Ihr einer Zweck und ihr anderer Zweck – Der Erfahrungsbericht über eine Anhörung zum Thema Wasserstoff und was dieser Sachverständige selbst dort vorgetragen hat – Die geplante Wasserstoffwirtschaft ist mit unüberwindlichen Nachteilen verbunden
Anhörung klingt gut, hört sich gut an. Sie vermittelt den Eindruck: Jetzt kommen Kundige zu Wort, Experten nämlich. Nicht-Kundige wollen von ihnen wissen, was sie selbst nicht wissen, sie holen sich Rat. So zu verfahren, ist vernünftig, ist klug, versteht sich von selbst. Öffentliche Aufmerksamkeit finden Anhörungen, wenn es um Politik geht, um politische Entscheidungen. Je bedeutsamer solche Entscheidungen sind, umso ratsamer ist es, vorher Expertenrat einzuholen. Mehr als ratsam, nämlich notwendig ist er bei Entscheidungen, die eine Weichenstellung oder Umorientierung bedeuten, die auf lange Zeit Bestand haben sollen, die vielfältige Folgen haben, Folgen, die vorher nicht leicht überschaubar und nachher schwer korrigierbar sind, Entscheidungen also, die gründlich bedacht werden müssen.
Eine solche Anhörung hat kürzlich im Hessischen Landtag stattgefunden, und zwar zum Thema Wasserstoff. Einer der eingeladenen Sachverständigen hat sich hinterher über diese Anhörung seine Gedanken gemacht und kommt zu dem Schluss, Anhörungen wie diese seien im Wesentlichen Alibi-Veranstaltungen, also bloß ein formaler Nachweis dafür, dem demokratischen Transparenzgebot für die Gesetzgebung genüge getan zu haben und den Eindruck zu vermitteln, die wesentlichen Betroffenen seien gefragt worden und hätten an der Entscheidungsfindung teilgehabt. Oder anders formuliert: Anhörungen dienen zwar nicht nur, aber doch auch zu einem großen Stück als Gaukelwerk.