Ungarn will seine Kinder schützen und wird dafür heftig angefeindet – Seine Justizministerin schildert „Die Wahrheit in Kürze“ – Was im Gesetz wirklich steht – Gleichwohl wird Ungarn mit Empörungsäußerungen überschüttet – Deutsch-Ungarische Gesellschaft: Eine beispiellose Kampagne gegen Ungarn – Deutsche Politiker ohne Traute – Die Anmaßungen einer Minderheit gegenüber einer Mehrheit
Ungarn will seine Kinder schützen. Es will sie schützen vor einer Sexualaufklärung, wie sie eine Minderheit von Menschen durchsetzen will gegen eine Mehrheit von Menschen. Für diese Minderheit hat sich die englischsprachige Abkürzung LGBT ausgebreitet. Sie steht für Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender. Es handelt sich also um Menschen, die homosexuell (lesbisch, schwul), bisexuell oder „transgender“ veranlagt sind oder sich in dieser sexuellen Eigenschaft („Identität“) wahrnehmen und darstellen. Zu diesem Thema hat das ungarische Parlament ein Gesetz beschlossen. Dessen Titel lautet „Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung“. Es stärkt die Rechte der Eltern zum Schutz ihrer Kinder. Gegen dieses Gesetz läuft in Politik und Medien des politischen Hauptstroms eine Kampagne, tobt ein Sturm aufgeblasener Entrüstung, die das Selbstbestimmungsrecht und damit ein wesentliches Freiheitsrecht mit Füßen tritt. Sie stellt im bisher schon üblichen „Ungarn-Bashing“, seit dort Viktor Orbán mit seiner Partei regiert, einen neuen Höhepunkt dar. Was hat es mit diesem Gesetz wirklich auf sich? Was besagt es, was besagt es nicht?
Ungarns Justizministerin schildert „Die Wahrheit in Kürze“
Dazu geäußert hat sich die ungarische Justizministerin Judit Varga in einer Erklärung mit dem Titel „Das ungarische Kinderschutzgesetz – Die Wahrheit in Kürze“. Sie stellt darin fest, dass in der internationalen Presse schon seit knapp zehn Jahren regelmäßig Erklärungen über den Tod der Demokratie in Ungarn erscheinen. Dieses Mal werde festgestellt, dass Ungarn ein diskriminierendes, homophobes Gesetz verabschiedet habe. Sie wendet sich gegen eine Erklärung von dreizehn EU-Mitgliedstaaten am 22. Juni in Luxemburg. Darin äußern diese Staaten ihre „ernste Besorgnis“ über das Gesetz, das „unter dem Vorwand, Kinder zu schützen, LGBTIQ-Personen*) diskriminiert und gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstößt“ (FAZ vom 23. Juni 2021, Seite 6). Unterzeichnet haben die von den Benelux-Staaten aufgesetzte Erklärung Deutschland, Frankreich, Spanien, Irland, die drei nordischen und drei baltischen Staaten. Als Entgegnung darauf schreibt Frau Varga in ihrer eigenen Erklärung:
„Falsche Anschuldigen und Verfälschungen“
„Niemand scheint sich darum zu kümmern, dass die von etlichen Mitgliedsstaaten unterzeichnete Erklärung falsche Anschuldigungen enthält und den Kerngedanken des ungarischen Gesetzes verfälscht, indem wesentliche Teile unberücksichtigt bleiben. Niemand scheint sich darum zu kümmern, dass das Gesetz schwerpunktmäßig darauf abzielt, Kinder vor jeglicher Art von Sexualität zu schützen – dadurch kann es per definitionem gar nicht diskriminierend sein. Die Erklärung unterzeichnenden Mitgliedsstaaten haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, vor der Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung eine offizielle Erklärung von der ungarischen Regierung zu fordern. Die Kritik hat stattdessen einen künstlich herbeigeführten Widerspruch zwischen Kinderrechten und der LGBT-Rechte angefacht. Ist das wirklich die Verkörperung der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die die Verträge vorsehen?“
Ungarns weitere Gegen-Erklärung im Wortlaut
Hier der weitere Wortlaut dessen, was Ungarns Justizministerin den Kritikern entgegenhält, wobei die Zwischenüberschriften von mir stammen:
„Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt darin, die Rechte der Eltern zu gewährleisten und Minderjährige vor dem Zugang zu Inhalten zu schützen, das den Erziehungsgrundsätzen ihrer Eltern zuwiderläuft, die diese ausgewählt haben, ihren Kindern beizubringen, bis sie selbst erwachsen werden. Bis dahin sollen jedoch alle anderen Akteure – sei es der Staat oder die Schulen – das Recht der Eltern respektieren, selbst über die sexuelle Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden. Darum geh es im neuen ungarischen Gesetz.“
Ungarn beruft sich auf die EU-Menschenrechte-Konvention
