Aber ihrem Mann nach Deutschland nachziehen darf sie trotzdem – Möglich gemacht hat das der Europäische Gerichtshof – Und was die AfD davon hält
Dies war vor wenigen Tagen die Nachricht: Die Frau eines Türken, der in Deutschland lebt und dort eine GmbH betreibt, darf aus der Türkei zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen, obwohl sie über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Entschieden hat das der Europäische Gerichtshof (EuGH). Doch nach deutschem Recht ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für einen solchen Zuzug nach Deutschland erforderlich, wobei sogar nur einfache Sprachkenntnisse genügen. Diese Regelung besteht seit 2007. Daher hatte die deutsche Botschaft in Ankara der Türkin das für ihren Zuzug nach Deutschland erforderliche Visum wiederholt verweigert. Die Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das Gericht legte dem EuGH den Fall zur Entscheidung vor, und dieser befand, die deutsche Regelung verstoße gegen das Assoziierungsabkommen, das die Europäische Union Anfang der 1970er Jahre mit der Türkei geschlossen habe (nähere Einzelheiten und ein FAZ-Kommentar hier). Auf diese Entscheidung reagierte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) mit einer Pressemitteilung ihrer Sprecherin Frauke Petry. Die löste ihrerseits den Kommentar eines Deutschen aus, Petrys Erklärung sei unzureichend, denn bringen werde sie nichts.
AfD: Türkische Ehegatten vom Sprachtest nicht ausnehmen
Frau Petry hatte sich in der AfD-Pressemitteilung vom 10. Juli so geäußert: „Das heutige Urteil des EuGH ist ein Schlag ins Gesicht für alle diejenigen, die Integration ernst nehmen. Die sichere Beherrschung der Landessprache ist die wichtigste Voraussetzung gelungener Integration. Die Alternative für Deutschland fordert deshalb verpflichtende Sprachkurse auf hohem Niveau für alle Einwanderer. Unentschuldigtes Fehlen, Stören oder verweigerte Mitarbeit sollten durch empfindliche Kürzung der Sozialleistungen sanktioniert werden. Es ist nicht nur ein Unding, dass sich der EuGH in innerdeutsche Zuwanderungspolitik einmischt. Es ist vor allem schädlich, wenn türkische Ehegatten vom Sprachtest ausgenommen werden sollen. Das führt automatisch zur Isolation und zur Marginalisierung dieser Einwanderer. Daran kann niemandem gelegen sein. Ich fordere die Bundesregierung auf, gegen dieses Urteil im Sinne der Integration und des friedlichen Miteinanders in Deutschland umgehend Rechtmittel einzulegen. Es kann nicht sein, dass das friedliche Miteinander in Deutschland durch Abkommen, die die Türkei in Brüssel in der Vergangenheit geschlossen hat, gefährdet wird. Die AfD wird alles daran setzen, um die Umsetzung dieses Urteils in Deutschland zu verhindern.“
Eine Antwort an Frauke Petry
Daraufhin schrieb der in Bad König lebende Lutz Radtke: „Sehr verehrte Frau Dr. Petry, ich habe Ihre Presse-Erklärung gelesen und sie weiter verbreitet. Gleichwohl halte ich sie für unzureichend. Ob das Urteil wirklich, wie Sie meinen, die ‚Integration’ behindern wird? Ist die nicht längst ‚behindert’, wenn nicht gar gescheitert? Was Sie fordern, ist zwar korrekt – aber was wird es bringen? Nichts!“ Und zu dem Petry-Satz, die AfD werde alles daransetzen, um die Umsetzung dieses Urteils in Deutschland zu verhindern, schreibt Radtke: „Ja, was denn, verehrte Frau Dr. Petry? Die AfD wird schon ‚starke Geschütze’ auffahren müssen, um sich gegen einen Mainstream, der im besten Falle gleichgültig ist in Sachen Integration, Gehör zu verschaffen. Doch wie kann Ihre Partei das? Konkretere Hinweise in Ihrer Notiz sucht man vergeblich.“
Welche „Chance“ die AfD wahrnehmen soll
Radtke weiter: „Ich glaube, hier geht es um Grundsätzliches. Die AfD ist gegen den Euro heutiger Prägung, aber für Europa. Der EuGH ist auch ein Teil dieses Europas. Er verschleppt, nur ein Beispiel, die Anfrage des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen EZB. Und? Was ist die AfD bereit, zu tolerieren – was aber nicht (mehr)? Ich weiß, Sie sind nicht im Europa-Parlament. Aber Sie haben – und das aus gutem Grund – in dieser Angelegenheit das Wort ergriffen, was wir begrüßen! Aber es sollte nicht bei einer ‚Alibi-Veranstaltung’ bleiben. Die AfD muss jetzt wirklich Flagge zeigen! Welches Europa will sie wirklich? Jeder Übergriff, jede Entscheidung/Maßnahme einer europäischen Institution in Richtung Zentralstaat, Über-Staat, Bundesstaat ist eine Chance für die AfD! Bitte, nutzen Sie sie auch!“ Soweit Lutz Radtke.
