Gleichbehandlungsgesetz V

Ein „Job-Wunder“ nur für Bürokraten

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt es auch zu  unnötigen, kostspieligen Prozessen. Nach wie vor wirft das AGG viele Rechtsfragen auf und bleibt Streitgegenstand (FAZ vom 7. Mai 2008). Die Äußerung von amtlicher Seite, eine Klagewelle sei ausgeblieben (FAZ vom 15. August 2008), ist noch lange nicht beruhigend. Dafür sorgen wird schon das Verbandsklagerecht. Für arbeitslose oder unterbeschäftigte Anwälte ist das ein gefundenes Fressen. Das ist es auch für die Versicherungswirtschaft. Für sie tut sich hier ein neues Geschäftsfeld auf. Wer nämlich Diskriminierungsklagen, verlorene Prozesse und hohe Schadensersatzzahlungen fürchten muß, benötigt entsprechenden Versicherungsschutz. Auch der kostet zusätzlich. Der Gerling-Konzern hatte Policen dafür schon 2006 entwickelt. Welche abenteuerlichen Exzesse und Belastungen hier möglich sind, zeigt, was in abschreckender Weise auf dem Gebiet Antidiskriminierung in den Vereinigten Staaten schon geschieht.

Aufsehen hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) erregt. Danach haftet ein Unternehmer für eine Diskriminierung sogar dann, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt (C 54/07 vom 10. Juli 2008). So verlange es die EU-Richtlinie 200/43EG. Anlass war die Klage einer belgischen Antidiskriminierungsstelle gewesen, die ein belgisches Gericht dem EuGH vorgelegt hatte. Der Leiter eines Unternehmens, das Türen und Garagentore installiert, hatte öffentlich erklärt, er suche dringend Monteure, aber Marokkaner und andere Ausländer stelle er nicht ein; seine Kunden wollten die nicht ins Haus lassen. Wenn er die dann doch vorbeischicke, dann sagten ihm die Kunden, sie brauchten diese Tür nicht unbedingt von ihm. Seine Schlussfolgerung: „Dann kann ich mein Geschäft schließen.“

Die vormalige Rot-Grün-Koalition und die Schwarz-Rote seit 2005 haben die EU-Vorgaben gefährlich überfrachtet, und die EU–Kommission will nun nachziehen (FAZ vom 3. Juli 2008). Die Folgen sind absehbar: Nicht die Wirtschaft, sondern die Bürokratie bekommt einen weiteren Wachstumstoß, statt Rechtsfrieden zu stiften, wird  Rechtsunfrieden gesät. In zusätzlichen Gerichtsverfahren wird sich der Unfrieden niederschlagen. Alles dies schwächt die Wirtschaftskraft und belastet  darum zusätzlich den Arbeitsmarkt. Der ist doch aber auf Entlastung dringend angewiesen. So kommt es nur zu einem „Job-Wunder“ für Bürokraten, nicht für produktive Arbeit.  

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