Die Energiewende mit staatlichen Vorschriften wie dem Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) und der CO2-Steuer behindern ihn maßgeblich, und das Einsparen von Heizenergie bleibt ein frommer Wunsch
Von Prof. Dr.-Ing Hans-Günter Appel*)
Nach den Wünschen der Bundesbauministerin Klara Geywitz sollen in Deutschland jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 100.000 als Sozialwohnungen. Doch die Bautätigkeit geht zurück. 2022 wurden nur 200.000 Wohnungen errichtet. Warum wurde das Ziel nicht erreicht? Die Bundesregierung macht dafür schleppende Baugenehmigungen, Mangel an Facharbeitern und fehlendes Material verantwortlich. Doch das sind nur sekundäre Gründe. Die wesentlichen Ursachen sind die Gesetze und Verordnungen zur Energiewende im Namen des behaupteten Klimaschutzes. Sie verteuern den Bau und Betrieb von Wohnungen und mindern die Rendite der Bauherren bis hin zu Verlusten. Unter diesen Bedingungen finden sich für Neubauten immer weniger Bauherren und Geldgeber, selbst wenn hohe staatliche Zuschüsse winken.
Das Gebäude-Energien-Gesetz verteuert das Bauen erheblich
Die gesetzlichen Vorschriften für Neubauten und für Modernisierungen von Altbauten stehen im Gebäude-Energien-Gesetz (GEG), das seit 2020 in Kraft ist und 2023 novelliert wurde. Es ist ein Mammutgesetz mit 77 Seiten, 114 Paragraphen, 11 Anlagen und droht bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro an. Die Vorschriften gehen sehr weit und lassen Bauherren und Eigentümern kaum Spielraum. Zu einer wesentlichen Kostensteigerung führen die verlangten Wärmeisolierungen für das Einsparen von Energie. Öl- und Kohleheizungen müssen durch Gasheizungen oder Anschlüsse an Fernheizungen ersetzt werden. Hinzu kommt die Forderung, einen Teil der Energie durch Photovoltaik oder Wärmepumpen zu gewinnen. Ausnahmen gibt es nur, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.**) Streit mit den Zulassungsbehörden ist damit programmiert.
Das Einsparen von Heizenergie bleibt ein frommer Wunsch
Die Energie-Einsparvorschriften machen das Bauen wesentlich teurer. Auch mit dem Kauf alter Häuser drohen durch eine neue Heizung und zusätzliche Nutzung „grüner“ Energien erhebliche Kosten. So soll Heizenergie eingespart werden. Doch das bleibt ein frommer Wunsch. Der Energieaufwand zur Herstellung und zum Einbau der Wärmeisolierungen, der neuen Heizungen, Wärmepumpen, Abwärme-Rückgewinnung und Photovoltaik-Anlagen frisst die Einsparungen weitgehend auf. Die Energie, die eingesparten werden soll, ist also weitgehend schon vorher extra aufzuwenden.
Ein 1-Familien-Haus als Beispiel mit einer Überschlagsrechnung
Eine Überschlagsrechnung beim Vergleichen von Heizen mit Gas, Öl oder Wärmepumpe am Beispiel eines Einfamilienhauses mit 130 Quadratmetern Wohnfläche mag aufzeigen, was weniger und was mehr kostet Wir vergleichen ein 20 Jahre altes Haus, das 150 Kilowattstunden (kWh) Heizenergie je Quadratmeter Wohnfläche, also 20.000 kWh im Jahr benötigt, mit einem Neubau, der nur halb so viel Energie braucht, also nur 10.000 kWh. Für die gute Wärmisolierung und die Optimierung der Heizung sind für den Neubau 50.000 Euro mehr aufzuwenden als für einen bloßen Nachbau des alten Hauses.
Im Beispielhaus kostet das Heizen mit Wärmepumpe mehr
Für den Neubau werden also nur 10.000 kWh Heizenergie gebraucht. Die Heizkosten fallen dann mit einer Gasheizung von jährlich 2.400 Euro auf 1.200 (also auf 12 Cent/kWh) und mit Öl von jährlich 2.000 auf 1.000 Euro (also 10 Cent/kWh). Am ungünstigsten ist die Wärmepumpe selbst bei einem sehr hoch angesetzten Wirkungsgrad von 3, aber mit Stromkosten von 40 Cent/kWh. Die Heizkosten verringern sich mit der Wärmepumpe zwar im Jahr von 2.660 auf 1.330 Euro, aber bei draußen niedrigen Temperaturen, also großen Temperaturunterschieden zwischen draußen und der gewünschten Innentemperatur im Haus, nimmt jedoch der Wirkungsgrad der Wärmepumpe merklich ab, und die Heizkosten steigen über die 1.330 Euro noch hinaus. Das eingesetzte Kapital amortisiert sich erst nach 40 bis 50 Jahren, ohne Zinsen abzuwerfen. Das ist eine schlechte Anlage.
