Gleichbehandlungsgesetz II

Massiver Eingriff in die Entscheidungsfreiheit

Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD  sonnt sich in der Statistik, die weniger Arbeitslose und mehr Arbeitsplätze ausweist. Unter den Tisch fällt (meist auch in der medialen Berichterstattung), dass hierbei stark getrickst wird. Wer zwar irgendwie beschäftigt ist, davon aber nicht leben kann (wie die Ein-Euro-Jobber und die sogenannten „Aufstocker“), und wer statistisch nur als „arbeitssuchend“ eingestuft wird, zählt amtlich gleichwohl nicht zu den Arbeitslosen. Das Bemühen der Koalition um mehr Arbeitsplätze haben wir uns doch eigentlich anders vorgestellt.

Aber auch so hat man sich das wahrlich nicht vorgestellt: nämlich Gesetze zu stricken, die zwar für zusätzliche Beschäftigung sorgen, aber nur solche bei Anwälten, Betriebsräten, Gewerkschaften, Versicherungen und bei Gerichten, die ohnehin schon in der Prozessflut ertrinken und mehr Beschäftigung gar nicht suchen, während die wirklich Arbeitsuchenden  leer ausgehen.

Zu diesen kontraproduktiven Gesetzen gehört das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom August 2006, eine in deutsches Gesetzeswerk umgesetzte EU-Vorgabe, also eine der inzwischen berüchtigten EU-Richtlinien. In diesem Fall liegen dem AGG sogar vier Richtlinien zugrunde.

Doch das dort Vorgegebene hat Deutschland unnötig und gefährlich überschritten. Dabei hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt, EU-Vorgaben künftig nur noch Eins zu Eins umzusetzen. Während die EU-Vorgaben ein Diskriminierungsverbot nur für die Merkmale Rasse, Geschlecht und ethnische Herkunft vorsehen, erstreckt sich das AGG im Zivilrecht zusätzlich auf die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Darüber, was aus dem Gesetzentwurf wieder zu streichen sei oder was nicht, war im Entwurfstadium. eine große politische Auseinandersetzung entstanden.  Die CDU/CSU hätte das Gesetz lieber auf die absolut notwendigen Regelungen zusammengekürzt, also nur das umgesetzt, was die EU wirklich vorgab. Die SPD wollte am erweiterten Entwurf festhalten, Linksfraktion und Grüne die Regelungen sogar noch mehr erweitern. Nur der FDP passte das ganze Gesetz löblicherweise nicht. Inzwischen will die EU-Kommission auch die EU-Richtlinien auf das deutsche Übermaß bringen.

 

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