Die AfD und die Erbschaftssteuer

Sie will sie nicht ändern, sondern abschaffen – Die Medien haben davon bisher keine Notiz genommen – Ist die Steuer weg, kann sie nicht mehr verfassungswidrig sein

Die AfD will die Erbschaftssteuer nicht ändern, sondern abschaffen. Auch das hebt sie von den Altparteien deutlich ab. Soweit ersichtlich ist sie die einzige politische Partei in Deutschland, die das will. Das könnte der Partei das ihr zugeneigte Wählerpotential zusätzlich erschließen. Warm ums Herz werden würde damit vor allem den Familien-Unternehmern und den gewerblichen Mittelständlern. Bernd Lucke, einer der (noch) drei AfD-Bundesvorsitzenden und auf dem Weg zum „Alleinherrscher“, hat den Willen zum Abschaffen der Steuer und einen Vorstandsbeschluss dazu bestätigt.

Eine Mitteilung ohne Nachrichtenwert?

Veröffentlicht hat die AfD den Entschluss zum Abschaffen schon am 4. März. Aber niemand offenbar hat davon Notiz genommen. Für „die Medien“ ist das wohl kein Thema. Dabei ist die politische Diskussion um die Änderung der Erbschaftssteuer gerade voll im Gange, seit das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 entschieden hat, in der gegenwärtigen Form sei die Erbschaftssteuer verfassungswidrig. Was immer dazu aus dem Bundesfinanzminiatrium herausdringt, was immer politische Gruppierungen dazu sagen, was immer aus der Wirtschaft vorgeschlagen wird: Jedes Säuseln in dieser Diskussion greifen Medien auf und reichen es an ihre Kundschaft, die Bürger, weiter. Da müsste das Abschaffen der Erbschaftssteuer doch eigentlich erst recht eine Nachricht sein. Doch augenscheinlich nicht. Wieso? Weil sie „nur“ von der AfD kommt? Gewiss, eine Partei im Bundestag ist sie noch nicht. Daher kann sie wollen, was immer sie will: Gesetze werden abgeschafft im Bundestag, nicht durch Beschluss einer Partei, die da erst hinein will.

Ablehnung, weil leistungs- und mittelstandsfeindlich

Aber fordern kann sie. Also fordert sie, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. In der diesbezüglichen AfD-Mitteilung vom 4. März heißt es: „Sie lehnt Überlegungen des Bundesfinanzministeriums, die Privatvermögen von Betriebserben bei der Erbschaftssteuer deutlich stärker als bislang heranzuziehen, als unverantwortlich und extrem mittelstandsfeindlich ab.“ Werde sie gestrichen, würden absehbar viele Gelder, die bislang in das in vielen Staaten erbschaftsteuerfreie Ausland abgeflossen sind, nach Deutschland zurückkehren und hier die wirtschaftliche Aktivität, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, weiter erhöhen.

Ablehnung, weil fiskalisch unergiebig, aber im Erheben aufwendig

Die Mitteilung zitiert den Finanzwissenschaftler Jörg Meuthen, Leiter des AfD-Bundesfachausschusses für Steuer- und Sozialpolitik: “Die Erbschaftsteuer ist nicht nur in der heutigen Ausgestaltung verfassungswidrig. Sie ist in egal welcher Ausgestaltung leistungsfeindlich, weil sie bereits versteuerte Einkommenserzielung erneut belastet. Sie ist ausgeprägt mittelstandsfeindlich, weil sie den reibungslosen Generationenübergang von Familienbetrieben erschwert und diskriminiert. Die Erbschaftssteuer ist zudem eine äußerst unergiebige Steuer, deren extrem aufwendige Erhebung weite Teile sowieso geringen Aufkommens verschlingt”. Sie abzuschaffen, ist ein Vorstandsbeschluss, dem der Parteitag noch zustimmen muss. Die Mitteilung im Wortlaut hier.

