Migration ist kein Menschenrecht

Die Konferenz der Vereinten Nationen in Marrakesch – Der Völkerrechtler und Historiker Professor Alfred de Zayas zum UN-Migrationspakt – Was manche Politiker und Journalisten möchten, trägt das Völkerrecht nicht – Völlige Bewegungsfreiheit würde internationales Recht und Friedenserhalt gefährden – Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates, aber nicht von außen in jeden Staat hinein – Ein demokratischer Staat muss nach dem Willen des Volkes agieren und nicht gegen ihn – Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht kompatibel – In den Medien eine Täuschung der öffentlichen Meinung – Nächstenliebe und Solidarität? Ja – Verzicht auf die eigene Kultur und Identität? Nein

Es ist der Merkel-Regierung bekanntlich nicht gelungen, den UN-Migrationspakt aus der öffentlichen Diskussion in Deutschland herauszuhalten. Mit ihrer Unterschrift in Marrakesch sollte das deutsche Volk vor vollendete Tatsachen gestellt werden, ohne dass es zu wissen bekam, was dieses niederträchtige Zersetzungsmachwerk für die Deutschen und die anderen Europäer bedeutet. Jetzt immerhin wissen sie es. Daran mitgewirkt hat vor allem die AfD. Sie ist es gewesen, dass im Bundestag darüber diskutiert werden musste. Auf ihr Betreiben hat der Bundestag am 29. November namentlich darüber abstimmen müssen, ob er den Pakt begrüßt oder nicht. Für ihn ausgesprochen hat sich nur eine knappe Mehrheit von 52 Prozent. 48 Prozent waren dagegen oder enthielten sich oder nahmen am Wahlgang nicht teil.                                                           So klein ist Deutschland und so groß Afrika

Nötig ist eine Volksabstimmung über den Pakt. Zu tief und gewollt unabänderlich greift er in das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen ein. Eine Petition mit in kurzer Zeit über 80 000 Unterschriften forderte den Bundestag zu dem Beschluss auf, dass die Bundesregierung dem Pakt nicht beitritt. Aber die Bundesregierung setzt sich darüber hinweg. Sie setzt sich auch darüber hinweg, dass Migration kein Menschenrecht ist. Lesen Sie, wie der Völkerrechtler Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas*) dies erklärt, und hören Sie sich von ihm an, warum Selbstbestimmungsrecht und Demokratie zusammengehören.

Derzeit ist de Zayas Professor des Völkerrechts an der Geneva School of Diplomacy und Professor der International Relations an der Schiller International University/American College of Switzerland.  Ich zitiere zunächst aus seinem Beitrag**) „Migration kein Menschenrecht“. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

Was manche Politiker und Journalisten möchten, trägt das Völkerrecht nicht

„Im Sinne des lokalen, regionalen und internationalen Friedens muss die Migration in geregelte Bahnen gelenkt werden. Es gehört zur Ontologie jedes Staates, seine eigene Migrationspolitik zu definieren. ‚One size does not fit all’. Eine ‚globale’ Antwort zur Migration kann sich als gefährlich und kontraproduktiv erweisen, denn sie wäre unvereinbar mit der Souveränität der Staaten und käme in Konflikt mit anderen Werten und anerkannten Menschenrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung der Völker, dem Schutz der Identität, der Kultur, der Religion, der Sprache, dem Recht auf die Heimat sowie wesentlichen rechtsstaatlichen Prinzipien. Während manche Politiker und Journalisten Migration zum Menschenrecht erklären möchten, wird diese Meinung durch das moderne Völkerrecht nicht getragen. Im Namen des völkerrechtlichen Gebots der Vereinten Nationen, den Frieden zu fördern und potentielle Konflikte zu vermeiden, muss die Migration kontrolliert werden.“

Völlige Bewegungsfreiheit würde internationales Recht und Friedenserhalt gefährden

„Professor Karl Doehring, ehemaliger Direktor des Max Planck Instituts für Völkerrecht, schrieb in der Encylopedia of Public International law, dass weder unter Völkergewohnheitsrecht noch unter Vertragsrecht ein Staat verpflichtet ist, Migranten aufzunehmen: ‚Staaten verteidigen ihr strategisches Interesse an letztinstanzlicher Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und den Wohlstand ihrer Bürger … solange Staaten weder willens noch in der Lage sind, von Spionage in jeglicher Hinsicht abzusehen, solange müssen sie ihr Recht zur Selbstverteidigung schützen. Schritte, die Staaten unternehmen um ihre wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen, zum Beispiel um die Arbeitslosigkeit einzudämmen, kann man ihnen nicht verwehren … die Garantie völliger Bewegungsfreiheit würde tendenziell das internationale Recht und die Friedenserhaltung gefährden.’ Dies ist eben der Stand der völkerrechtlichen Doktrin und wird von der Mehrheit der Völkerrechtler so gesehen.“

Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates, aber nicht von außen in jeden Staat hinein

„Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: ‚Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen.’ Das bedeutet, die Bewegungsfreiheit gilt innerhalb eines Staates. Die Ausreise ist erlaubt, aber keine Bestimmung des Völkerrechts garantiert ein Recht auf Einreise, die gemäß der Souveränitätslehre ein Vorrecht jedes Staates darstellt, denn

  • Erinnern Sie sich?  „Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit! Eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“ (Angela Merkel auf dem 17. CDU-Parteitag am 1. Dezember 2005 in Leipzig)

der Staat bleibt für das Wohlergehen und den sozialen Frieden im Lande verantwortlich. Weder der UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Pakt über wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte, noch die Europäische Menschenrechtskonvention anerkennen ein Recht auf Migration. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte der Migranten schreibt bestimmte Rechte von Migranten erst fest, nachdem sie im Lande sind, schafft aber kein Recht auf Migration. Nur 54 Staaten haben diese Konvention ratifiziert. Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Polen, die Ukraine, Ungarn und die Vereinigten Staaten sind NICHT dabei, nicht einmal Schweden.“

Ein demokratischer Staat muss nach dem Willen des Volkes agieren und nicht gegen ihn

„Für Flüchtlinge gibt es zwar eine völkerrechtliche Regelung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die ein Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft vorsieht. Migranten sind aber keine Flüchtlinge, und das Asylrecht betrifft die Migration nicht. Sicherung nationaler Grenzen bleibt eines der wesentlichen Merkmale eines souveränen Staates Es gehört zur Aufgabe jedes Staates, für die nationale Sicherheit zu sorgen. Die Sicherung der nationalen Grenzen bleibt eines der wesentlichen Merkmale eines souveränen Staates. Ein demokratischer Staat muss nach dem Willen des Volkes agieren. Und gerade, weil die Migration erhebliche finanzielle, kulturelle, religiöse und sprachliche Konsequenzen hat, muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen.“

Konflikte des UN-Migrationspaktes mit anderen bürgerlichen und politischen Rechten

„Der sogenannte Globale Migrationspakt der UN ist zwar kein verbindlicher Vertrag, er kann aber dazu führen, dass ein Staat durch Auflagen internationaler Organisationen, Erpressung durch mächtigere Staaten, durch Medien etc. unter Druck gesetzt wird. Als Folge der Unterschrift unter den ‚Global Compact’, könnte die Verantwortung des Staates gegenüber der eigenen Bevölkerung und der Schutz ihrer Menschenrechte kompromittiert werden. Zudem wäre ein Teilverzicht auf die eigene Souveränität undemokratisch und contra bonos mores, also gegen die guten Sitten. Die Anwendung bestimmter Teile des Paktes könnte auf Kosten anderer Menschenrechte geschehen und in Konflikt mit dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte geraten – namentlich mit den Artikeln 1, 17, 19, 21 und 25, ferner mit dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, vor allem Art. 6-7 (Recht auf Arbeit und Arbeitsbedingungen), Art. 9 (Recht auf soziale Sicherheit), Art. 10 (Familie), Art. 11 (Ernährung), Art. 12 (Gesundheitswesen), Art. 13 (Bildung) und Art. 15 (Kultur).“

Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht kompatibel

„Der Migrationspakt ist eben nicht kompatibel mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, denn gewiss wollen die meisten Menschen Ihre Kultur und Identität bewahren. Eine vermehrte Migration könnte die Selbstbestimmung von ganzen Bevölkerungen in Frage stellen. Wie so oft, geht es um die Prioritäten, und der Migrationspakt setzt falsche Prioritäten, bzw. die Befürworter des Paktes beabsichtigen nicht nur eine vernünftige Regulierung von Migration, sondern wollen die Migration2015-10-05 Frau Merkel, wollen Sie künftig so herumlaufen fördern. So steht ein dicker Elefant mitten im Porzellanladen. … Wieso liest man nichts im Pakt über das Selbstbestimmungsrecht der Völker, oder über den Heimatbegriff? Bisher beobachten wir in den Medien eine Täuschung der öffentlichen Meinung, wonach Migration eigentlich schon als Menschenrecht anzuerkennen sei. Diese Behauptung schafft ein „Fake Law”, bzw. Pseudo-Recht. Es wäre Hybris zu denken, dass Europa alle Migranten der Welt aufnehmen kann. „Wir schaffen das” ist gefährlicher und folgenreicher Quatsch. …“

