Die europäische Politikfinanzierung – beschrieben von Hans Herbert von Arnim
Wer ein Parlament wählen darf, muss informiert sein. Zum Beispiel auch darüber, was ein Parlament so kostet und wie Parlamentarier finanziell ausgestattet sind. Kommenden Sonntag (25. Mai) wird ein neues EU-Parlament gewählt. Wie sieht es denn dort mit der Finanzierung der Abgeordneten in der Realität aus? Der Professor für Staats- und Verfassungsrecht Hans Herbert von Arnim hat sich der Sache angenommen. Danach ist die europäische Politikfinanzierung „so undemokratisch wie die EU selbst“.
Vor wenigen Tagen hat von Arnim in dem juristischen Fachmagazin Legal Tribune Online*) einen Beitrag zur Finanzierung der EU-Parlamentarier, ihres Präsidenten sowie der europäischen Parteien und Stiftungen veröffentlicht. Darin befasst er sich unter anderem mit folgenden Fragen:
1. Warum kann ein rumänischer EU-Abgeordneter neunzehn örtliche Mitarbeiter auf Gemeinschaftskosten einstellen, ein deutscher aber nur drei?
2. Warum erhält ein EU-Abgeordneter nach einer fünfjährigen Wahlperiode einen Pensionsanspruch in Höhe des doppelten Durchschnittseinkommens zu Hause?
3. Warum erhält ein deutscher EU-Abgeordneter neben seiner steuerpflichtigen Entschädigung Kostenpauschalen, die ein hohes steuerfreies Zusatzeinkommen darstellen? Ist die kurz vor der Europawahl vorgenommene Entschließung des Europäischen Parlaments, das zu überprüfen, ernst zu nehmen?
4. Warum erhält der Parlamentspräsident neben seiner steuerpflichtigen Entschädigung steuerfreie Pauschalen von 18.000 Euro monatlich?
5. Warum lässt der derzeitige Präsident des Europäischen Parlaments sein Amt während des Wahlkampfes nicht ruhen? Sieben EU-Kommissare, die ebenfalls im Wahlkampf stehen, tun dies.
6. Warum werden bei dem erst im April geänderten europäischen Parteienstatut, das eine europäische Parteienfinanzierung vorsieht, sämtliche Grundsätze ignoriert, die das Bundesverfassungsgericht für die deutsche staatliche Parteienfinanzierung aufgestellt hat?
Einst bezahlten die Mitgliedstaaten ihre EU-Parlamentarier
Ursprünglich, so schreibt von Arnim, haben das Gehalt ihrer Abgeordneten die jeweiligen Mitgliedstaaten gezahlt. Seine Höhe entsprach dem, was die Abgeordneten der nationalen Parlamente zuhause an Entschädigung erhielten. Das wurde geändert. Seit 2009 bekommen alle Mitglieder des Europäischen Parlaments ein einheitliches Gehalt (Artikel 10 des europäischen Abgeordnetenstatuts). Es beträgt im Monat 8.012 Euro. Das sind 38,5 Prozent der Grundbezüge eines EuGH-Richters. Dieses Geld ist steuerpflichtig.
Die frühere Regelung war wesentlich sinnvoller
Nach der ursprünglichen Regelung machte das Gehalt für die EU-Abgeordneten zum Beispiel aus Bulgarien, Rumänien, den baltischen Staaten oder Polen ein Fünftel bis ein Drittel des 2009 eingeführten Einheitsgehalts aus. Von Arnim schreibt: „Das war eine wesentlich sinnvollere Regelung. Denn das Gehalt ist für die Verwendung im Heimatland bestimmt (für die Arbeit in Brüssel gibt es zusätzliche Kostenpauschalen) und besitzt damit für Abgeordnete aus den genannten Staaten wegen des sehr viel niedrigeren Einkommens- und Preisniveaus als zum Beispiel in Deutschland den vielfachen realen Wert. Damit werden sogar die Einkommen dortiger Minister- und Staatspräsidenten in den Schatten gestellt.“
Die Selbstbedienung der Etablierten und anderes
Von Arnim beschreibt, wie einheitliche Regelung uneinheitliche Auswirkungen hat, wie die Gleichheit der Besteuerung teils erreicht, teils aber auch massiv verletzt wird und wie die Verstöße gegen die Steuergerechtigkeit beim Präsidenten des EU-Parlaments auf die Spitze getrieben werden. Er kritisiert die Selbstbedienung der Etablierten bei der Finanzierung der europäischen Parteien und Stiftungen. Der Grundsatz der Bürgernähe werde in der EU mit Füßen getreten. Der größte Posten öffentlicher Parteienfinanzierung werde verdeckt. Die Ursache der Auswüchse sieht er in dem Mangel an demokratischen Kontrollen. Der vollständige Beitrag mit Datum vom 16. Mai hier.
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*) Näheres zur Legal Tribune Online hier