Wann und warum sie ihn verweigern dürfen, dargestellt am Beispiel Corona – Eine Duldungspflicht für das verordnete Impfen gegen das Corona-Virus mit Covide-19-mRNA-Impfstoff besteht für Soldaten nicht – Das Impfen trotz Verweigern durchzusetzen, ist rechts- und gesetzeswidrig – Ein Oberstleutnant a. D. begründet diese Rechtslage in einem Offenen Brief
Obwohl die Impfverweigerung rechtens ist, sind Soldaten, weil sie den Impfbefehl verweigert haben, der Bestrafung durch Bundeswehr und Gerichtsurteil noch immer ausgesetzt. Einer von ihnen, der Oberfeldwebel Alexander Bittner, Vater dreier Kinder, ist noch in diesem September 2024 ins Gefängnis gesteckt worden. Mit der Rechtslage befasst hat sich der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr Hans Werner Zimmermann. Einleitend schreibt er: „Das ‚Durcheinander‘ um die Ereignisse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Soldaten, die sich der Impfung verweigert haben, sind nun auch nach Offenlegung aller Erkenntnisse bis heute noch in Haft. Dieser Ungerechtigkeit habe ich mich in dem angehängten Beitrag gewidmet.“ Zimmermanns Fazit: Der Impfbefehl hätte von vornerein nicht erteilt werden dürfen. Alle Disziplinierungsmaßnahmen gegen die Impfverweigerer seien im Licht der neuen Erkenntnisse rückgängig zu machen. Im Fall des Oberfeldwebels Bittner seien vier gravierende Fehler gemacht worden.
Offener Brief
zur Duldungspflicht von Soldaten gegen Impfungen mit Covid-19-Impfstoff (mRNA)
Sehr geehrte Damen und Herren, als pensionierter Berufssoldat berührt mich die Frage, ob Soldaten, dem Befehl, sich gegen CORONA impfen zu lassen, folgen müssen oder nicht, sehr. Insbesondere nachträglich, nachdem bekannt geworden ist, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes weniger auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern mehr auf Weisungen aus der Politik erfolgt sind.
Die Anzahl der Impfungen, die ich seit meiner Kindheit über mich ergehen lassen musste, liegt bei etwa zwanzig. Die erste von mir nachweisbare Impfung habe ich als Baby in einem Alter von einem halben Jahr erhalten. Nur auf der Rückseite des Impfscheines ist angegeben, wogegen ich damals geimpft worden bin: Es waren Impfpocken.
Impfungen, die mir im Laufe meiner Jugend und meiner Dienstzeit als Soldat in der Funktion als Untergebener und Vorgesetzter „verpasst worden“ sind, ergeben sich (nicht komplett) aus der „Bescheinigung über andere Impfungen“.
Die Frage, ob solche Impfungen rechtmäßig erfolgen, hat sich mir nie gestellt. Natürlich waren sie rechtmäßig – darauf konnte man sich verlassen. Nie wäre einem von uns Soldaten die Idee gekommen, dass Vorgesetzte oder auch die Politiker leichtfertig mit der Gesundheit von uns Soldaten umgehen würden. Als Vorgesetzter hatte ich später nicht eine Sekunde Zweifel daran, dass der Befehl an Untergebene, sich impfen zu lassen, verpflichtend ist. Diese haben das genauso empfunden und sich impfen lassen. Immer. Ohne Ausnahme!
Offenbar waren das aber andere Zeiten als heute.2
Einer meiner Freunde, ein Arzt, hat mir zu Beginn der Pandemie gesagt: „Eher fließt Wasser bergauf, als dass ich mich impfen lasse“: Die „wuchtige“ Aussage eines Freundes.3 Sie wurde gestützt durch Tatsachen, die schon damals bekannt waren:
- Es gab keine, für andere Medikamente zwingend vorgeschriebene Dauererprobung.4 • Alle Zulassungsbestimmungen waren aufgehoben worden.
- Die Vorschriften zur Mindesthaltbarkeit waren aufgehoben worden.
- Hersteller und Impfärzte waren von jeglicher Haftung befreit.
Wenn da die Alarmlampen nicht klingeln, wann dann?
Die umfangreiche Liste der Ausnahmebestimmungen bei der Zulassung des Impfstoffes findet sich in Anlage3 (siehe hier im Original).
Nun waren diese Ausnahmebestimmungen nicht alle frühzeitig zu Beginn der Pandemie bekannt. Nach und nach gab es aber Berichte über erhebliche Gesundheitsstörungen, die allem Anschein nach auf die Impfung zurückzuführen waren. So auch spektakuläre, wenn etwa leistungsfähige Fußballspieler auf dem Spielfeld zusammenbrachen.
