„Dieses widerliche Selbstbestimmungsgesetz muss vom Tisch“

Die Rede von Gereon Bollmann*) im Bundestag – Gegen die Biologie verstoßender Unsinn soll rechtens werden – Ein menschenverachtender Gesetzentwurf – Mit ärztlicher Fürsorge soll nun in unverantwortlicher Weise Schluss sein – In Amerika wird man bei dieser dekadenten Unkultur langsam wieder vernünftig – Kinder werden entweder ihren „woken“ Eltern ausgeliefert oder Jugendliche den Familiengerichten – Kinder als Opfer auf dem Altar der Trans-Religion – Was das Bundesverfassungsgericht als legislative Pflicht auferlegt hat

Sehr geehrte Frau Präsidentin. Mit diesem Gruß an Sie, liebe Frau Pau, meine lieben Kollegen, betrete ich sehr, sehr dünnes Eis, denn unser „Queer-Beauftragter“ hat ja behauptet, selbst Ärzte könnten nicht sagen, welches Geschlecht ein Mensch hat. Also weiß ich als medizinischer Laie erst recht nicht, sitzt hinter mir ein Mann oder eine Frau?

Ahnen Sie es? Ich komme zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz.**) Mit diesem menschenverachten Entwurf soll gegen unsere Biologie verstoßender Unsinn rechtens werden, denn man geht jetzt zum Standesamt und lässt dort einfach sein Geschlecht ändern. Es heißt, die bisher vorgeschriebene Begutachtung durch einen Arzt sei diskriminierend, denn Transsexualität sei keine Krankheit. Nun, warum lassen sich dann transsexuelle Menschen auf Rechnung ihrer Kasse wegen ihres Geschlechts ärztlich behandeln?

Mit ärztlicher Fürsorge soll nun in unverantwortlicher Weise Schluss sein

Es ist medizinisch gesichert, dass transsexuelle Menschen in sehr hohem Umfang psychische Probleme aufweisen – also sind sie nicht gesund. Das erweist auch deren Suizidrate, die je nach Studie um 500 bis über 2000 Prozent erhöht ist – und zwar auch und gerade nach einer operativen Geschlechtsumwandlung. Es ist heute medizinischer Standard, dass Probleme wie Wahn, Autismus, aber auch sonstige emotionalen Probleme wie Depressionen und Essstörungen erst gutachterlicherseits ausgeschlossen werden müssen, bevor über die Gabe von Hormonen oder Operationen entschieden werden darf. Mit dieser ärztlichen Fürsorge soll nun in schlichtweg unverantwortlicher Weise Schluss sein.

In Amerika wird man bei dieser dekadenten Unkultur langsam wieder vernünftig

Aber die eigentliche Zielrichtung dieser zerstörerischen Transkultur ist die vorgesehene Regelung für Kinder und Jugendliche. Auch wenn diese dekadente Unkultur wie so vieles aus Amerika zu uns herüberschwappt, wird man dort langsam im Sinne der Kinder wieder vernünftig. Die ehemalige Gender-Klinik an der Universität Baltimore wurde geschlossen, nachdem man dort festgestellt hat, dass 70 bis 80 Prozent der Kinder, die Transgender-Empfindungen haben, diese im Laufe der Zeit wieder von selbst verlieren. Auch in deutschen Psychiatriezentren werden solche medizinischen Diagnosen bestätigt.

Kinder entweder ihren „woken“ Eltern ausgeliefert oder Jugendliche den Familiengerichten

Aber, was schert´s die Ampel! Von ständiger Trans-Propaganda berieselte Eltern, dürfen allein entscheiden, ob das Geschlecht ihrer Kinder geändert werden soll. Wollen auch Jugendliche dies tun, bedarf es hierfür der Zustimmung ihrer Eltern. Verweigern die Eltern diese, soll das Familiengericht entscheiden. Also werden Kinder ihren „woken“ Eltern schutzlos ausgeliefert. Die nicht „woken“ Eltern von Jugendlichen werden den Familiengerichten schutzlos ausgeliefert. Freiheit für unsere Familien, wie die rot-grünen Sozialisten sie verstehen! Willkommen in der Trans-Hölle!

