Verfassungswidrig

Die meisten Corona-Freiheitsbeschränkungen sind es seit dem 20. April – Welche Grundrechte der Bürger durch die weitreichenden Staatseingriffe betroffen sind – Wann Klagen Erfolg haben könnten – Die Katze und ihr Schwanz – Das Versäumnis der Bundesregierung – Dem Spuk ein Ende bereiten wird immer dringlicher

Nochmals Corona. War der angeordnete Stillstand („Shutdown“) übergroßer Teile der deutschen Wirtschaft verfassungswidrig? Und ist er es weiterhin, weil er immer noch nicht völlig wieder behoben ist? Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. iur. Peter Nahamowitz hat beide Frage mit ja beantwortet. Sein Beitrag hat auf dem Online-Forum (hier), auf dem er erschienen ist, eine kontroverse Debatte ausgelöst. Der juristisch fundierte Widerspruch kam von einem deutschen Richter, der hier und auch woanders unter dem Pseudonym Justus Lex schreibt. Lex beantwortet die erste Frage mit einem entschiedenen Nein, die zweite mit einem Ja. Das heißt: Was jetzt noch an Freiheitsbeschränkungsmaßnahmen läuft, verstößt gegen das Grundgesetz, ist verfassungswidrig. Es verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen für den mit ihnen angestrebten Zweck erstens nicht geeignet sind, zweitens nicht erforderlich sind und drittens die Proportionalität des Zweck-Mittel-Einsatzes nicht wahren. Alle drei Anforderungen erfüllen die noch aufrechterhaltenen staatlichen Anordnungen nicht. Folglich sind sie wegen Verfassungswidrigkeit sofort aufzuheben. Machen Sie sich von der Diskussion ein eigenes Bild. Den Beitrag von Nahamowitz finden Sie hier, die Replik von Justus Lex mit der ihr folgenden Diskussion hier. Wichtige Ausschnitte für eilige Leser im Folgenden.

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