Offener Brief an die Ministerpräsidentin Lieberknecht – Der Fall der Geschwister May, anerkannt als politisch Verfolgte – Ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal seit 24 Jahren – Jüngster Vorfall: eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von PC und Festplatte
Der Fall May in Erfurt nimmt und nimmt kein Ende. Er läuft schon 24 Jahre. Die Bezeichnung „Fall May“ ist eigentlich falsch. Zutreffender ist es, ihn einen „Fall behördlicher Widerstände und staatlicher Rechtswidrigkeiten in Thüringen“ zu nennen. Nach allem, was bisher geschehen ist, ist er ein Skandal (die Vorgeschichte hier). Da die Täter überwiegend in Politik, Verwaltung und Justiz tätig sind, ist er ein Politik-, Verwaltungs- und Justizskandal – teils der Stadt Erfurt, teils des Landes Thüringen. Ihre Opfer sind die Geschwister Claudia und Michael May in Erfurt. Beide sind als politisch Verfolgte anerkannt. Mit einem „Hilferuf“ in einem Offenen Brief hat Claudia May jetzt am 7. Juli an Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht appelliert. Der äußere Anlass ist, dass die Geschwister mit einer Hausdurchsuchung überzogen wurden. Hierbei sind Frau Mays sämtliche PC-gestützten Arbeitsmittel beschlagnahmt worden.
Der Vorwurf der üblen Nachrede, der sich als Vorwand darstellt
Der Durchsuchung zugrunde lag ein Beschluss des Richters Wildenauer vom Amtsgericht Erfurt vom 19. Mai 2014 (Az. 48 Gs 1000/14). Vollzogen wurde der Beschluss (erst) am 26. Juni. Frau May mutmaßt, dass Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD, zur Person hier) die Durchsuchung beantragt und Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD, zur Person hier) dazu die Anweisung gegeben hat. Poppenhäger ist auch Mitglied im Erfurter Stadtrat. Die Beschlagnahme von Computer und Festplatte macht heutzutage so gut wie arbeitsunfähig. Freunde haben ihr daher einen Ersatz-PC zur Verfügung gestellt. Begründet wurde die Hausdurchsuchung mit „übler Nachrede“. Begangen haben soll sie Frau May in einer E-Mail an die Landtagsverwaltung. Darin hat sie auf eine Urkundenfälschung im Grundbuch und prozessbetrügerisches Verwaltungshandeln der Stadt Erfurt aufmerksam gemacht. Beides allerdings ist als zutreffend belegt, so dass sich der Vorwurf als Vorwand darstellt, um an Frau Mays PC-Unterlagen heranzukommen und sie weiterhin zu zermürben.
Den Vorwurf als unzutreffend belegt
Im Hilferuf an Ministerpräsidentin Lieberknecht belegt sie dies mit dem Hinweis, die Staatsanwaltschaft habe am 19. Januar 2001 entschieden, das Grundbuch – es geht um das von Frau May beanspruchte, weil geerbte, Grundstück – sei „fälschend beurkundet“ worden, vollzogen vom Grundbuchamt am 11. März 1992 auf Ersuchen der Stadt Erfurt vom 18. Oktober 1991. Der Stadt Erfurt wirft Frau May einen „aus öffentlichen Haushaltsmitteln seit dem 18. Oktober 1991 finanzierten und fortgesetzten Verwaltungs- und Prozessbetrug“ vor. Dass die Stadt mit der angeordneten Grundbuchfälschung schuldhaft ihre Amtspflicht verletzt habe, habe das Thüringer Oberlandesgericht am 16. März 2006 rechtskräftig entschieden. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft sei „seit dem 6. März 2000 mit den Strafanträgen der Claudia May konfrontiert“, aber den gebotenen Amtshandlungspflichten verweigere sie sich, mutmaßlich auf Anordnung des Justizministers.
Frau May kämpft um ein Grundstück und Schadensersatz
Frau May kämpft um ein geerbtes Erfurter Grundstück, das ihr gesetzlich zusteht, auch gerichtlich zugesprochen ist, das sie aber noch immer nicht bekommen hat. Die Stadt Erfurt hatte es 1990 veräußert, bevor das Landesamt für offene Vermögensfragen über eine Rückgabe an die Erbin entschieden hatte. Wie gerichtlich festgestellt ist das (und anderes) eine schuldhafte Amtspflichtverletzung gewesen, deren Folgen noch immer nicht behoben sind. Auch um den Ersatz des Schadens kämpft Frau May, der ihr und ihrem Bruder seit Beginn zugefügt worden ist. Ein Foto der Geschwister aus dem Jahr 2006 hier.