Was das Bundesverfassungsgericht als legislative Pflicht auferlegt hat

Was soll das? Sind Sie nicht der Meinung, dass wir hier in diesem hohen Hause Schutzpflichten haben, und zwar insbesondere für die Schwächsten in der Gesellschaft, nämlich unsere Kinder? Mit diesem Gesetz greift die Koalition in deren körperliche Unversehrtheit ein, voraussichtlich auch in deren Leben. Das Familienministerium betont zwar, es würde nur der Personenstand geregelt. Aber wir wissen doch, dass Hormongaben und Operationen auf dem Fuße folgen. Was ist Ihnen denn das Leben und die körperliche Unversehrtheit wert? Das Bundesverfassungsgericht hat doch zum Klimaschutz eine allgemeine Schutzpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit und unsere legislative Pflicht festgestellt, uns schützend und fördernd vor diese Rechtsgüter zu stellen.

Kinder als Opfer auf dem Altar der Trans-Religion

Wie soll man diejenigen bezeichnen, die getrieben von ihrer „woken“         Identitätsideologie die gesundheitliche Schädigung oder sogar Selbstmorde unserer Kinder hinnehmen? Als Irrende, als Verantwortungslose oder gar als Feinde und Zerstörer unseres Grundgesetzes, das auf der Menschenwürde und der freien Entwicklung der Persönlichkeit beruht? Mir fehlen zu diesem Gesetz einfach die Worte. Mit dieser abstrusen Verirrung werden unsere Kinder auf dem Altar der Trans-Religion geopfert und ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Verelendung werden Tür und Tor geöffnet.

Dieses widerliche Selbstbestimmungsgesetz muss vom Tisch.

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*) Der Jurist Gereon Bollmann ist Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion und war (nach vorangegangenen anderen juristischen Stationen und Positionen) zwanzig Jahre lang bis zur Pensionierung Ende 2019 Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Die Zwischenüberschriften in Bollmanns Redetext hier sind von mir eingefügt. Auf die ersten beiden Sätze seiner Rede hat Petra Pau (Linke) als Vizepräsidentin des Bundestages säuerlich humorlos reagiert. Wie Bollmann am 6. September auf dem Messenger-Dienst Telegram mitteilte, habe er von der Vizepräsidentin eine Ordnungsrüge erhalten. Er habe den gebotenen Respekt vermissen lassen, denn er habe seine  Anrede missbraucht zum Transport seiner Agenda gegen das Selbstbestimmungsrecht. Gehalten hat er die Rede am 5. September. Eine andere Bollmann-Rede im Bundestag (am 27. Februar 2022 contra Impfpflicht in Sachen SARS-CoV-2) finden Sie hier („Hebbt de in Berlin egentlik Ratten op de Böhn?“), seine Homepage hier.

**) Nach dem Regierungsentwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“, beschlossen vom Bundeskabinett erst am 30. August, soll künftig jeder Mensch frei über seine geschlechtliche Identität entscheiden können und so gut wie beliebig häufig wieder abändern können – unabhängig von biologischen Tatsachen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus beruft sich dabei auf die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit: Das gelte auch für die Geschlechter. Sein Geschlecht und seinen Vornamen soll jeder selbst festlegen und beim Standesamt in einem einfachen Verfahren ändern dürfen. Nach einer Neuregistrierung ist dann für weitere Änderungen lediglich eine einjährige Sperrfrist einzuhalten. Eltern können solche Erklärungen für ihre Kinder abgeben. Jugendliche bedürfen hierfür bis zu ihrer Volljährigkeit der Genehmigung ihrer Eltern. Weigern sich diese, kann der Jugendliche das Familiengericht anrufen. Dieses Gericht soll dann darüber zu entscheiden, ob der Wunsch eines Kindes nach einem Geschlechtswechsel maßgeblich ist, obwohl die Eltern dagegen sind. Ferner ermöglicht der Entwurf‚  staatliche Stellen als Erziehungsberechtigte einzusetzen und die Kinder der Obhut ihrer Eltern zu entziehen. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer von sozialistischer Ideenlehre betriebener Versuch, die Familie als schutzgewährende Institution und Obhut schleichend zu zerstören, Elternrechte auszuhöhlen und staatlichen Zugriffen weiter zu öffnen – in diesem Fall mit Hilfe des Gender-Wahns.

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