegen 2 plus parteiischer sog. Moderatorin ergibt: Vier gegen Zwo.
urs Burkhard (emmenth…) – 13.02.2014 18:36 Uhr – Deutschland nimmt die Sorgen ihrer Bürger nicht ernst! Das ist ignorant und gefährlich! Deutschland macht gerade einen riesen Fehler indem man die schlechte Stimmung in der Bevölkerung ignoriert und keinen Raum geben will. Die Angst der Politiker vor der wirklichen Meinung des Bürgers ist fast schon neurotisch. Es führt dazu, dass Politiker wie Asselborn und vorallem diese Frau Schwan ihr realitätsfremdes und selbstherapierendes Gutmenschengeschwätz loswerden können. Dieses volksferne Geschwätz hat schon mal in der deutschen Geschichte schlimmste Elemente hervorgebracht. Solche ignorante Politiker machen sich schuldig und treiben ungewollt die Menschen in die brauen Ecke. Sowas kann bei einer direkten Demokratie nicht passieren, weil allfällige Probleme unmittelbar und direkt demokratisch entscheiden und umgesetzt werden. So kriegt die Volksseele ihren Frieden und auch soziale Frieden wird wieder hergestellt. Direkte Demokratie verlangt Selbstverantwortung und bedingt Selbstbestimmung. z.B. eben Selbstbestimmung bei der Anzahl der Zuwanderung! Mehr nicht!
Martin Fischer (schlech…) – 13.02.2014 16:17 Uhr – Diese Heuchelei macht mich stinkesauer!!! Man fasst sich derweil nur noch an den Kopf: Deutsche Politiker und die EU werfen der Schweiz vor, den Zuzug von Ausländern in die Schweiz zu regeln. Sonderbarerweise macht Deutschland mit Nicht-EU-Bürgern dasselbe: §1 AufenthG: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Man sollte nicht mit dem Finger auf andere Staaten zeigen, wenn man sich selbst nur die „EU-Rosinen“ herauspickt – wobei es sich bei vielen dieser „Rosinen“ bzw. „Fachkräfte“ eher um Fallobst handeln dürfte… Und das Argument vom Luxemburger, dass es seitens der Schweiz unredlich sei, Waren- und Geldverkehr zuzulassen, Personenfreizügigkeit aber zu beschränken, ist lachhaft: die EU macht mit der Türkei EXACTAMENTE DASSELBE! Waren rein, Türken draußen…
Rüdiger Noll (krn) – 13.02.2014 16:08 Uhr – Nach diesem Auftritt sollte sich Frau Schwan schämen und wir können froh sein, dass uns diese Frau, die mit Hilfe geschickter Ausnutzung von Vorurteilen, emotionalen Abneigungen, sowie falschen Behauptungen u. geschickt verpackten Verleumdungen die Diffamierung Andersdenkender betreibt, bzw. eigene Interessen durchzusetzen versucht, als Bundespräsidentin erspart geblieben ist. Ein Beispiel für eine der falschen Behauptungen, welches unwidersprochen hingenommen wurde: „Dass die Initiative gegen die Masseneinwanderung in den ländlichen Gebieten mit den wenigsten Ausländern die höchste Zustimmung fand kommentierte sie mit dem Hinweis auf den Antisemitismus, der in Gegenden ohne Juden bekanntlich am höchsten sei.“ Das ist falsch. Meines Wissens gab es in keinem anderen Land früher prozentual mehr jüdische Mitbürger als in Deutschland und trotzdem war Deutschland führend bei der Ermordung dieser Menschen. Es ist aber egal, ob richtig oder falsch. Darauf kam es Schwan nicht an, sie hatte lediglich im Sinn, Andersdenkende zu diskreditieren und subtil NS-Gedankengut zu unterstellen
**) Volkes Stimmen aus dem Internet:
13. Februar 2014 um 19:37 – 111 sagt: „Mein vollstes Verständnis für die Schweizer. Sie möchten eben kein EU-unterdrücktes von Masseneinwanderung, Ausländerkriminalität und Islamisierung überflutetes Land haben.“ Auch wenn die EU die Schweiz eventuell boykottieren könnte so würden die Schweizer tausendmal glücklicher und zufriedener in Freiheit leben als unter EU-Knechtschaft. Dennoch haben die Schweizer jede Menge Hochverräter in ihrer Politik, die am liebsten hinter geschlossenen Türen Knebelverträge mit der EU aushandeln wollen. Schade, dass uns Deutschen jegliche Mitbestimmung verwehrt bleibt. Hier wird schön weiter an unseren Untergang gearbeitet.“
13. Februar 2014 um 05:31 – Hanna sagt: „Ich beneide die Schweizer. So was nennt man Demokratie. Gratulation. Bei uns in Deutschland hat man den Eindruck das sich unsere Regierung ein neues Volk sucht. Es wird höchste Zeit das dem deutschen Volk bewusst wird, dass wir mit den etablierten Parteien keine Zukunft haben. Unkontrollierte Zuwanderung (alles Fachkräfte – lachhaft), Eurorettung (Ein Fass ohne Boden), Massenarmut, Altersarmut , und die Liste ist lang. Meine Stimme bei der Europawahl gehört der AFD. Ich habe die Schnau.. voll!!!“
