„Keine echte Beweiswürdigung“

Peter Boehringer (AfD) kommentiert das OVG-Urteil im Klagefall der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz als juristisch, methodisch und prozessual ungenügend sowie als unfair und politisch motiviert – Aber das Urteil enthält auch eine bemerkenswerte Klarstellung

Peter Boehringer (AfD) hat das Urteil des OVG Münster in Sachen AfD vs. Verfassungsschutzamt vom 13. Mai 2024 (s. hier) noch am gleichen Tag kommentiert. Boehringer ist Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der Partei. Er schreibt: „Wir sind entsetzt über das juristisch, methodisch und prozessual ungenügende, unfaire und politisch motiviert superschnell herbeigeführte Urteil. Kein unvoreingenommenes Gericht hätte über 450 wichtige Beweisanträge in nur 4,5 Stunden lesen, erörtern, beurteilen und in dieser Zeit auch noch über eine faktenfern verfasste lange ‚Begründung‘ direkt ablehnen können! Das Verfahren wurde heute faktisch ohne echte Beweiserörterung ohne jede Not und volle zwei Monate vor dem angesetzten Urteilstermin durch „kurzen Prozess“ abgewürgt. Den Verdacht der Vorfestlegung des Gerichts bei Unterdrückung einer angemessenen Verhandlung sehen wir wie schon in der Vorinstanz als belegt an.“

„Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie und der rechtlichen Grundordnung in Deutschland – wo immer nötig. Wir werden auch die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. Es ist aber schon sicher, dass nun das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzen zwingen muss, endlich ihre Arbeit zu machen!“

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AfD vor Gericht unterlegen

Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen

Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“

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