Teils richtige Worte, teils leere Worte
Wenn Frauke Petry schreibt, es sei ein Unding, dass sich der EuGH in innerdeutsche Zuwanderungspolitik einmische, dann trifft das insofern nicht zu, als der EuGH nur tätig geworden ist, weil das Amtsgericht Berlin ihm diesen Fall zur Entscheidung vorgelegt hat. Dagegen ist das, was Frauke Petry im Namen der AfD zur Integration äußert, richtig und notwendig. Wenn sie allerdings die Bundesregierung auffordert, umgehend Rechtsmittel gegen das EuGH-Urteil einzulegen, dann geht das an der Realität vorbei. Denn erstens wird das die Bundesregierung nicht tun, und zweitens würde sie, wenn sie es täte, damit keinen Erfolg haben. Und so markig die Worte auch klingen, die AfD werde alles daran setzen, um die Umsetzung dieses Urteils in Deutschland zu verhindern: Es sind leere Worte.
EU-Recht bricht nationales Recht
Verhindern nämlich kann die AfD das nicht. Sie könnte es selbst dann nicht, wenn sie im EU-Parlament mit ihrer ECR-Fraktion eine Mehrheit hätte (die sie nicht hat) und wenn sie im Bundestag eine Mehrheit hätte (die sie ebenfalls nicht hat, weil sie dort noch gar nicht drinsitzt) und selbst dann nicht, wenn sie – ziemlich utopisch – die Bundesregierung stellte. Denn eine Regelung, die künftig aushebelt, was der EuGH jetzt entschieden hat, kommt nicht am EU-Türkei-Assoziierungsabkommen vorbei, solange dieses Bestand hat, und auch nicht daran, wie der EuGH es auslegt. Das Abkommen ist EU-Recht, und EU-Recht bricht nationales Recht. Da nützen auch „starke Geschütze“ nicht, von den Lutz Radtke schreibt.
Das EuGH-Urteil bezieht sich wohl nur auf diesen konkreten Falltyp
Radtke, der sich als „Initiative Deutschland jetzt“ immer wieder zu Wort meldet (siehe zum Beispiel hier), spricht wohl für viele Deutsche. Und auch die AfD kann sich durch Reaktionen und Mitteilungen zum Sprachrohr dieser Deutschen machen, sich über die abstrusen politischen Korrektheiten hinwegsetzen, die Dinge beim Namen nennen. Aber das EuGH-Urteil betrifft offensichtlich nur diesen konkreten Falltyp türkischer Eheleute, die zusammenleben und nicht dauerhaft getrennt sein wollen, nicht aber jene Fälle, auf welche die deutsche Regelung von 2007 abzielt: die Einwanderung nach Deutschland zu erschweren, wenn sie mit Scheinehen und Zwangsverheiratungen erschlichen wird.
Was an dem Fall irritiert
Allerdings ist nicht einzusehen, warum Türkinnen nicht schon in der Türkei deutsche Sprachkenntnisse erwerben sollen, bevor sie zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen dürfen. Und wenn nicht vorher noch in der Türkei, dann sollten sie diese Kenntnisse in Sprachkursen doch immerhin dann erwerben müssen, wenn sie nachgezogen sind. Sprachkenntnisse stellen zwar nicht sicher, dass die Integration in Deutschland gelingt oder ob sie überhaupt gewollt ist, aber sie erleichtern sie. Was irritiert, ist die Tatsache, dass die Türkin des jetzt vom EuGH entschiedenen Falles mit ihrem Antrag auf ein Visum „wiederholt“ abgewiesen worden ist. Offenbar war sie nicht bereit, die Hürde zu meistern und Sprachkurse in der Türkei zu absolvieren. Ein gutes Licht wirft das nicht auf sie, deutet dies doch darauf hin, dass ihr Wille, sich in Deutschland zu integrieren, nicht sonderlich ausgeprägt oder vielleicht gar nicht vorhanden ist. Oder steckt dahinter vielleicht der Wille ihres Mannes?
Man sollte nicht um den heißen (AfD)- Brei herumreden: „Oder steckt dahinter vielleicht der Wille ihres Mannes?“
Es ist mir unbegreiflich, weshalb hierzulande niemand im Koran blättert, obwohl er in guten Übersetzungen überall erhältlich und dessen einfache Sprache unmißverständlich ist.
So gibt uns bereits Sure 4 (89) eindeutige Auskunft:
„Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet und daß ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlaget sie tot, wo immer ihr sie findet und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer“.
Womit über den Popanz ‚Integration‘ alles gesagt ist. Sie sind hier als Besatzer.