Erst soll nun der EuGH entscheiden – Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?
Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte die Bank im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den fiebrigen Finanzmärkten angekündigt. Es geht um das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Bank und liefe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB und unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge hinaus. Dagegen erhoben wurde Verfassungsbeschwerde: Weder seien diese OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig entschieden, aber was es von dem Vorgang hält, in seiner Mehrheit – zwei Richter sind anderer Meinung – bereits deutlich bekundet, nämlich ebendas, was die Kläger vorbringen. Das OMT-Programm ziele darauf ab zu umgehen, was verboten sei. Es sei denn, wie das Gericht äußert, es würden bestimmte Bedingungen eingehalten. Gleichwohl soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber befinden, denn ihm hat das Bundesverfassungsgericht den Fall jetzt vorgelegt. Erst danach wird es dann selbst entscheiden müssen. Die Vorlage ist aufsehenerregend, die Zahl der Stimmen dazu entsprechend groß und die Beurteilung unterschiedlich. Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?
Sie mussten es
Sie mussten, heißt es in der FAZ1): „Wenn es um die Auslegung von Europarecht geht, ist allein der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) zuständig. Die obersten nationalen Gerichte müssen sich an die Kollegen in Luxemburg wenden, wenn eine europarechtliche Norm maßgeblich für die Entscheidung des Rechtsstreits ist. … Trotz der dezidierten Überzeugung der Mehrheit der Verfassungsrichter, dass der Beschluss der EZB gegen Europarecht verstoße, wollen sie dem EuGH die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob der Beschluss so ausgelegt werden könne, dass er mit den Regeln des AEUV vereinbar ist.“ (Autorin: Helene Bubrowski)
Gemusst hätten sie nicht unbedingt, aber …
Ebenfalls in der FAZ lese ich zwei vorzügliche Leitartikel. Im politischen Teil des Blattes2) schreibt Reinhard Müller: „Dieser Entscheidung über die Euro-Rettungspolitik ist ein heftiges Ringen im Zweiten Senat vorausgegangen. So gab es den Versuch, das umstrittene Handeln der Europäischen Zentralbank (EZB) nur am Grundgesetz zu messen und die Luxemburger Richter nicht einzubinden. Doch wäre damit wohl nur etwas Zeit gewonnen worden. Im Gericht zeichnete sich deshalb seit längerem die Tendenz ab, mit dem selbsterklärten „Kooperationsverhältnis“ Ernst zu machen und die Luxemburger Kollegen, mit denen man sich ohnehin gelegentlich austauscht, auch formell einzuspannen. Und hier geht es in der Tat um das europäische Mandat der EZB, der die Karlsruher Richter vorwerfen, rechtswidrigerweise Wirtschaftspolitik zu machen und in die Rechte der Mitgliedstaaten einzugreifen. Für die europäischen Verträge ist allerdings zunächst einmal der Europäische Gerichtshof zuständig – der sich bisher freilich als treuer Hüter des oft ausufernden Handelns der EU-Organe erwiesen hat und sich über den Karlsruher Machtanspruch noch nie gefreut hat.“
Wie das OMT-Programm zulässig sein könnte
Weiter meint Müller, diese Karlsruher Vorlage sei nicht ohne Risiko, deshalb habe sie das Verfassungsgericht bisher zu vermeiden versucht. „Auch jetzt beharrt es auf seinem explosiven Anspruch, auch das Handeln europäischer Organe auf evidente Kompetenzüberschreitungen zu überprüfen. Karlsruhe macht Luxemburg deutlich: Im Grunde halten wir den von der EZB beschlossenen Ankauf von Staatsanleihen für europarechtswidrig – und nur unter bestimmten Bedingungen könnte man das im Rahmen der Verträge für zulässig halten: Der Rettungsschirm ESM wird nicht unterlaufen, ein Schuldenschnitt wird ausgeschlossen, Staatsanleihen werden gerade nicht in unbegrenzter Höhe aufgekauft. Nur dann steht das Handeln der EZB im Einklang mit Europarecht und ist auch für Deutschland unbedenklich.“
Doch da, so fährt Müller fort, werde der Europäische Gerichtshof sich bedanken: „Er sieht sich nicht als Karlsruher Schoßhündchen an. Aber auch er muss jetzt entscheiden. … Doch der Fall kommt wieder zurück nach Karlsruhe. Geht Luxemburg auf das Angebot nicht ein, dann gelten eben wieder Karlsruher Maßstäbe – und zwar für alle deutschen Verfassungsorgane. … … Das bewunderte wie angefeindete Verfassungsgericht füllt eine Legitimationslücke. Es kann freilich in solchen Existenzfragen letztlich aber doch nur mit Warnschildern fuchteln und Weichen stellen, nicht aber einen ganzen Zug aus dem Gleis werfen. Wenn freilich Botschaften, wie die jetzt an die EZB gerichtete, nicht gehört werden, dann gerät die Europapolitik noch tiefer in die Legitimitätskrise.“
Wenn sich der EuGH herumdrücken würde ….
