Ein „Job-Wunder“ nur für Bürokraten
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt es auch zu unnötigen, kostspieligen Prozessen. Nach wie vor wirft das AGG viele Rechtsfragen auf und bleibt Streitgegenstand (FAZ vom 7. Mai 2008). Die Äußerung von amtlicher Seite, eine Klagewelle sei ausgeblieben (FAZ vom 15. August 2008), ist noch lange nicht beruhigend. Dafür sorgen wird schon das Verbandsklagerecht. Für arbeitslose oder unterbeschäftigte Anwälte ist das ein gefundenes Fressen.