Wohin mit ausgedienten Windkraftanlagen?

Das große Problem sind die Rotorblätter – Ebenso das gewaltige Fundament – Es wiederverwenden? Theoretisch ginge es, praktisch nicht – Was kostet der Rückbau – Die Sorge, dass die Betreiber zahlungsunfähig sind, wenn sie abbauen müssen – Wie die Rückbau-Verpflichtung umgangen wird – Um wie viele Anlagen geht es? – Die Rückbaukosten den Bürgern nicht auch noch aufladen – Aber dran sind die Bürger letztlich immer – Was den Irrweg der „Energiewende“ besonders empörend macht

Windkraftanlagen sind auf einen Betrieb von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Ausgediente Windkraftanlagen sind Sondermüll und zu entsorgen. Baurechtlich dazu verpflichtet sind die Betreiber. Sie können sie aber auch abbauen, um sie in einem anderen Land wieder zu installieren, falls sie dort dafür Käufer finden. In Weißrussland, der Ukraine, in Kasachstan, Iran und der Türkei laufen dorthin verkaufte Anlagen bereits. Aber die Preise dafür fallen schon massiv, denn die Menge der ausgedienten Anlagen wird erheblich zunehmen. Auch beginnen die deutschen Subventionen von Januar 2021 an auszulaufen. Dann könnten die Eigner die Windkraftwerke zwar weiter betreiben und erhielten im Durchschnitt 2,77 Euro-Cent je kWh, was aber – zumal bei sinkender Preistendenz – oft nicht mehr wirtschaftlich ist.*)      

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