Vor allen Dingen war nach Ablehnung einer Impfpflicht durch den Deutschen Bundestag am 7.04.2022 klar, dass es massive Argumente gab, die gegen eine Impfpflicht sprachen. Trotz aller Pressionen (Anlage 4 siehe hier im Original), denen die Bürger durch die Politik ausgesetzt waren, haben sich letztlich ca. 20 Prozent der Bürger einer solchen Impfung verweigert. Das waren Zahlen, die nicht als Petitesse abgetan werden konnten.
Die Behauptung, die Intensivstationen der Krankenhäuser seien mit CORONA-Patienten überbelegt, war falsch!
Hier nur ein Beispiel vom 29.10.2021 (siehe hier im Original). Die Situation war also angespannt, da die von den Krankenhäusern angestrebte Auslastung überschritten war. Die Idealquote der Auslastung liegt bei 80 Prozent. Was die Zahlen jedoch verdeutlichen, ist der relativ geringe Anteil von COVID-19-Patienten an der Gesamtbelegung.
Der bayerische Ministerpräsident Söder will alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen.5 Im Zuge der Erkenntnisse, wonach die Politik – gelinde gesagt – leichtfertig mit der Gesundheit der Bürger umgegangen ist, findet nun so nach und nach ein Umdenken statt. So wird berichtet, dass Ministerpräsident Söder alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen will, um einen „Schlussstrich unter das Chaos“ zu ziehen. Immerhin ein erster richtiger, aber – so meine Auffassung – nicht ausreichender Schritt. Alle Pressionen auf die Bürger, alle Strafen beruhten auf der – falschen – Überzeugung, die Impfstoffe schützten vor einer Ansteckung und auch davor, andere anzustecken.
Alle diese Disziplinierungsmaßnahmen sind nun im Licht der neuen Erkenntnisse rückgängig zu machen.
- Geldstrafen sind zurückzuzahlen.
- Für Freiheitsstrafen sind Entschädigungen zu zahlen.
- Entlassungen aus dem Arbeitsverhältnis sind rückgängig zu machen.
- Die „Ehre der Ungeimpften“ ist wieder herzustellen.
Fazit
Alle jetzigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die „Wissenschaft“ benutzt wurde, um der Bevölkerung politisch-ideologische Ziele unterzujubeln und dabei möglichst wenig Widerstand zu erzeugen. Die Politik ist also nicht der Wissenschaft gefolgt6, sondern umgekehrt: Es wurden „Wissenschaftler“ und Institutionen als Experten ausgewählt, die das verkünden sollten, was die Politik hören wollte.
Impfverweigerung durch Soldaten
Unter einer Impfverweigerung ist der Befehl eines Vorgesetzten an seinen Untergebenen zu verstehen, der die Anweisung, sich impfen zu lassen, ablehnt. Will man das dadurch entstehende Spannungsverhältnis beurteilen, muss man wissen, was ein Befehl ist. Bevor ich als Soldat anderen Soldaten Befehle erteilen durfte, war mir beigebracht worden, was ich vor dem Erteilen eines Befehls zu beachten hatte:
- Der Befehl musste dienstlichen Zwecken dienen.7
- Der Befehl darf nur im Rahmen der bestehenden Gesetze erteilt werden.8
- Die Menschenwürde des Soldaten war zu beachten.9
Zur Menschenwürde gehört für den Vorgesetzten neben der Pflicht, ihm übertragene Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, auch die Pflicht zur Fürsorge gegenüber seinen Soldaten. Er hat also abzuwägen, welche der beiden Pflichten der Vorrang zu geben ist. Anders ausgedrückt: Er hat die Verhältnismäßigkeit bei seiner Befehlsgebung zu beachten.
Dann aber – wenn diese Grundsätze beachtet sind – ist der erteilte Befehl für denjenigen dem er erteilt wird, verbindlich und unverzüglich von ihm auszuführen.10
Bei dieser Befehlsgebung ist aber auch klar: Mit dem Befehl geht die Verantwortung für das, was die Ausführung des Befehls bewirkt, auf den Vorgesetzten über. Hat er seinen Befehl unter Beachtung der vorgenannten drei Bedingungen gegeben, ist er durch seinen Vorgesetzten geschützt, auf den nun die Verantwortung übergeht. Der wiederum genießt den Schutz seines Vorgesetzten, … Letztlich ist es die Bundesregierung, bei der die Verantwortung „landet“.