13. Februar 2014 um 11:14 – Kamui sagt: „Danke Hanna, wir sind auch sehr stolz auf diese Abstimmung. Und wie es sich zeigt, haben die Drohungen und das “Gebelle” seitens der EU Politiker eher den gegenteiligen Erfolg als gedacht. Viele der “Nein” Abstimmer würden bei einer erneuten Abstimmung jetzt mit einem Ja an die Urne gehen. Schlicht und einfach weil es sie nervt, dass sich die EU in eine Schweizer Volksabstimmung einmischt. Es ist unser Land, unser Volk, unsere Probleme. Daher müssen auch wir Schweizer uns darum kümmern und nicht die EU, die sowieso gerne über de Köpfe der eigenen Bevölkerung entscheidet.“
13. Februar 2014 um 00:38 – Lilly K sagt: Hier ein Super-Artikel aus der Basler Zeitung: http://bazonline.ch/ausland/europa/Die-Angst-geht-um–die-Angst-vor-der-Demokratie/story/28085330 So sieht man die Eurokraten nach der Abstimmung in der Schweiz. Diesen EU-Diktatoren wünsche ich den totalen Niedergang bei den Europa-Wahlen.
***) Aus Wikipedia: Durch das Freizügigkeitsabkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der Europäischen Union das Recht, Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Rechts ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbständig erwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Ferner erlaubt das Abkommen die Einreise und Aufenthalt auch ohne finanzielle Mittel für bis zu sechs Monate, um sich eine Arbeitsstelle zu suchen.
Das Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern ist in der Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 neu geregelt. Es regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen (§ 1 FreizügG/EU).
Das deutsche Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Freizügigkeitsgesetz/EU regelt als Artikel 2 des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes den Aufenthalt der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen neu.
Unionsbürger haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit, also auf Ausreise aus ihrem Herkunftsmitgliedstaat und auf Einreise und Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat als Arbeitnehmer oder Selbstständige im Wirtschaftsleben erwerbstätig oder auf Arbeitssuche sind. Andere – nicht erwerbstätige – Unionsbürger haben dieses Recht, wenn sie im Aufnahmemitgliedstaat über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gleiche gilt für die Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen. Für eine Einreise und einen Aufenthalt bis zu drei Monaten sind jedoch nur ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich (§§ 2, 3 FreizügG/EU).
Deutlicher konnte die EU ihre politische Ausrichtung nicht zur Schau stellen.
Nicht umsonst wird sie im Volksmund auch EUdSSR genannt.
Nun darf bei allem aber nicht vergessen werden, daß die EU nur ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zu einer (u. a. von Bush sen. und Merkel öffentlich genannten) neuen Weltordnung darstellt. Das muß man immer im Hinterkopf haben, um die Dimension dessen, was hier passiert, richtig einschätzen zu können.
Die EU kritisiert und beschimpft die Schweiz, weil diese ihre Bürger demokratisch mit Volksentscheid über ihre Zuwanderungspolitik abstimmen lässt. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, sondern ein eigener souveräner Staat.
Man muss die Einwanderungspolitik der Schweiz nicht für gut befinden, aber respektieren. Hierfür die Schweiz zu beleidigen, zeigt nur die Arroganz von Brüssel. Brüssel aber ist so weit von den Bürgern in der EU entfernt, wie der Pluto von der Sonne.
Die Freizügigkeit in der EU ist zweifelsohne eine der wenigen guten Errungenschaften. Ansonsten regiert Brüssel an den Bürgern vorbei. Man möchte es so komplex machen wie nur möglich, damit man sagen kann, es ist zu kompliziert für Volksentscheide.
Brüssel regiert und die Bürger bleiben außen vor. Das hat man beim Euro und in der Eurokrise gesehen. Das schafft kein Vertrauen, sondern Misstrauen gegenüber der Politik.
Die Angst geht in Brüssel um, die Angst vor der Demokratie.