„Dabei ist zu beachten, dass in der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgestellt wird, dass die Rechte der Eltern zur Sicherstellung der ihren religiösen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen entsprechenden Bildung und Erziehung ihrer Kinder im Einklang den jeweiligem nationalen Recht über die Ausübung dieser Freiheiten und Rechte zu respektieren sind.“
Wen das neue Gesetz nicht einbezieht und was Ungarn auch sonst alles schützt
„Das ungarische Gesetz bezieht sich nicht auf die Lebensführung, sexuelle Identität oder Praktiken Erwachsener im Alter von über 18 Jahren – und auch nicht darauf, wie sich diese Volljährigen in der Öffentlichkeit ausdrücken und darstellen möchten. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechteridentität werden in Ungarn durch die Verfassung streng geschützt. Im Sinne von Artikel XV. § (2) des ungarischen Grundgesetzes gewährleistet Ungarn die Grundrechte jedem ohne Diskriminierung. Seit 2004 ist im Gleichbehandlungsgesetz in Artikel 1. eindeutig festgelegt, dass auf dem Staatsgebiet Ungarns jede Person mit gleichem Respekt zu behandeln ist, dabei wird auch ausdrücklich jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität ausdrücklich untersagt.“
Die sensiblen Fragen – behandelt von qualifizierten Experten und dem jeweiligen Alter der Jugendlichen angepasst
„Die Regelungen schließen keinerlei schulische oder anderweitig organisierte Aktivitäten für Schüler zur Sexualkultur, zum sexuellen Verhalten, der sexuellen Entwicklung oder Orientierung aus – solange sie nicht für derartige Themen werben oder fördern. Es wird lediglich erwartet, dass diese höchst sensiblen Fragen von qualifizierten Experten auf eine dem jeweiligen Alter angepasste Art und Weise und auf Evidenzbasis behandelt werden und damit zu einer adäquaten Erziehung mit der adäquaten Anleitung und Orientierung durch die Eltern und Erziehungsberechtigte beitragen.“
„Jeder in Ungarn kann seine sexuelle Identität frei zum Ausdruck bringen“
„In Ungarn steht es jedem frei, die eigene sexuelle Identität nach eigenem Gutdünken zum Ausdruck zu bringen, da die ungarische Gesetzgebung jeder Minderheit im vollen Umfang die Grundrechte gewährleistet. Dabei ist es kein Widerspruch, dass sie auch die Rechte und Pflichten der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder gewährleistet. Dabei gibt es nichts Diskriminierendes.“
Warum die Erklärung der Dreizehn schändlich ist
„Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass über den europäischen Anspruch ungarischen Rechts von einer Seite gewertet wird, die es für angemessen hält, voreilig zu urteilen, ohne sich zuvor über die Faktenlage orientiert zu haben. Die politische Erklärung über die Verurteilung des neuen ungarischen Gesetzes ist nicht nur deshalb schändlich, weil es gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstößt, sondern weil die Erklärung auch eine befangene politische Stellungnahme ohne eine vorausgehende unvoreingenommene Untersuchung beinhaltet.“
Die Diskriminierung Ungarns
„Das ist auch nicht das erste Mal, dass die ungarische Gesetzgebung als diskriminierend dargestellt wird. Die Wahrheit ist allerdings, dass die Unterstellung, dass dieses Gesetz gegen die Europäische Union angehe, ausschließlich gegen diejenigen diskriminierend ist, die im Einklang mit der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf ihr Recht bestehen, dass über die Erziehung von Kindern ihre Eltern bestimmen sollen.“
Gleichwohl wird Ungarn mit Empörungsäußerungen überschüttet
Soweit die Gegen-Erklärung der ungarischen Justizministerin. Was in dem angegriffenen Gesetz tatsächlich steht, finden Sie bei Tichys Einblick hier. Gleichwohl wird Ungarn mit Empörungsäußerungen überschüttet, und die ebenfalls durchgedrehte EU-Kommission strengt gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren an. Deren Präsidentin Ursula von der Leyen hat das betreffende Gesetz eine „Schande“ genannt. Außerdem sagte sie: „Das Gesetz diskriminiert Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Es verstößt gegen fundamentale Werte der Europäischen Union: Menschenwürde, Gleichheit und der Respekt für Menschenrechte.“ Die ungarische Regierung nannte die Stellungnahme von der Leyens ihrerseits eine Schande, weil sie auf falschen Anschuldigungen beruhe (FAZ vom 24. Juni 2021, Seite 1). Heftig äußerte sich auch der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte am 24. Juni abends gegenüber Orbán direkt: „Viktor, wenn du das machst, warum bleibst du dann in der EU?“ (FAZ vom 26. Juni 2021, Seite 2).
