Geweckt von Trumps 20-Punkte-Plan zum Gaza-Krieg – Aber Völkerrechtsexperten fordern, er müsse auch dem Völkerrecht genügen – Sie warnen: Wesentliche Teile erfüllen dessen Ansprüche nicht – AIC-Widerspruch gegen die Völkermord-Beschuldigung – Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Trump-Plans bei Uncut News
Der 20-Punkte-Friedensplan von USA-Präsident Donald Trump (hier) hat neue Hoffnung auf ein Ende des Gaza-Krieges geweckt. Er soll zwischen Israel und Hamas samt Palästina zum Frieden führen. Seine Hauptbestandteile sind: Erstens sollen beide Seiten, Israel und Hamas, den Plan annehmen, und dann soll sofort Waffenstillstand eintreten. Zweitens soll es für Gaza eine Übergangsregierung in Form eines „technokratischen, unpolitischen“ Komitees geben, das sich aus qualifizierten Palästinensern und internationalen Experten zusammensetzt – beaufsichtigt von einem neuen internationalen Übergangsgremium (Board of Peace), das von Präsident Trump geleitet wird. Drittens sollen am Ende, wenn die anderen Bestandteile des Trump-Plans umgesetzt sind, die Selbstbestimmung und Staatlichkeit Palästinas folgen. Verbal zugestimmt haben beide Seiten dem Plan, zumindest Teilen von ihm. Förmlich annehmen müssen sie ihn noch. Doch haben 26 Völkerrechtsexperten vom OHCHR-UN-Sonderverfahren-Menschenrechte*) schon gewarnt: Der Friedensplan müsse auch dem Völkerrecht genügen, aber wesentliche seiner Teile erfüllten dessen Ansprüche nicht.