Eine Kampagne gegen einseitige und fehlerhafte Informationen zum Coronavirus, gegen die staatlichen Maßnahmen und gegen ein Verschweigen durch die Massenmedien – Aufklärung durch national und international renommierte Wissenschaftler und Vertreter der medizinischen und juristischen Praxis in Stellungnahmen per Video
Die Mainstream-Medien schweigen. Das sind wir gewohnt. Denn was dazu dient, der globalen Corona-Panikmache andere Darstellungen entgegenzusetzen und auch das breite Publikum zu informieren, das mögen diese Medien nicht. Das mögen in Deutschland auch Politiker, Altparteien und Unternehmen nicht, die mit Hilfe der geschürten Angst vor dem Coronavirus ihre unterschiedlichen Süppchen kochen und sich vom Kochen nicht abbringen lassen mögen. Das kann man aus deren eigensüchtiger Interessenlage zwar nachvollziehen, ist aber entschieden zu verurteilen, denn es verstößt massiv gegen die Interessen wie Selbstbestimmung, Menschenwürde und Freiheit der Menschen – von den gewaltigen Schäden, die diese absurden Corona-Maßnahmen vor allem wirtschaftlich, aber auch gesundheitlich und psychisch anrichten, einmal ganz abgesehen. Daher ist, wer umfassend informiert sein will, auf noch freie, unabhängige Blätter und die freien Portale im Internet angewiesen, auf die Netzwerke dort und auf einschlägige Aktionsgruppen. Von einer dieser Gruppen läuft seit 4. Juni die Kampagne „Wissenschaft steht auf“.
Eine Initiative des „Corona-Ausschusses“
An dieser Kampagne beteiligen sich zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis. Initiiert hat sie der „Corona-Ausschuss“ (hier), den im Juni 2020 vier Rechtsanwälte gegründet haben. In wöchentlichen Anhörungen ließ er inzwischen fast zweihundert Experten zu Wort kommen, um die wissenschaftlichen, politischen sowie wirtschaftlichen Zusammenhänge rund um das Corona- Geschehen zu dokumentieren und aufzuarbeiten. Die wesentlichen Erkenntnisse dieser Anhörungen jener vielen Experten hat er wie folgt zusammengefasst (Wortlaut):
Das Ergebnis der Ausschuss-Anhörungen in Kurzform
- PCR-Tests sind als alleiniges Diagnostikum nicht in der Lage, Infektionen oder Erkrankungen zuverlässig nachzuweisen. Sie produzieren auch keinen hinreichenden Grund zu dieser Annahme, solange der CT-Wert und die getesteten Nukleinsäuren nicht streng verbindlich und sinnvoll eingestellt sind.
- Die Letalität von Covid-19 liegt nachweislich (u.a. gezeigt in Metastudien von John P. Ioannidis) im Bereich der jährlichen Grippe, die ebenfalls für bestimmte Altersgruppen und Menschen mit Vorerkrankungen tödlich verlaufen kann.
- Die Nützlichkeit von Lockdowns ist wissenschaftlich nicht ausreichend erwiesen. Diese muss fachlich dringend neutral gewichtet werden. Hingegen gibt es zahlreiche Studien für die von Lockdowns ausgehenden Kollateralschäden.
- Die derzeit gegen Covid-19 zur Verfügung stehenden Impfstoffe unterliegen nur einer bedingten Zulassung aufgrund der angenommenen Notsituation, was auch bedeutet, dass sie unter „normalen“ Umständen in der Form nie zugelassen worden wären. Die für ein solches beschleunigtes Vorgehen erforderliche Notsituation ist allerdings weltweit nicht gegeben, wie anhand der Daten aus den offiziellen Datenbanken (RKI, ECC, CC usw.) problemlos nachvollzogen werden kann. Damit verbietet sich die breite Anwendung dieser experimentellen Behandlung, wie aktuell von den Politikern propagiert wird, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Sind die Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig?
Soweit die Kurzzusammenfassung. Der „Corona-Ausschuss“ sucht nach eigener Darstellung „Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona[1]Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems („flatten the curve“) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind.“ Seinen ersten Kurzbericht finden Sie hier.
Aufklärung durch renommierte Experten mit Stellungnahmen per Video
Die Aktion „Wissenschaft steht auf“ zielt darauf ab, Wissenschaftlern, Publizisten und Medizinern Gehör zu verschaffen, die öffentlich sonst nicht (mehr) zu Wort kommen. Die Kampagne lädt dazu ein, Argumente und Entscheidungen kritisch zu prüfen. Sie macht deutlich, dass es den behaupteten wissenschaftlichen Konsens in der Anti-Corona-Politik eindeutig nicht gibt. Die sich äußern und an die Öffentlichkeit wenden, sind national und international renommierte Wissenschaftler und Vertreter der medizinischen und juristischen Praxis. In einer Vielzahl von Video-Stellungnahmen klären sie auf und verlangen, zu einer offenen Debattenkultur zurückzukehren. Ihr Ziel ist, die Lockdown-Maßnahmen sofort zu beenden. Berichte darüber finden Sie hier und hier. Welche Experten beteiligt sind und wie sie sich im Video äußern, ist unter dem Link #wissenschaftstehtauf zu erfahren.
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Kontakt zum Corona-Ausschuss über Rechtsanwältin Viviane Fischer Waldenserstr. 22, 10551 Berlin Telefon: +49 30 922 59 67 – Mail: kontakt@corona-ausschuss.de – Web-Seite des Ausschusses: www.corona-ausschuss.de