Her mit der Deflation

Mit ihr wären Sparer und Verbraucher besser dran. Aber es wird Angst gegen sie geschürt, als sei sie eine Pest. Dabei ist sie für das Bewältigen der Euro- und Schuldenkrise ein notwendiges Durchgangsstadium

Inflation ist gut, jedenfalls ein bisschen davon. Deflation ist schlecht, aber noch nicht mal ein bisschen davon. Das ist die Haltung nahezu aller Politiker und Finanzakteure, auch die Haltung zu vieler Ökonomen. Was an der Deflation ist eigentlich so schrecklich? Mich hat schon lange aufgeregt, dass alle diese (geld- und finanzpolitisch nicht unmaßgeblichen) Experten für eine Inflation von bis zu 2 Prozent als „Ziel“ eintraten und eintreten und dies als Stabilitätspolitik ausgeben. Inflation als „Ziel“ ist wirklich irre. Aber warum?

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Eine Schnapsidee aus Kiel

Die Inflation der Immobilienpreise mit Anheben der Grundsteuer bekämpfen – Empfohlen vom Institut für Weltwirtschaft – Der Grund ist die Euro-Schuldenkrise

Was hat unsere Grundsteuer mit der Euro- und Schuldenkrise zu tun? Eigentlich doch wohl nichts. Aber diese Frage unterstellt immerhin, dass ein möglicher Zusammenhang besteht. Der jedoch liegt alles andere als auf der Hand. Zugegeben, auch ich selbst bin nicht darauf gekommen. Auf die Sprünge geholfen hat mir eine Kurzmeldung in der FAZ.*) Es sind Ökonomen, die einen solchen Zusammenhang herstellen, Ökonomen des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel, und er läuft darauf hinaus, ständig die Grundsteuer zu erhöhen.

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Ab nach Luxemburg

Erst soll nun der EuGH entscheiden – Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

Darf die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte die Bank im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den fiebrigen Finanzmärkten angekündigt. Es geht um das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions) der Bank und liefe auf eine direkte Staatsfinanzierung durch die EZB und unbegrenzte Ausweitung der Geldmenge hinaus. Dagegen erhoben wurde Verfassungsbeschwerde: Weder seien diese OMT vereinbar mit dem europäischen Vertragswerk (AEUV) noch mit dem deutschen Grundgesetz. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht endgültig entschieden, aber was es von dem Vorgang hält, in seiner Mehrheit – zwei Richter sind anderer Meinung – bereits deutlich bekundet, nämlich ebendas, was die Kläger vorbringen. Das OMT-Programm ziele darauf ab zu umgehen, was verboten sei. Es sei denn, wie das Gericht äußert, es würden bestimmte Bedingungen eingehalten. Gleichwohl soll zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber befinden, denn ihm hat das Bundesverfassungsgericht den Fall jetzt vorgelegt. Erst danach wird es dann selbst entscheiden müssen. Die Vorlage ist aufsehenerregend, die Zahl der Stimmen dazu entsprechend groß und die Beurteilung unterschiedlich. Drücken sich die deutschen Verfassungsrichter? Oder handeln sie richtig? Mussten sie sogar tun, was sie taten?

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Die offene Wunde

Was sind die Auflagen im ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich wert? Einige kritische Kommentare zum Urteil

„Im Namen des Volkes.“ Mit diesen vier Worten leitet das Bundesverfassungsgericht seine Urteilsverkündungen üblicherweise ein. So auch am 12. September sein Urteil zu den Verfassungsklagen gegen den ESM und Fiskalpakt. Wirklich im Namen des Volkes?

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