Im Leitartikel des FAZ-Wirtschaftsteils3) schreibt Holger Steltzner: „Das Schönste für Karlsruhe wäre ein verbindliches Urteil des Gerichtshofs, das der EZB rechtliche Grenzen aufzeigen würde. Aber davon träumt wohl niemand. Wahrscheinlich werden die Luxemburger Richter auf die Tatsache verweisen, dass im Rahmen des OMT-Beschlusses noch keine Anleihen gekauft worden sind, und sich um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vom Verfassungsgericht aufgeworfenen Fragen herumdrücken. Solange formal weder etwas beschlossen noch verwirklicht sei, bewege sich die EZB selbstredend im Rahmen ihres Mandats, könnte die lapidare Antwort aus Luxemburg lauten.“
… dann gäbe es dieses Argument dagegen
Das Argument, es seien noch keine Anleihen gekauft worden, also habe das OMT-Programm noch keine Wirkung entfalten können, hält Clemens Fuest, Leiter des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung, nicht für stichhaltig. Das Programm wirke wie eine Bürgschaft. Es verändere die Erwartungen. Würden diese nun durch die Richter verändert, werde das Folgen haben: Mit Sicherheit würden die Renditen in den Peripheriestaaten steigen.4)
Am Ende für das Bundesverfassungsgericht eine selbstgebaute Falle?
Steltzner weiter: „Wenn der Schwarze Peter so zurückgespielt würde, der Gerichtshof also die EZB keiner rechtlichen Kontrolle unterwirft, dann wird es spannend in Karlsruhe. In diesem Fall könnte das Verfassungsgericht kaum hinter sein jetziges klares Urteil zurücktreten. Es hätte sich die Schleife sparen können, weil die Verfassungsrichter wohl auch dann so zerstritten wie heute sein werden. Am Ende könnten sich die Karlsruher Richter in einer selbstgebauten Falle wiederfinden. Erst stellten sie rechtswidriges Verhalten der EZB fest, dann baten sie aus Angst vor der eigenen Courage den Gerichtshof um Hilfe. Doch der könnte sie auflaufen lassen. Was macht das Verfassungsgericht dann? Den Austritt Deutschlands aus dem Währungsverbund, wie von hartnäckigen Kritikern erhofft, werden die Verfassungsrichter niemals erzwingen. Der EZB wird Karlsruhe keine rechtlichen Grenzen mehr setzen dürfen. Diese könnte unterdessen Staatsanleihen von allen Mitgliedstaaten kaufen, was im Rat bereits intensiv diskutiert wird. Sie nähme damit einigen Wind aus den Segeln des Verfassungsgerichts. Die Richter könnten zum Schluss nur noch die Bundesbank anweisen, bei strittigen Aktionen nicht mitzuwirken.“
Hans-Werner Sinn: Kritiker an Euro und EZB werden gestärkt
In einer ausführlichen Stellungnahme hat sich auch der Wirtschaftswissenschaftler und Präsident des ifo-Instituts Hans-Werner Sinn geäußert. In seiner Schlussbemerkung schreibt er: Der Gerichtsbeschluss „wird die Kapitalmärkte aufatmen lassen. Dennoch wird das Urteil nicht ohne Auswirkungen auf die Geldpolitik der EZB bleiben. Zum einen wird es die EZB nicht wagen, das OMT zu aktivieren, bevor der EuGH entschieden hat, weil es ohne eine konkrete Anwendung die Fiktion aufrechterhalten kann, es sei noch gar keine Maßnahme ergriffen worden – was ein rechtlich relevanter Tatbestand sein könnte. Zum anderen wird das Urteil seine Auswirkungen auf die öffentliche Debatte nicht verfehlen, weil es die Position der Eurokritiker und die allgemeine Skepsis der Deutschen gegenüber der EZB-Politik verstärken wird. So erhalten die AfD und die eurokritischen Flügel der Unionsparteien (z. B. Gauweiler in der CSU) Aufwind. Das wiederum wird die Bundesregierung zu einer Neubestimmung ihrer Position in der Eurokrise zwingen. Die Politik der augenzwinkernden Zustimmung zur Politik der EZB, mit der Kanzlerin Merkel der Bundesbank in den Rücken gefallen ist, dürfte damit an ihre Grenzen gekommen sein.“ Die ganze Stellungnahme hier: https://kpkrause.de/wp-content/uploads/2014/02/H.W.Sinn-zum-OMT-Beschlus-des-BVerfG.doc