FAZ: Regelungen des ungarischen Gesetzes nicht durchwegs unvertretbar
Nach Darstellung der FAZ war die besagte Gesetzgebung „von Anfang an darauf angelegt, auch international Anstoß zu erregen“. Sie räumt aber ein: „Nimmt man die Regelungen im Einzelnen, so sind sie nicht durchwegs unvertretbar. Dass der Gesetzgeber zum Beispiel den Aufklärungsunterricht durch externe Anbieter an den Schulen reglementiert und an Lizenzen bindet, dürfte kaum zu beanstanden sein. Wer sieht, wie in manchen westlicheren Ländern externe Anbieter in expliziter Weise Kinder in oder sogar noch vor der Pubertät dazu ermuntern, Sex möglichst früh und in möglichst vielen Varianten auszuprobieren, mag sich auch hier eine strengere Reglementierung wünschen. Wenn Kindern laufend eingeredet wird, sie müssten sich prüfen, ob sie nicht homosexuell seien oder sich in ihrem angeborenen Geschlecht unwohl fühlen, kann das zu einiger Verunsicherung führen, zumal in dieser Lebensphase.“ Doch fügt die FAZ hinzu: „Das Thema allerdings gänzlich auszuschließen und zu verbieten, wie dies die ungarischen Regelungen nun vorsehen, ist Brechstangenpädagogik und das Gegenteil von Aufklärung. Ähnlich verhält es sich mit dem Verbot, Jugendlichen homosexuelle Inhalte in Film, Werbung oder Literatur zugänglich zu machen.“ (FAZ vom 23. Juni 2021, Seite 8).
„Eine beispiellose Kampagne gegen Ungarn“
Der Präsident der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Dr. Gerhard Papke schrieb am 27. Juni an die Mitglieder und Freunde dieser Vereinigung unter anderem: „In der zurückliegenden Woche haben wir in Deutschland eine beispiellose Kampagne gegen Ungarn erleben müssen. Anlass war bekanntlich ein vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das die Elternrechte bei der Sexualaufklärung ihrer Kinder deutlich stärkt. Aus deutscher Sicht mag diese Regelung vielen zu restriktiv sein. Aber es ist nun einmal Aufgabe des ungarischen Parlaments als demokratische Vertretung des ungarischen Volkes, darüber zu entscheiden. Keinesfalls gerechtfertigt ist jedenfalls der diffamierende Vorwurf der Homophobie. Erwachsene Homosexuelle sind von dem neuen Gesetz gar nicht betroffen. Für sie gibt es in Ungarn im Übrigen das Institut der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, ähnlich wie in Deutschland. Besonders unverschämt war der Versuch, das EM-Spiel Deutschland-Ungarn für diese Kampagne gegen Ungarn zu nutzen und das Gebot der Gastfreundschaft grob zu missachten.“
Deutsche Politiker ohne Traute
Karin Zimmermann, Neunkirchen-Seelscheid – ich habe Beurteilungen von ihr hier schon verschiedentlich wiedergegeben – kommentierte am 25. Juni: „Sehr geehrte Damen und Herren, als Folge des Verhaltens der aufgeputschten breiten Masse beim Fußballspiel in München, traut sich nach der medialen Beeinflussung keiner unserer deutschen ‚Würdenträger‘, (s)eine ganz normale andere Position zu vertreten, nämlich: ‚Politik hat im Sport keinen Platz‘. Ob das nun von der Leyen ist, Merkel, Laschet oder Söder, …: Gerade die müssten doch spüren, dass das gezeigte Verhalten der Medien, der Politik und der Masse und ihr eigenes, der sicherste Weg ist, uns Deutsche noch bei einem weiteren Volk verhasst zu machen. Ohne Grund, ohne Not – nur so. Ausgerechnet bei den Ungarn, dem Volk, das die Grenzen für unsere Mitbürger aus Mitteldeutschland geöffnet hat – es ist nicht zu fassen. Sie fühlen sich als Richter in einem Verfahren, bei dem der Angeklagte noch nicht einmal gehört worden ist. Vor meinem PC habe ich einen Zettel liegen mit der Aufschrift: ‚Schluss mit deutscher Arroganz‘. Das ist es! Stets meinen die Deutschen, alle anderen müssten so tanzen wie sie: Links herum! Ich schäme mich in Grund und Boden.“
Die Anmaßungen einer Minderheit gegenüber einer Mehrheit
Alle, die auch bei dieser Kampagne gegen Ungarn mitmachen, maßen sich an, einem ganzen Land Vorstellungen sowie Lebens- und Verhaltensweisen einer Minderheit aufzuzwingen, die dessen Bürger in der Mehrheit als Verirrungen und Abartigkeiten empfinden und daher ablehnen. Sie und die EU mischen sich ein in nach wie vor nationale Rechte und sehr private Angelegenheiten, die sie nichts angehen und tabu zu sein haben. Diese Europäische Union ist schon auf viele Abwege geraten, nun auch auf diesen des links-grünen Extremismus. So wird sie sich schleichend letztlich selbst zerstören und nicht wieder das werden, was sie anfangs einmal war und besser so geblieben wäre: eine europäische Union der Vaterländer.
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*) LGBTQ, LGBTIQ+ oder LGBTQIA sind Sammelbegriffe. Die Buchstaben stehen für lesbisch, schwul (gay), bisexuell, trans, inter, asexuell und queer.
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Ein „virtueller Stuhlkreis“ in dem Leute mit Ahnung das sagen haben wäre mein Wunsch unde ein erster Schritt. Strictly noncomercial, die ganzen Alternativportale taugen wenig da Sie auch meist nur Zahler suchen.