Die Türkin, die nicht Deutsch lernen wollte

Aber ihrem Mann nach Deutschland nachziehen darf sie trotzdem – Möglich gemacht hat das der Europäische Gerichtshof – Und was die AfD davon hält

 Dies war vor wenigen Tagen die Nachricht: Die Frau eines Türken, der in Deutschland lebt und dort eine GmbH betreibt, darf aus der Türkei zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen, obwohl sie über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Entschieden hat das der Europäische Gerichtshof (EuGH). Doch nach deutschem Recht ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für einen solchen Zuzug nach Deutschland erforderlich, wobei sogar nur einfache Sprachkenntnisse genügen. Diese Regelung besteht seit 2007. Daher hatte die deutsche Botschaft in Ankara der Türkin das für ihren Zuzug nach Deutschland erforderliche Visum wiederholt verweigert. Die Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das Gericht legte dem EuGH den Fall zur Entscheidung vor, und dieser befand, die deutsche Regelung verstoße gegen das Assoziierungsabkommen, das die Europäische Union Anfang der 1970er Jahre mit der Türkei geschlossen habe (nähere Einzelheiten und ein FAZ-Kommentar hier). Auf diese Entscheidung reagierte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) mit einer Pressemitteilung ihrer Sprecherin Frauke Petry. Die löste ihrerseits den Kommentar eines Deutschen aus, Petrys Erklärung sei unzureichend, denn bringen werde sie nichts.

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