Im konkreten Fall muss der Soldat nach dem Soldatengesetz ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Dass das aber gar nicht der Fall war, wurde von der Pfizer-Direktorin Janine Small11 am 11.10.2022 in einem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt.12 Auch die Europäische Arzneimittelaufsicht (EMA) bestätigte, dass „Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind“.13 Wie die Daten seit Einführung der Impfung bestätigen, ist dies auch nicht der Fall, womit der behauptete Fremdschutz durch den digitalen Covid-19-Pass endgültig widerlegt wurde. 14,15
Die Behauptung, der Impfstoff schütze vor Ansteckung und verhindere die Ansteckung Anderer war somit falsch!
Wie ist nun der Befehl eines militärischen Vorgesetzen an seinen Untergebenen, sich mit dem Covid-19-Impfstoff (mRNA) impfen zu lassen zu bewerten. Ist er verbindlich? Muss er vom Soldaten befolgt werden?
- Einen dienstlichen Zweck wird man ihm mit den Anfangs-Kenntnissen nach Beginn der Pandemie nicht absprechen können. Der Vorgesetzte konnte damals der Auffassung sein, dass die Impfung den Soldaten selbst vor einer Ansteckung schützt, wie auch andere, die von ihm (wäre er infiziert) nicht angesteckt werden können. Eine Impfung aller ist daher für die Kampfkraft der Truppe als förderlich und notwendig anzusehen. Nach diesem Merkmal ist ein Befehl zur Impfung verbindlich.
- Die Forderung, den Befehl nur dann zu erteilen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten waren, war in der gegebenen Situation aber von vornherein nicht möglich. Es ging hier nicht um irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen, sondern um einen
Verstoß gegen das Grundgesetz. Verschärfend: Sogar gegen nicht wegnehmbare Rechte des Einzelnen, die mit voller Absicht ganz vorne im GG stehen.
- Zur Gewährleistung der Menschenwürde gehören auch die vorgenannten Zwänge, denen der Vorgesetzte unterliegt. Eine Zwangsimpfung16, die der Soldat nicht will, würde die Menschenwürde verletzen. Auch aus diesem Grund darf dem Soldaten nicht befohlen werden, sich impfen zu lassen.
- Eine der vielen Risiken, die bei Anwendung des Impfstoffes zu befürchten waren, hat der Soldat gewusst und vorgebracht: die fehlende Dauererprobung.17 Sein Einwand, war zutreffend und nachprüfbar. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit hätte die Bedrohung der Gesundheit des Soldaten, einem wie auch immer gearteten Dienstbetrieb der Bundeswehr im Frieden den Vorrang bekommen müssen
Zusammengefasst: Der Befehl, sich mit dem „anrüchigen“ COVID-19-Impfstoff (mRNA) impfen zu lassen, hätte von vornherein nicht erteilt werden dürfen.
Was kann der Vorgesetzte zur Erfüllung seiner Aufgaben in der entstehenden Situation tun?
a) Seinem Soldaten die Situation erklären und die Impfung nahezulegen.
b) Den Soldaten auffordern, in angemessen kurzen Zeitabständen18 Testergebnisse vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass eine Corona-Erkrankung nicht vorliegt.19
c) Den Soldaten, der sich weiterhin weigert, sich impfen zu lassen, vom Dienst freizustellen und anzuordnen, sich zu Hause in Rufbereitschaft aufzuhalten. Das hätte auch sehr intensiv überprüft werden können.
d) Das Verhängen von Disziplinarmaßnahmen nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO), um den Soldaten zur Impfung zu zwingen, hat zu unterbleiben.
e) Dem Soldaten andere Pressionen aufzuerlegen (Beförderung aussetzen, schlechte Beurteilung schreiben, schlechte Arbeitsbedingungen zumuten, …) – auch das erscheint unzulässig.
Dass eine Impfung nicht erzwungen werden darf, hat auch der Deutsche Bundestag am 7.04.2022 für die Bürger Deutschlands so entschieden. Ob es für die Soldaten andere, einschränkendere Pflichten gibt, war nicht Gegenstand der Abstimmung.
Warum hätte es im tiefsten Frieden solche geben sollen?
Bestrafung von Soldaten, die dem „Befehl“ sich impfen zu lassen, nicht gefolgt sind20
Ehe es zu einer Bestrafung gekommen ist, sind im konkreten Fall folgende gravierende Fehler gemacht worden:
- Der Disziplinarvorgesetze hätte erkennen müssen, dass sein Befehl nicht rechtmäßig war. Er hätte ihn nicht erteilen dürfen.
- Der Disziplinarvorgesetze hätte die Weigerung des Soldaten gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht anzeigen dürfen.
