Wenn Wahlsieg aussichtsreich, droht Wahlausschluss

Joachim Paul darf in Ludwigshafen nicht Oberbürgermeister werden – Warum nicht? Er ist in der AfD – Der Wahlausschuss warf ihn aus der Bewerberliste raus, das Verwaltungsgericht nickt den Rauswurf ab

So einfach geht das heute: Droht der Kandidat einer unerwünschten Partei eine Wahl zu gewinnen, schließt ihn der zuständige Wahlausschuss von der Wahl kurzerhand aus. So bekanntlich jüngst geschehen vor der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, die am 21. September stattfindet. Unerwünscht ist natürlich die AfD, unerwünscht daher ihr Kandidat Joachim Paul. Doppelt schlimm: Nach den Umfragen ist er der für das OBM-Amt aussichtsreichste Kandidat. Daher sein Ausschluss. Zusätzlich schlimm: Paul ist seit neun Jahren Landtagsabgeordneter und außerdem Beamter auf Lebenszeit, der schon deswegen verfassungstreu für „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eintreten muss. Das müsste für seine Teilnahme an der Wahl und das Wahrnehmen seines passiven Wahlrechts genügen sowie für seine Verlässlichkeit im Amt des Oberbürgermeisters vollauf reichen. Natürlich hat Paul mit Eilantrag gegen den willkürlichen Ausschluss geklagt. Kalt wurde sein Antrag abserviert.

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