Die Stadt Hürth vollstreckt keinen Zwangseinzug der Rundfunkgebühren mehr – Er ist ihr zu teuer – Ratschläge an Zahlungswiderständler – Das deutsche Volk ist leidensfähig
Die Stadt Hürth in NRW vollstreckt die Rundfunk-Zwangsgebühr nicht mehr. Erst jetzt wird das durch einen Brief der Stadtverwaltung Hürth vom 31. Januar bekannt. Er ist an einen Bürger gerichtet, der sich offensichtlich weigert, die Zwangsgebühr zu bezahlen. Das Steuer- und Finanzverwaltungsamtes der Stadt schreibt: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat. Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst.
Ihr Fall wurde hier somit ausgesetzt und an den WDR zurückgesandt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder bei Fragen direkt an den Westdeutschen Rundfunk. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Esser“. Damit muss der WDR selbst sehen, wie er zu seinem Geld kommt, jedenfalls bei Bürgern in Hürth dann, wenn dort jemand das Zahlen der Gebühr ablehnt, und vorerst n u r bei Bürgern in Hürth.
Das Hürther Beispiel wird sich herumsprechen
Hürth ist offenbar die erste Stadt, die sich weigert, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Zwangsvollstreckung weiterhin zu übernehmen. Dass andere Städte ebenso verfahren, ist jedenfalls bisher nicht bekannt geworden. Oder wird dies als Nachricht unterdrückt? Man ist dergleichen inzwischen ja nicht ungewohnt. Aber wie auch immer, das Hürther Beispiel wird sich herumsprechen und dann wohl auch Nachahmer finden. Bis jetzt werden die Vollstreckungen der Zwangseinziehung und die dadurch entstehenden Kosten auf die Stadtverwaltungen abgewälzt. Diese Belastung wären diese bestimmt gerne los. Hürth jedenfalls wird das Vollstrecken zu teuer.
Rund 46 Millionen Beitragszahler, gut 3 Millionen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Nach dem Jahresbericht der Rundfunkgebühr-Inkassostelle (genannt seit 2013 „Beitragsservice“) hat diese 45.957.188 Beitragszahler. Sie nennt das „Beitragskonten“. Davon waren 2.841.376 von der Zahlung befreit oder genossen eine Ermäßigung. 3.224.280 standen in einem Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Mahnungen ausgesprochen wurden 19,5 Millionen und Zwangsvollstreckungen vollzogen über 1 Million (2015: 720 000). Knapp 93 Prozent der Beitragskonten waren Ende 2022 ausgeglichen, weil der Rundfunkbeitrag pünktlich und regelmäßig entrichtet wurde. Nur rund 7 Prozent der Zahlungspflichtigen befanden sich zum 31. Dezember im Verzug. Das sind Zahlen von 2022, einen Jahresbericht 2023 gibt es noch nicht. (Quelle hier).
Ratschläge an Zahlungswiderständler
Schon seit 2013 werden die noch zahlungspflichtigen Bürger immer zahlungsunwilliger – teils lassen sie es, um Sand ins Getriebe zu streuen, stets auf Mahnungen ankommen, teils ziehen sie es bis zu Zwangsvollstreckungsverfahren hin dann. Zahlungsverweigerer raten ihnen, das Lastschriftverfahren bei der Bank zu kündigen, Überweisungen erst einmal zu vergessen, Mahnungen abzuwarten, auf Mahnungen nicht zu reagieren, Nerven zu bewahren, die nächste Mahnung abzuwarten, nur kleine Teilbeträge zu überweisen und Überweisungen mit Zahlendrehern zu versehen. Das ist für die Widerständler selbst ebenfalls zwar lästig, aber ein Widerstand, der auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer mehr zur Last fällt. Der allerdings wird dann erst recht nach der nächsten Gebührenerhöhung quengeln.
Das deutsche Volk ist leidensfähig
2013 ist das Jahr, seit dem die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) umbenannt wurde ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, was wohl gefälliger klingen soll. Aber für den Volksmund ist es nach wie vor die GEZ. Diese war 1973 gegründet worden. Für den Einzug der Rundfunkgebühr ist sie bis Ende 2012 zuständig gewesen. Der „Beitragsservice“ ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln, die rund tausend Menschen beschäftigt. Regulär sind derzeit je Wohnung an Gebühr monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Der Öffentliche-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) will von 2025 an den Beitrag schon wieder heraufgesetzt sehen. Am 23. Februar soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Bundesländern dessen Höhe empfehlen. In einem vorläufigen Entwurf ist von 18,94 Euro die Rede. Das deutsche Volk ist leidensfähig.