Auch ein nennenswertes Energiesparen findet nicht statt
Doch auch eine Energieeinsparung, die mit dem GEG doch erreicht werden soll, findet nicht statt. Der Mehraufwand von 50.000 Euro lässt sich leicht in Primärenergie umrechnen. Für die Wertschöpfung von 1 Euro müssen 2 kWh Primärenergie aufgewendet werden. Dieser Wert ist der Quotient von Primärenergie / Bruttoinlandsprodukt. Danach sind in dem gedämmten Neubau 100.000 kWh Primärenergie zusätzlich verbaut. Das ist fast ausschließlich Energie aus fossilen Brennstoffen. Eine Energieeinsparung fängt frühesten nach 10 Jahren an. Ich habe keine verlässlichen Zahlen über Baukosten. Daher wurden für die Kostensteigerung grobe gerundete Schätzungen genutzt. Die grundsätzliche Aussage bleibt in jedem Fall erhalten. Das GEG führt zu deutlich höheren Baukosten ohne eine nennenswerte Energieeinsparung. Es verfehlt seinen Zweck. Als Faustformel kann festgehalten werden. Die Einsparungen an Energiekosten erreichen nur 10 Prozent der Dämmkosten.
Die CO2-Steuer auf Brennstoffe verursacht mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Eine weitere Kostensteigerung von Wohnungen sind die CO2-Steuern auf Brennstoffe. Sie wurden als nationale CO2-Zertifikate versteckt. Laut Gesetz sind dafür in den nächsten Jahren steigende feste Zertifikatspreise vorgesehen, die von zurzeit 30 Euro je Tonne CO2 auf 55 Euro zunehmen sollen. Um das Gesetz durchzuführen, sind 50 neue Beamtenstellen eingerichtet worden, die dem Steuerzahler alljährlich mehrere Millionen Euro kosten. Der Aufwand der Industrie zur Abrechnung dieser Steuer ist nach den Erläuterungen im Gesetzentwurf um ein Vielfaches höher.
Die Belastung auch der Vermieter mit der CO2-Steuer erschwert es, das Haus zu erhalten
Die CO2-Steuer verteuert Erdgas, Heizöl und Kohle zurzeit um knapp 10 Prozent. Diesen Preisanstieg sollen zum Teil die Vermieter tragen, und zwar umso mehr, je schlechter die Wärmeisolierung der Wohnung ist. Mit einer solchen Politik demonstriert die Regierung und die Mehrheit der Parlamentarier, dass ihnen Ideologie wichtiger ist als wirtschaftliche Vernunft. Wenn es den Vermietern nicht gelingt, zum Ausgleich für die ihnen auferlegten CO2-Kosten höhere Mieten durchzusetzen, fehlt Geld zum Erhalt der Wohnungen und erst recht zur Minderung der Heizkosten durch neue Brenner und sinnvolle Isolierungen. Im Extremfall geraten sie in die Verlustzone und werden insolvent.
Hauptgrund für den zu geringen Wohnungsbau ist die Energiewende
Wir brauchen kein teures Gebäude-Energien-Gesetz (GEG), das Bauen und Wohnen verteuert, die Bauherren in ihren Entscheidungen stark einschränkt und das trotzdem kein wesentliches Einsparen von Heizenergie bewirkt. Finanzanlagen im Wohnungsbau unter diesem Gesetz sind äußerst kritisch und riskant. Mit der Fortführung der Energiewende drohen Verluste. Dies ist für den zu geringen Wohnungsbau der hauptsächliche Grund.
Gesetze wie das GEG sind schädlich und wieder abzuschaffen
Energie ist teuer. Jeder Investor wird daher versuchen, von sich aus Energie zu sparen. Dazu ist aber eine Gesamtsicht erforderlich. Das GEG sieht jedoch nur die Wärmedämmung und die Heizungen als wesentlich an. Mit dieser einseitigen Sicht wird die Energiewende durch einen unsinnigen Energieaufwand für Isolierungen und durch noch mehr Vorschriften zur angeblichen Energieeinsparung weiter verteuert. Gesetze wie das GEG und die CO2-Besteuerung sind schädlich und wieder abzuschaffen
Wettbewerb anstelle von Uniper als staatliches Quasi-Monopol
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Einzelne oder der Markt schnell und effektiv optimale Lösungen bringen können. Ein starres Gesetz mit einengenden Vorschriften verhindert dies. Wir brauchen in der Energieversorgung Wettbewerb und nicht das Unternehmen Uniper als Quasi-Monopol in Staatshand. Die Energieversorger sollten gesetzlich nur zu einer ausreichenden Vorratshaltung verpflichtet werden. Aber Bauherren müssen frei über den Standard ihrer Häuser entscheiden können. Nur so kann der Wohnungsmarkt wieder entzerrt und vorangebracht werden.
_________________________________________
*) Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel ist Vorstandsmitglied im Verein Stromverbraucherschutz NAEB e.V. NAEB ist ein Zusammenschluss von Energiefachleuten, die über Jahrzehnte an einer sicheren Energieversorgung in Deutschland mitgewirkt haben. Ich selbst bin dort Mitglied seit der Gründung. Die NAEB-Web-Seite finden Sie hier: www.naeb.de. Wer sich als Energiewende-Opfer sieht (das sind die meisten), sollte NAEB unterstützen, indem er Mitglied wird. Je mehr Mitglieder, umso durchsetzungsfähiger gegen die Energiewende-Politik kann der Verein auftreten. Ein Beitrittsformular finden Sie hier.
**) Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), Paragraph 5: „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.“