Nicht alle kommentieren so kundig und informativ
Stellvertretend für andere und plakative Stimmen zur Vorlage an den EuGH, die nicht so kundig, abgewogen und informativ kommentieren wie die FAZ, sei zum Beispiel Hubertus Milz5) zitiert, der seine Meinung so kundtut: „Karlsruhe kneift, handelt aber letztendlich logisch im Sinne der EU-Kraken! Schon Ex-Verfassungsrichter Di Fabio erwartete, dass das BVerfG der Klage gegen die EZB nicht stattgeben würde oder an den EuGH nach Luxemburg weiterreichen wird, sicherlich wohlwissend, dass der EuGH – ein lupenreiner politischer Gerichtshof zur Billigung von EU-Unrecht – sicherlich nicht gegen EU-Instanzen, sondern grundsätzlich in wichtigen Fragen für die EU(dSSR) und gegen die Rechte der EU-Bevölkerung entscheidet! Knapp gesagt: Karlsruhe kneift und entzieht sich der Verantwortung; die deutsche Budgethoheit/das deutsche Haushaltsrecht wechselt zum EuGH und damit endgültig zur EUdSSR. Das Herzstück des Parlaments, die Budgetkontrolle wurde von den Völkern Europas hart erkämpft, der Weg dieses Kampfes ist gepflastert mit sehr vielen Opfern – und nun, mit einem Federstrich wird uns (den Bürgern) gezeigt, dass dieser Kampf vergeblich gewesen sein soll und zukünftig eine saumäßig schlechte Kopie des feudalen Zeitalters Einzug nehmen soll (wird, wenn die Europäer sich nicht wehren!).“
„Keinen Mumm“ – „Ohne Rückgrat“ – „Paukenschlag in Karlsruhe“
Ähnliche Stimmen lauten: „Bundesverfassungsgericht hat keinen Mumm! Das Bundesverfassungsgericht drückt sich vor der bisher wichtigsten Entscheidung.“ Oder: „Ohne Rückgrat: Karlsruhe wagt keinen Widerspruch gegen EZB-Unrecht. Eine Mehrheit von 6:2 der Verfassungs-Richter hält das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen für rechtswidrig. Das Programm führe zu einer erheblichen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten. Dennoch überlässt das höchste deutsche Gericht die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof.“ Oder: „Streit um EZB-Krisenpolitik flammt wieder auf. Paukenschlag in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht lässt die Klage gegen die Anleihekäufe der EZB vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Die EZB selbst gibt sich gelassen.“
Die Entscheidung zu ESM und Fiskalpakt am 18. März
Verfassungsklagen liegen auch gegen den Rettungsschirms ESM und den EU-Fiskalpakt vor. Sie hat das Verfassungsgericht von seinem OMT-Beschluss abgetrennt. Die Entscheidung über beide will das Gericht am 18. März bekannt geben.
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1) FAZ vom 8. Februar 2014, Seite 2.
2) FAZ vom 8. Februar 2014, Seite 1
3) FAZ vom 8. Februar 2014, Seite 9
4) FAZ vom 8. Februar 2014, Seite 9. 5) Hubert Milz (Jahrgang 1956) ist Diplom-Betriebswirt (FH) und Diplom-Ökonom (Fernuniversität), arbeitet in der Energiewirtschaft und ist Mitglied der Hayek-Gesellschaft. Er schreibt u.a. im Magazin eigentümlich frei und im Forum Ordnungspolitik