Dieser Vorschlag der AfD soll die Zahlungsfähigkeit für den Abriss der Anlagen sicherstellen – Was ist davon zu halten? Beim Stromverbraucher-Schutzverein NAEB stößt er auf Kritik – Er hält die Finanzierung für klar geregelt und schon jetzt für hinreichend gesichert – Zu den Betonfundamenten meint er: Warum sie nicht einfach im Boden lassen? – Der Handlungsbedarf durch die AfD liegt woanders
Noch einmal zurück zum Thema „Was geschieht mit ausgedienten Windkraftanlagen?“ – als Ergänzung zum hier vorausgegangenen Beitrag. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in die Debatte über das neue „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG 2021) den Antrag eingebracht, erstens das Errichten weiterer solcher Anlagen zu beenden und zweitens einen Fonds einzurichten (Drucksache 19/23714). Den Fonds schlägt sie vor, um einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Betreibern zu begegnen, die den Abriss („Rückbau“) stillgelegter Anlagen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht finanzieren und bewerkstelligen können. In diesen Fonds sollen alle direkten EEG-Profiteure einzahlen, um den Abriss sicherzustellen, wenn die veralteten Windkraftanlagen außer Betrieb gehen. Dies stellt sich die AfD-Fraktion so vor: „Die für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigten finanziellen Mittel sollten durch einen ‚Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung‘ gedeckt werden. Dieser Fonds ist von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu zu gründen.“ Was ist davon zu halten? Auf den ersten Blick viel. Auf den zweiten lautet der Befund: nicht überzeugend genug, daher unnötig.
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