Gleichbehandlungsgesetz IV

Weiteres Dornenwerk für das dornenreiche Arbeitsrecht

Als wenn das Dickicht des deutschen Arbeitsrechts noch immer nicht dornenreich genug ist, fügt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiteres Dornenbuschwerk hinzu. So kann ein abgelehnter Job-Bewerber gegen einen Betrieb klagen, wenn er glaubhaft behauptet, er sei bei der Bewerbung diskriminiert worden. Dieses Recht steht ihm drei Monate lang nach Zugang der Ablehnung zu. Wer also Schadensersatz oder Entschädigungszahlungen an abgelehnte Bewerber nicht riskieren will, muss sich entsprechend dagegen wappnen. Das kostet Zeit, das kostet Geld. Auch verlangt das Gesetz, dass Unternehmen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen ergreifen. Zum Beispiel sind sie verpflichtet, ihre Beschäftigten in der Antidiskriminierung extra zu schulen.

So wird das Einstellen, Befördern und Entlassen von Mitarbeitern noch mehr zur zeitlichen, finanziellen und rechtlich riskanten Last. So erschwert der Staat Neueinstellungen noch mehr, statt sie zu erleichtern. Und das ausgerechnet im Mittelstand, der als Job-Motor gilt, denn 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt der Mittelstand. Unternehmen müssen jeden Kaufvertrag, jede Kundenkorrespondenz, jedes Mitarbeitergespräch, jeden noch so kleinen Auftragsvorgang tunlich so dokumentieren und archivieren, daß sie etwaige Klagen wegen Diskriminierung sicher abwehren können.

Große Unternehmen mit ihren Rechtsabteilungen mögen das geplante Regelwerk noch allein bewältigen und es wohl auch finanzieren können, aber der Mittelstandsunternehmer mit dreißig, fünfzig oder hundert Beschäftigten kann es nicht. Er kann sich auch nicht extra einen AGG-Beauftragten leisten, muss sich also selbst damit befassen. Das geht zeitlich zu Lasten des eigentlichen Geschäfts und neuer unternehmerischer Ideen. Und für alle, ob groß oder klein, bringt dieses AGG statt Schmieröl Sand ins Getriebe.

 

 

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