- Diese hätte erkennen müssen, dass es sich um einen nicht rechtmäßig ausgesprochenen Befehl gehandelt hat und hätte das Verfahren einstellen müssen.
- Das Gericht hätte den Angeklagten freisprechen müssen.
Ein Fall ist bekannt, bei dem der vierte Fehler nicht gemacht worden ist.21 Dabei ging es um mehrere zeitlich auseinanderliegende Impfverweigerungen. Eine davon war eine Impfung gegen Corona (und gegen Grippe) und eine weitere gegen andere Impfungen. Für die erste Verweigerung gab es einen Freispruch. Die zweite Weigerung dagegen wurde mit einer Geldstrafe von 3000 Euro geahndet. Einen Einspruch dagegen hat der Soldat zurückgezogen.
Die weitere Entwicklung des Falles
Bundestagsabgeordnete der AfD bitten den Bayerischen Ministerpräsidenten Söder um die Freilassung des Bundeswehrsoldaten22
AfD-Bundestagsabgeordnete fordern in einem Offenen Brief an Bayerns Ministerpräsident Söder die Freilassung eines Bundeswehrsoldaten. Der Oberfeldwebel sitzt seit Anfang September 2024 in Haft, weil er sich der Corona-Impfung verweigerte. Zuletzt trat der Familienvater in den Hungerstreik.
Ihre Argumente:
- Die Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten sei im Mai 2024 durch Verteidigungsminister Pistorius (SPD) abgeschafft worden.
- Der Familienvater und Alleinverdiener werde durch die Haft mit Kriminellen gleichgestellt, obwohl er unserem Land jahrelang treu gedient hat.
- Die Corona-Pandemie sei „für alle eine Zeit der Unsicherheit und Angst“ gewesen.
- Es gelte nun „diese Zeit gesamtgesellschaftlich aufzuarbeiten und die Gräben, die sich zwischen Teilen der Gesellschaft aufgetan haben, zuzuschütten“.
- Nachdem sich MP Söder bereits „für einen Rechtsfrieden bei Corona-Bußgeldern ausgesprochen“ habe, solle er seine Möglichkeiten als Ministerpräsident nutzen, um dem Gnadengesuch stattzugeben.
Der Begriff „Gnadengesuch“ geht m.E. in eine falsche Richtung. Es geht davon aus, dass die Strafe zu Recht erfolgt ist und dem Soldaten nun eine Gnade erwiesen werden solle. Nach meiner Auffassung liegt der Schwerpunkt anders. Der eingesperrte Soldat braucht keine Gnade, sondern ihm ist sein Recht auf körperliche Unversehrtheit zurückzugeben.
Dass Ministerpräsident Söder nunmehr alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen will, ist ein richtiger, aber unzureichender Schritt.
Richtig ist:
- Gezahlte Geldstrafen sind zurückzuzahlen.
- Abgesessene Haftstrafen sind zu entschädigen.
- Alle anderen, wie auch immer geartete Pressionen sind zu heilen.
- Die Ehre der Betroffenen ist auf geeignete Weise wieder herzustellen.
- Die zahlreichen Lügen sind einzuräumen.
- Das Urteil des BVerfG ist zu revidieren. (Sein Urteil beruht auf falschen Tatsachenbehauptungen und auf einer juristisch unhaltbaren Argumentation.23
- Der Gesundheitsminister (evtl. noch weitere Mitwissende) ist vor Gericht zu stellen.
Soldat ist in den Hungerstreik getreten
Der in Haft sitzende Soldat trat inzwischen in den Hungerstreik und verweigert seitdem die Aufnahme von Nahrung und Wasser, berichtete das „Multipolar“-Magazin.24 Im Oktober 2022 war er wegen Gehorsamsverweigerung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 2.500 Euro. Bittner lehnte die Auflage ab. Da er sich als unschuldig betrachte, wäre die Zahlung der Auflage seiner Ansicht nach einem Schuldeingeständnis gleichgekommen, erklärte er.
Nach Ablauf der Bewährungsfrist musste er am 9.09.2024 eine Haftstrafe antreten. Da er auch in diesem Fall nicht Folge leistete, wurde er am 16. September in seiner Kaserne festgenommen. Bittner ist Vater von drei Kindern. (lb)
Offener Brief des inhaftierten Soldaten25
„Nie hätte ich gedacht, dass ich mal das Grundgesetz von einem Feind von innen werde verteidigen müssen. Im Jahre 2024 hat man mich tatsächlich in den Knast gesteckt, weil ich mir vor zwei Jahren die Giftspitze nicht geben ließ.
