Wie Deutschland mit Tieren und Tierschutz umgeht

Es ist eklatant widersprüchlich, unverhältnismäßig, nicht hinnehmbar und bedarf der Korrektur – Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht verfügt Weiterbau-Stopp der Autobahn A20, weil Auswirkungen auf Fische, Schleiereulen-Brutplätze und Fledermäuse nicht ermittelt – Aber wo bleiben die Proteste und Urteile gegen Windkraftanlagen, die massenweise Vögel töten? – Umweltverbände kämpfen um einen einzelnen Vogelhorst, aber nicht gegen Massenmord an Vögeln – Ihre Haltung ist an Widersprüchlichkeit schwer zu überbieten

Abermals ein Weiterbau-Stopp für die Autobahn A20. Es geht um das rund 20 Kilometer lange Teilstück zwischen Wittenborn (bei Bad Segeberg) und der Autobahn 7 (A7) in Schleswig-Holstein. Den vorläufigen Stopp verfügt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es folgt damit den vorgetragenen wasser- und artenschutzrechtlichen Bedenken der Kläger. Nun müssen die staatlichen Bauplaner zusätzlich noch ermitteln, welche Auswirkungen das Streusalz, das im Winter von der Fahrbahn geschwemmt wird, auf die Fische in den Gewässern der Umgebung haben wird. Zuvor hatten sie in dem Gebiet schon Haselmäuse umsiedeln müssen. Ferner müssen sie einem Hinweis auf Brutplätze der Schleiereule nachgehen und darlegen, wie die rund 30 000 Fledermäuse geschützt werden sollen, die die Kalkberghöhlen in Segeberg anfliegen. Diese Höhlen gelten als das in Europa größte Winterquartier für diese Tiere. Geklagt hatten die Umweltschutzverbände BUND und NABU. Aber warum klagen sie nicht auch dann, wenn Windkraftanlagen Vögel zerschreddern?

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