Die alljährlich notwendige Erinnerung – Auch die AfD greift den Gedenktag auf – Aber sie erinnert nur an das DDR-Unrecht – Das Unrecht des deutschen Rechtsstaates an den Opfern der Jahre 1945 bis 1949 bleibt unerwähnt – Doch steht sie damit nicht allein – Der Schandfleck, der bleiben wird
Wieder einmal der 9. November. Der „Fall der Mauer“ am 9. November 1989 bedeutete das Ende einer 28-jährigen Gefangenschaft eines Volkes innerhalb seiner Staatsgrenzen. Die Mauer in Berlin und die übrige innerdeutsche Grenze hatten sich unversehens geöffnet, wurden geradezu überrannt, Ost- und Westdeutsche fielen sich damals jubelnd und selig in die Arme. Neunundzwanzig Jahre ist das jetzt her. Am 13. August 1961 hatte die sozialistische DDR die Mauer errichtet und die Grenze zwischen den beiden deutschen Teilstaaten hermetisch abgeriegelt. Dieser 9. November ist ein Tag der alljährlich notwendigen Erinnerung. Auch die AfD erinnert an ihn, nimmt ihn aber zum Anlass, „die zunehmenden Relativierungen des menschenverachtenden DDR-Unrechts“ zu kritisieren. Nicht in den Blick allerdings nimmt sie das Unrecht, das nach dem Mauerfall die westdeutsche Bundesrepublik auf sich geladen hat, begangen an den Opfern der politischen Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Sie steht damit nicht allein. Aber mit dieser Unrechtstat hat die Aushöhlung des Rechts durch den deutschen Rechtsstaat begonnen. Damals öffentlich und weithin kaum als solche wahrgenommen – große Ausnahme: die FAZ – ist sie bis heute schon weit vorangeschritten. Das wird von den Mainstream-Medien auch heute meist übergangen und schon gar nicht angeprangert.