👉🏻Meine Vorgesetzten bis ganz nach oben, bis ins Verteidigungsministerium halten an ihrer Lüge weiterhin fest und wollen an mir ein Exempel statuieren. Daraus wird nichts!👈🏻
Der Druck im Kessel wird immer größer, und früher oder später wird die Wahrheit aus ihm hinaus brodeln. Und um der Flamme unter diesem Kessel genug Zeit zu geben, werde ich es hier aushalten so lange es erforderlich ist. Irgendwo bin ich ja doch Soldat auch wenn mir das militärische Auftreten schon immer gefehlt hat.
👉🏻Vor über 20 Jahren habe ich geschworen, dass ich das Recht und die Freiheit des Deutsches Volkes verteidigen werde, und das mache ich. Selbst bei Wegnahme der Dienstbezüge und im Knast! 👈🏻
Um genug Zeit zu haben, habe ich mit dem Hungerstreik aufgehört, obwohl mir diese Freiheit, nichts essen zu müssen (auch von der spirituellen Seite her) sehr gefallen hat. Außerdem will ich die Pizza vom Zellennachbar Massimo probieren, bevor ich diesen Knast verlasse. Macht euch um mich keine Sorgen. Ich habe eine Einzelstube, bekomme einmal am Tag etwas zu essen, und es macht sogar jemand die Stubentür für mich auf und zu. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander Bittner“
Dieser Brief wurde von Alexander selbst verfasst, und über seine Familie am heutigen und über seine Familie am heutigen 26.09.24 an uns weitergeleitet!! Steht auf, Kameraden. Mit freundlichen Grüßen OTL a.D. Hans Werner Zimmermann (E-Mail: info@Aviadoc.de)
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1 Der Impfschein war als pdf-Datei auf diese Blog-Seite nicht übertragbar.
2 Trifft der Begriff des Bundeskanzlers: „Zeitenwende“, auch hier zu?
3 Im Vergleich zu mir ein „Sachverständiger“.
4 Normale Dauer: 7-10 Jahre.
5https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/markus-soeder-corona-bussgeld-verfahren-einstellen
6 Das wurde der Bevölkerung suggeriert.
7 Das Aufhängen von frisch gewaschenen Gardinen in der Privatwohnung des Kompaniechefs war damit ausgeschlossen.
8 In der Praxis war das nicht schwer einzuhalten: Jeder „anständige Mensch“ beachtet ständig ein Geflecht von Gesetzen. Übertretungen, Vergehen oder Verbrechen waren jedem so geläufig, dass die Gefahr, dagegen zu verstoßen, außerordentlich gering war.
9 Diese ist in den ersten Artikeln des Grundgesetzes definiert. Es sind Rechte, die jedem Menschen zustehen, weil er Mensch ist. Sie sind ihm nicht verliehen worden und können ihm daher auch nicht weggenommen werden. Auch nicht von der Regierung und auch nicht vom Parlament.
10 In meiner eigenen Praxis war das nicht nur theoretisch so – das war auch praktisch so. In den mehr als drei Jahrzehnten meines Einsatzes als Vorgesetzter hat es nicht ein einziges Beispiel gegeben, bei das nicht so gewesen wäre.
11 Präsidentin für internationale Märkte beim Pharmaunternehmen Pfizer.
12 Die Corona-Impfungen wurden im Rahmen ihrer Not-Zulassung nicht auf Schutz vor Übertragung des Virus getestet.
14 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2022-003358_DE.html.
15 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2022-003353_DE.html.
16 Unter dem Begriff „Zwangsimpfung“ darf nicht verstanden werden, dass der Soldat etwa mit Gewalt festgehalten wird, um ihm unter Anwendung körperlicher Gewalt die Impfflüssigkeit zu injizieren. Sie würde aber geeignete Maßnahmen, sie durchzusetzen, rechtfertigen.
17 Vgl. Anlage 3.
18 Z.B. täglich bei Dienstbeginn.
19 Es ist mir bekannt geworden, dass es Disziplinarvorgesetzte gegeben hat, die den Befehl entweder nicht erteilt zumindest aber nicht durchgesetzt haben.
20https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/corona-impfung-soldat-gehorsamsverweigerung-geldstrafe.
22 JF-Online vom 25.09.2024, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/afd-bittet-soeder-um-freilassungvon-bundeswehrsoldat/.
23Gutachten des Staatsrechtlers Murswiek – https://www.tichyseinblick.de/meinungen/impfpflicht-bundesverfassungsgericht-grundrechtsschutz.
24 https://multipolar-magazin.de/meldungen/0108.
25 E-Mail vom 27.9.2024