Die Verlogenheit vom Bürokratie-Abbau-Versprechen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift massiv in die Entscheidungsfreiheit von Unternehmen und Privatpersonen ein. Darüber hinaus beschert es für die private Wirtschaft nochmals ein Mehr an Bürokratie. Und dies, obwohl die gleiche Koalition auch einen (wenn auch dürftiges) Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zustande gebracht und zu diesem Zweck auch einen Normenkontrollrat installiert hat. Ausdrücklich ist dieses Bürokratie-Abbau-Gesetz „insbesondere“ dazu bestimmt, die „mittelständische Wirtschaft“ von zuviel Bürokratie zu befreien. Aber ausgerechnet diese mittelständische Wirtschaft wird von der Bürokratie, die dieses AGG zur Folge hat, besonders und geradezu lähmend belastet. Mit solcher Verlogenheit hat die CDU/CSU mit ihrer Koalition abermals an Glaubwürdigkeit verloren.
Die Zusatzarbeit für die Unternehmen fängt zum Beispiel an mit solchen Fragen: Wie formulieren wir künftig unsere Stellenausschreibungen? Wie unsere Absageschreiben, damit sie klage- und gerichtsfest sind? Wie dokumentieren wir unsere Personalentscheidungen und andere personelle Maßnahmen? Industrie- und Handelskammern haben auf die Rechtsfolgen besonders ihre Mitglieder aus dem Mittelstandslager zum Beispiel so aufmerksam gemacht:
„Können Sie sich vorstellen, daß Sie Einstellungsgespräche juristisch wasserdicht nur noch unter Zeugen aus Ihrer Rechtsabteilung führen können? Daß Sie Schadensersatz zahlen müssen, wenn jemand glaubhaft macht, von Ihnen diskriminiert worden zu sein und Sie das Gegenteil nicht beweisen können? Daß Sie künftig Ihrer Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten penibel gerichtsfest dokumentieren müssen, um die Gefahr teurer Prozesse wegen vermeintlicher Diskriminierung abzumildern? Daß Gewerkschaften oder Betriebsrat Sie wegen Diskriminierung verklagen können, selbst wenn der vermeintlich Diskriminierte dies gar nicht will?