Nächstenliebe und Solidarität? Ja – Verzicht auf die eigene Kultur und Identität? Nein

„Was Not tut, ist die Ursachen von Migrationsbewegungen zu untersuchen und zu lösen. Christlich wäre es, den Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu helfen, um dort Infrastruktur und bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen, damit sie ihre Lebensumstände verbessern können.

Es gibt auch eine staatliche Verantwortung für die Zerstörung der Wirtschaft von Ländern, u.a. durch die Globalisierung und durch manche Investitionsverträge und Freihandelsverträge. Man muss auch wissen, dass die Massenmigration der Syrer eine direkte Folge der Einmischung europäischer Staaten ist, die die Rebellen finanziert haben. … Migranten sind Menschen und haben Menschenrechte. Christliche Nächstenliebe, ja; internationale Solidarität, ja; aber Verzicht auf die eigene Kultur und Identität? Nein. Die Medizin darf eben nicht schlechter als die Krankheit sein. Das Phänomen der Migration darf nicht instrumentalisiert werden, um in Richtung der orwellschen Vorstellung einer New World Order zu avancieren. …“

Soweit de Zayas darüber, dass Migration kein Menschenrecht ist. Am 10. November 2018 sprach er zum Thema „Selbstbestimmungsrecht und Demokratie“. Gehalten hat er diesen Vortrag in Spandau beim 1. Kongress der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Alle Vorträge sind zum Ansehen und Hören verfügbar hier und der Vortrag von de Zayas mit direktem Link hier.  Ein paar Ausschnitte daraus lauten:

Die Menschenrechte verinnerlichen und ihr Einhalten verlangen

„Eigentlich findet das Selbstbestimmungsrecht der Völker seinen Ursprung bereits im Naturrecht, in den Gedanken der griechischen und römischen Philosophen, in den Traktaten von Cicero und Seneca, in den Schriften von Francisco de Vitoria im 16. Jahrhundert, Hugo de Groot im 17 Jahrhundert, John Locke und Jean-Jacques Rousseau im 18. Jahrhundert. Relevant für uns im 21. Jahrhundert ist die Überzeugung, dass Volkssouveränität und Selbstbestimmung untrennbar von der Ethik sind. Die Menschenrechte, die wir in den UNO-Pakten, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in etlichen anderen Verträgen und Resolutionen verankert haben, müssen wir verinnerlichen, so dass wir sie von den Regierungen und Institutionen verlangen können, so dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Menschenrechte – einschliesslich des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und des Heimatrechtes – tatsächlich fördern und nicht nur Lippenbekenntnisse von sich geben.“ ….

Angst der Politiker vor dem Volk und vor Volksbefragungen

„Gemäss dem Maastrichter Vertrag der Europäischen Union vom Februar 1992 bekennt sich die EU zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit. Ferner muss die Europäische Union gemäss Artikel 2 des Lissaboner Vertrages von 2009 diese Werte aktiv fördern. Wir beobachten hingegen eine wachsende Bedrohung durch eine undemokratische Gesinnung, die sich in Brüssel breit macht, durch ihre Demophobie – Angst vor dem Volk und vor Volksbefragungen – durch die bekannte Hybris von Bürokraten, die keine Demokraten sind. Diese totalitäre Gesinnung stellt die Souveränität der Mitgliedstaaten in Frage. …. Bekanntlich schliesst das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht nur die Rechte auf Autonomie und Sezession, sondern auch das Recht auf Zusammenschluss, wenn die Völker dies wollen.“ ….