Derweil rund fünfhundert Verfahren
Die Vorgeschichte (siehe hier) ist lang und hier nicht zu wiederholen. Die Weiterungen sind inzwischen dermaßen verwickelt und mit derweilen rund 500 (fünfhundert!) Verfahren so kompliziert geworden, dass sie sich wegen des Umfangs einer Darstellung an dieser Stelle entziehen. Aber der Kern ist dieser: Frau May hat noch in der DDR-Zeit ein Grundstück mit Wohnhaus in Erfurt, Am Stadtpark 34, geerbt. Das aber hatte sich rechtswidrig der DDR-Staat angeeignet. Gleich mit der Wiedervereinigung beantragte sie die Rückübertragung. Aber noch vor dem 1. Juli 1990 war das Grundstück verkauft worden. Frau Mays Antrag wurde abgelehnt.
Gerichtliche Erfolge, aber das Erstrittene wird nicht vollzogen
Doch das ließ (und lässt) sie sich nicht gefallen. Im Lauf der Jahre errang sie vor Gerichten immerhin die für sie wesentlichen Erfolge: schuldhafte Amtspflichtverletzung der Stadt Erfurt, Anspruch auf Rückübertragung ihrer geerbten Immobilie sowie Anspruch auf Grundbuchberichtigung und auf Schadensersatz. Aber was sie vor Gerichten bislang schon erstritten hat, wird nicht vollzogen. Folglich musste sie auf Vollzug klagen – mit vielen Weiterungen. (Ein Zwischenbericht von mir aus dem Jahr 2012 samt Beschreibung einer Gerichtsverhandlung in Erfurt hier, ein Auftritt von Claudia May auf einer Montagsdemonstration in Erfurt hier. Diese Demonstrationen finden jeden Montag um 18 Uhr am Luther-Denkmal auf dem Erfurter Anger statt. Sie stehen unter dem Wahlspruch „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.
Die Androhung „Ich mache Sie fertig“
In ihrem Hilferuf an Ministerpräsidentin Lieberknecht schreibt Frau May, der heutige Justizminister Poppenhäger habe ihr bereits Anfang der 1990er Jahre in seiner damaligen Funktion als Bediensteter der Landtagsverwaltung sinngemäß erklärt, sie solle sich nicht einbilden, jemals im Grundbuch als Eigentümerin für das Grundstück „Am Stadtpark 34“ eingetragen zu werden. Oberbürgermeister Bausewein habe ihr persönlich im Jahr 2012 wortwörtlich angedroht „Ich mache Sie fertig“. Diese Drohung sei mittlerweile tagtägliche Realität. Weiter schreibt sie: „Die systematische und gezielte Existenz- und Lebensvernichtung der DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten durch diese beiden Repräsentanten der SPD-Fraktion ist politisch motivierte Verfolgung, d.h. ein Staatsverbrechen.“ Ihr Brief an die Ministerpräsidentin endet mit den Worten: „Sehr geehrte Frau Lieberknecht, es kann nicht im Interesse der Thüringer Landesregierung und der Fraktionen des Thüringer Landtages sein, dass dieser „Missbrauch verliehener Vertretungsmacht“, der „eines Rechtsstaates unwürdig“ ist, hingenommen wird.“ Am Tag der offenen Tür im Thüringer Landtag, am 21. Juni 2014, hatte ihr Frau Lieberknecht ein Gespräch zugesagt. Auf dieses Gespräch wartet sie jetzt. Aber was wird die Ministerpräsidentin schon ausrichten können – und wollen?
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Die Strafverfahrensakte, Az. 45 Gs 2526/14, zum Strafantrag des amtierenden SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, mutmaßlich initiiert von seinem Berater, dem ehem. Justizminsiter Dr. Holger Poppenhäger, jetzigen Minister des Innern im Freistaat Thüringen, und Mitglied der SPD-Fraktion im Erfurter Stadtrat, liegt jetzt vor.
OB Bausewein hat mit nachweislich falschen und verleumderischen Anschuldigungen gegen die anerkannten DDR-Verfolgten, DDR-Vermögensgeschädigten, DDR-Heimkinder und Schwerbehinderte die Hausdurchsuchung und PC-Beschlagnahmen durchgesetzt.
Auch diese Gewaltmaßnahme des OB Bausewein ist vom Landgericht Erfurt, Az. 7 Qs 166/14, als rechtswidrige und voll entschädigungspflichtige Maßnahme entschieden worden.
Nach Strafaktenlage wurde sogar ein Hubschrauber eingesetzt, um das Zwnagsaussiedlungsobjekt und die angeblichen Straftäter „Geschwister May“ – im Auftrag des amtierneden OB Bausewein – unter rechtsstaatswidriger KOntrolle zu halten.
Wer genehmigt und wer finanziert diese rechtsstaatswidrige Gewalt des amtierenden Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Erfurt?
Ich wurde als Bürgerrechtler gezielt diskriminiert und gedemütigt,ich sollte kapput gehen mit Hilfe von der Stasi unter der Herrschaft Bausewein.Ein Wendebetrug mit Toten!