Erst soll nun der EuGH entscheiden – Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?
Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte die Bank im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den fiebrigen Finanzmärkten angekündigt. Es geht um das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Bank und liefe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB und unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge hinaus. Dagegen erhoben wurde Verfassungsbeschwerde: Weder seien diese OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig entschieden, aber was es von dem Vorgang hält, in seiner Mehrheit – zwei Richter sind anderer Meinung – bereits deutlich bekundet, nämlich ebendas, was die Kläger vorbringen. Das OMT-Programm ziele darauf ab zu umgehen, was verboten sei. Es sei denn, wie das Gericht äußert, es würden bestimmte Bedingungen eingehalten. Gleichwohl soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber befinden, denn ihm hat das Bundesverfassungsgericht den Fall jetzt vorgelegt. Erst danach wird es dann selbst entscheiden müssen. Die Vorlage ist aufsehenerregend, die Zahl der Stimmen dazu entsprechend groß und die Beurteilung unterschiedlich. Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?