Für den Gesetzgeber ist die Änderung ein Balance-Akt

Die Neuregelung ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die gleichsam automatische Verschonung selbst größter Unternehmensvermögen von der Steuer als unzulässig verworfen hat. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Das Urteil hat gravierende Auswirkungen auf die Nachfolge bei Familienunternehmen. Vor allem großen Unternehmen droht eine Verschlechterung. Die Bundesregierung muss spätestens zum 30. Juni 2016 ein neues Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vorlegen. Bis dahin gelten die Verschonungsregeln noch. Für den Gesetzgeber ist die Aufgabe eine Balance-Akt: Einerseits gilt es als notwendig, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen der Steuer zu vermeiden oder doch wenigstens zu minimieren, andererseits darf die Änderung nicht abermals vor dem Verfassungsgericht landen und für grundgesetzwidrig erklärt werden.

Daher auf Nummer sicher gehen und sich von der Steuer trennen

Doch gibt es für diese schwierige Aufgabe auch eine sehr einfache Lösung. Die politische Führung sollte auf Nummer sicher gehen und sich von der Erbschaftssteuer trennen: Ist sie abgeschafft, kann sie nicht mehr grundgesetzwidrig sein. Dann hätten alle ihre Ruhe – eigentlich. Denn einfach ist das Abschaffen nur aus sachlichen Gründen, nicht aus politischen. Die Linkskräfte in allen Altparteien werden sich dagegenstemmen. Die Argumente für und gegen die Steuer finden Sie hier. Das Ergebnis lautet: „Fort mit der Erbschaftssteuer“.

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Wenn ich über die AfD schreibe, müssen Sie als Leser wissen, dass ich ein Mitglied dieser Partei bin, erstmals einer politischen Partei überhaupt, und daher befangen sein kann. Aber ich bin zugleich auch journalistischer Beobachter, der in dieser Rolle sich bemüht zu registrieren, was zu registrieren eine journalistische Aufgabe ist.

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4 Kommentare zu „Die AfD und die Erbschaftssteuer“

  1. wie so häufig, ist auch hier die einfachste lösung die beste. der finanzminister hat weniger arbeit, die juristen müssen weniger streit schlichten und die staatseinnahmen steigen. besser geht eigentlich nicht.
    und wenn die ewigen neidhammel und umverteiler aufschreien: deren paradies ist doch erst vor 25 jahren grandiosgescheitert.das sollte doch zunächst mal langen. mal sehen, was die cdu dazu sagt: das war ja früher mal die partei der vernünftigen marktwirtschaft. bin sehr gespannt.
    beste grüsse
    heiko peters

  2. Bei uns in Österreich haben die Mehrheitsparteien einfach die Frist verstreichen lassen und damit war die Erbschaftssteuer vom Tisch. ABER! In der drohenden Steuerreform kommt sie durch das Hintertürl unter anderem Namen wieder herein!! Wenn künftig bei Erben die Grunderwerbsteuer nach dem Verkehrswert bemessen wird, dann ist das eine etwa zehnfache Erhöhung der bisherigen zu zahlenden Steuern! Aber es ist keine Erbschaftssteuer – halt ein bisserl mehr zu zahlen aus dem Titel einer anderen Steuer. Abgesehen davon, dass eigentlich nur ein (teurer) Gutachter den Verkehrswert einer Liegenschaft ermitteln kann, ist das der Kniefall vor dem linken Slogan „Die Reichen sollen zahlen“. Ob die deutschen Sozialisten auch so erfinderisch sind? Und die CDU auch einknickt wie die ÖVP?

  3. Guten Tag,

    da werden Reden gehalten und Anzeigen geschaltet: Erbschaftsteuer schreibt sich noch immer ohne ein zweites „s“!

  4. Kinder von Normalfamilien zahlen durch die hohen Freibeträge doch schon jetzt keine Erbschaftssteuer. Es sollen wieder nur die Wohlhabenden bevorzugt werden. Das ist doch schon bei dem Wegfall der Vermögenssteuer passiert. Deutschland ist mit einem Spitzensteuersatz 53% groß geworden, der ist auf 42% gesenkt worden. Der kleine Mann in Deutschland muss mittlerweile die Reichen und auch die Armen alleine finanzieren. Also: Weg mit der Erbschaftssteuer und rauf mit der Ekst 53%, dann Lineal anlegen ohne Progression,so einfach ist das

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