Das Recht auf Selbstbestimmungsrecht ist zwingendes Völkerrecht

„Das Recht auf Selbstbestimmung gilt hierarchisch als kategorisches Völkerrecht (ius cogens). Doch bleibt die Umsetzung dieses Rechtes nicht immer einfach. Wie man es in Englisch ausdrückt, es ist nicht self-executing. Das Recht auf Selbstbestimmung wurde und wird weiterhin ungestraft verweigert, ähnlich wie das ius-cogens-Verbot der Anwendung von Gewalt in Artikel 2(4) der UNO-Charta, deren Verletzung schon allzu häufig ungestraft blieb, wie im Fall der illegalen Bombardierung Jugoslawiens in 1999 oder der Invasion und Bombardierung des Iraks im Jahr 2003, welche UN-Generalsekretär Kofi Annan deutlich als «illegalen Krieg» verurteilte. Die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts oder das Verbot der Gewaltanwendung beeinträchtigt nicht die Rechtskraft der Normen des Völkerrechts. Es macht nur noch einmal den Mangel an Durchsetzungsmechanismen im UN-System deutlich sowie die Tatsache, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschkeit oft ungestraft bleiben.“ ….

Den Willen des Volkes am besten mit einem Referendum ermitteln

„Der beste Weg, zu erfahren, ob eine Bevölkerungsgruppe Autonomie oder Unabhängigkeit will, ist es ein Referendum durchzuführen. Die Vereinten Nationen haben solche Referenden durchgeführt in Äthiopien/Eritrea, Ostimor und im Südsudan, aber erst nachdem Zehntausende von Menschen im Krieg ums Leben gekommen waren. Es wäre besser gewesen, rechtzeitig zu vermitteln und Volksbefragungen organisiert zu haben, mit allen notwendigen Garantien und Überwachungsmaßnahmen.“ ….

Besorgt darüber, wie sich die EU-Kommission immer tiefer in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischt

„Was die Europäische Union betrifft, ist natürlich die ursprüngliche Idee einer wirtschaftlichen Kooperation zwischen den Europäischen Staaten, Abschaffung der Zölle usw. ausgezeichnet für den Handel, und kann zum Allgemeingut beitragen. Aber diese Kooperation darf nicht auf Kosten der ärmeren Staaten geschehen, auch nicht auf Kosten der sozialen Rechte, der Kultur und der Identität der Völker Europas. Mit Sorge beobachte ich, wie sich die Europäische Kommission immer tiefer in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischt, gegen das Volksverlangen nach Heimat und Identität. So wächst der Widerstand nicht nur in England, sondern auch in Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Ungarn usw.“

Wenn Sie bis hierher mit dem Lesen durchgehalten haben sollten ……

… gibt es zur Belohnung noch etwas Britisches zum Schmunzeln aus London:

A devout Arab Muslim entered a black cab in London. He curthy asked the cabbie to turn off the radio because as decreed by his religious teaching, he must not listen to music beccause in the time of the prophet there was no music, especially Western music which is the music of the infidel.

The cab driver politely switched off the radio, stopped the cab and opened the door.

The Arab Muslim asked him, „What are you doing?“

The cabby answered, „In the time of the prophet there were no taxis, so piss off and wait for a camel.“

 

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*) Professor de Zayas, 1947 in Havanna geboren, ist amerikanischer und Schweizer Völkerrechtler, Historiker und Sachbuchautor. Von Mai 2012 bis April 2018 war er Unabhängiger Experte des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung. 1981 arbeitete als Jurist am Zentrum für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) in Genf, später bis 2003 im Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. U. a. als Sekretär der UN-Menschenrechtskommission und als Leiter der Beschwerde-Abteilung im Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. Zudem wirkte er in der Jurisprudenz des Menschenrechtsausschusses, im UN-Ausschuss gegen Folter und im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung mit. 2003 ging er in den vorzeitigen Ruhestand, um an die Universitäten zurückzukehren (Quelle hier).

**) Erschienen in Politik Spezial, Dezember 2018. Der ganze Beitrag hier. Weitere zahlreiche Äußerungen, Stellungnahmen und Vorträge von de Zayas finden Sie hier

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Ein Kommentar zu „Migration ist kein Menschenrecht“

  1. International Organisation for Migration (IOM) Regionaldirektorin Wien Argentina Szabados: “Migrants’ Rights are Human Rights”. UN IOM 11/23/18
    https://www.iom.int/news/migrants-rights-are-human-rights-iom-regional-director-tells-asian-human-rights-forum

    Samarkand – Dignity, protection and the promotion of the human rights of all migrants, at all stages of their journeys, were stressed by IOM Regional Director Argentina Szabados at the inaugural Asian Human Rights conference which closes today (23/11) in Samarkand, Uzbekistan.

    Die schicken dann diejenigen, die sie nicht haben wollen, die vom Islamic Movement of Uzbekistan, nach Rußland oder zu den Taliban, nach Afghanistan.

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