F u n d s a c h e
„Ich will Ihnen zum Schluss einen Witz erzählen, der zu Ulbrichts Zeiten hier so gang und gäbe war. Ulbricht guckt aus dem Staatsratsgebäude raus und sieht unten, wie zwei Arbeiter einen Fahnenmast setzen. Dafür graben sie ein Loch aus, setzen den Fahnenmast rein und schaufeln das Loch wieder zu. Und da bleibt Erde übrig. Deshalb schachten sie ein weiteres Loch aus, schaufeln die Erde rein, schaufeln wieder zu, und wieder bleibt Erde übrig. Und da ruft Ulbricht aus dem Fenster: ‚Genossen, ihr müsst tiefer graben.‘ Und wenn jetzt die Professoren Herrn Habeck erzählen, dass, wenn nachts keine Sonne scheint, auch kein Strom da ist, wenn die Windräder stillstehen, da sagt Habeck: ‚Wir brauchen mehr Windräder.‘ Dieselbe Realität leider – und da gibt es nichts zu Lachen – denn das Traurige ist nicht Habeck, das Traurige sind wir alle, weil wir so sowas zulassen. Das ist der Punkt.“
Arnold Vaatz auf einer Vortragsveranstaltung. Der Mathematiker und ehemalige DDR-Bürgerrechtler war von 1990 bis 1998 Landtagsabgeordneter in Sachsen und von 1998 bis 2021 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Weiteres über ihn u.a. hier.
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ wollen Habeck, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Irgendwie Ulbricht sind sie also alle, nicht nur Habeck allein, dieser aber steckt samt Grünen-Partei als treibende Kraft dahinter (Habecks großer Windrad-Plan siehe hier). Das Windenergie-an-Land-Gesetz ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juli 2022 verabschiedet. Bis Ende 2032 müssen die Bundesländer zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. Bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen. Allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. Landschaftsschutzgebiete können sie in die Flächensuche für den Windkraftausbau einbeziehen. Über Mindestabstände dürfen sie zwar weiterhin selbst entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie ihre Flächenziele aus dem Windenergie-Flächenbedarfsgesetz erreichen. Schaffen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. (Näheres hier).
Habeck steht in der Tadition Hegels:
„Wenn die Tatsachen nicht mit der Theorie übereinstimmen – umso schlimmer für die Tatsachen.“ Georg Wilhelm Friedrich Hegel