Für den EuGH eine Zwickmühle

Das Bundesverfassungsgericht kneift mit seinem OMT-Beschluss „Ab nach Luxemburg“ nicht – Ökonom und AfD-Sprecher Bernd Lucke legt dar, warum – Eine schöne Vorlage für den AfD-Wahlkampf

Unsere Verfassungsrichter des 2. Senats in Karlsruhe sind doch wirklich auch einmal richtig klug. Jedenfalls sechs der acht Richter. Mit ihrer Mehrheit haben sie die Entscheidung über das verfassungsrechtlich angegriffene OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zunächst lieber den Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Tisch gelegt und ihm gleichsam als „Schwarzen Peter“ zugeschoben. Für viele sieht oder sah das nach Kneifen aus, nach Drückebergerei. Dass dem nicht so ist, hat die FAZ in zwei Leitartikel-Kommentaren dargelegt (siehe meinen Beitrag vom 9. Februar hier). Sollte nun aber der EuGH den „Schwarzen Peter“ – wann auch immer – zurückspielen, indem er der EZB beim OMT-Programm freie Hand lässt, dann ist es jedoch kein „Schwarzer Peter“ mehr, sondern für das Bundesverfassungsgericht, salopp gesagt, ein „gefundenes Fressen“. Dies, wenn auch anders formuliert, dargelegt zu haben, ist das Verdienst des Wirtschaftswissenschaftlers Bernd Lucke, der auch einer der drei Bundessprecher der jungen Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist. Ebenfalls in der FAZ.*)

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