Dieser Vorschlag der AfD soll die Zahlungsfähigkeit für den Abriss der Anlagen sicherstellen – Was ist davon zu halten? Beim Stromverbraucher-Schutzverein NAEB stößt er auf Kritik – Er hält die Finanzierung für klar geregelt und schon jetzt für hinreichend gesichert – Zu den Betonfundamenten meint er: Warum sie nicht einfach im Boden lassen? – Der Handlungsbedarf durch die AfD liegt woanders
Noch einmal zurück zum Thema „Was geschieht mit ausgedienten Windkraftanlagen?“ – als Ergänzung zum hier vorausgegangenen Beitrag. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in die Debatte über das neue „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG 2021) den Antrag eingebracht, erstens das Errichten weiterer solcher Anlagen zu beenden und zweitens einen Fonds einzurichten (Drucksache 19/23714). Den Fonds schlägt sie vor, um einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Betreibern zu begegnen, die den Abriss („Rückbau“) stillgelegter Anlagen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht finanzieren und bewerkstelligen können. In diesen Fonds sollen alle direkten EEG-Profiteure einzahlen, um den Abriss sicherzustellen, wenn die veralteten Windkraftanlagen außer Betrieb gehen. Dies stellt sich die AfD-Fraktion so vor: „Die für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigten finanziellen Mittel sollten durch einen ‚Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung‘ gedeckt werden. Dieser Fonds ist von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu zu gründen.“ Was ist davon zu halten? Auf den ersten Blick viel. Auf den zweiten lautet der Befund: nicht überzeugend genug, daher unnötig.
NAEB-Stromverbraucherschutz: Der Rückbau ist sauber geregelt
Damit beschäftigt hat sich der Stromverbraucher-Schutzverein NAEB*) und sich gefragt, ob es mit der Finanzierung des Abrisses ein Problem überhaupt gibt. Sie konstatiert, grundsätzlich sei der Abriss sauber geregelt: „EEG-Anlagen werden auf Grund von Sondergenehmigungen betrieben, die im EEG zugestanden sind, und die erlöschen, wenn die EEG-Privilegierung erlischt, was auch wiederum klar geregelt ist, nämlich dadurch, dass die Anlage keinen EEG-Strom mehr einspeist. Wenn die Genehmigung erloschen ist, muss die Anlage zurückgebaut werden, sofern sie gemäß einer Sondergenehmigung gemäß des EEG errichtet wurde. … Der Besitzer der Anlage muss die Anlage komplett entfernen einschließlich des Betonfundamentes – lassen wir den nicht klar geregelten Punkt der Erdkabel in Besitz des Betreibers mal außen vor.“
Auch die Finanzierung ist klar genug geregelt
NAEB weiter: „Sollte nun der Besitzer eine kapitalschwache oder bereits illiquide Körperschaft sein, tritt die Ersatzhaftung durch den Grundstücksbesitzer ein. Und da selten oder fast nie die wenigen 100 qm einer WKA-Stellfläche ausparzelliert worden sind, steht da im Normalfall eine wertvolle Parzelle zur Verfügung, deren Verkaufserlös die Rückbaukosten gut abdecken würden. Auch wird doch wohl vorher der verpachtende Bauer in den sauren Apfel beißen und mit einem Teil der erzielten Pachteinnahmen den Rückbau finanzieren können. In den vermutlich wirklich seltenen Sonderfällen der Ausparzellierung wird zu Recht die Kommune in Regress genommen, denn sie hat ja dieses Schlupfloch eröffnet, indem sie der Ausparzellierung zugestimmt hat.“
Warum den Beton nicht im Boden lassen?
Schon in einer früheren Information hatte sich die NAEB zu den Betonfundamenten geäußert: So seien In Dithmarschen, aber auch woanders, Bürgerinitiativen (BI) gegen die Umweltnachteile dieser Fundamente unterwegs, wenn sie im Boden blieben. Aufwendig würden sie gegen den Beton im Boden argumentieren. Zwar sei es richtig, dass gemäß Bundesbaugesetz (§ 35) und EEG die Betriebsgenehmigung erlösche und das gesamte Bauobjekt wieder zu entfernen sei, aber was solle das Entfernen? Es gebe gewiss mehr Westwall-Bunker-Relikte als Beton von Windkraftanlagen, und Beton sei etwas Ähnliches wie ein Findling in einer Grund- oder Endmoräne. Warum also solle das Fundament entfernt werden? Welches Ziel der Bürgerinitiativen stecke dahinter? Um von Plänen für noch mehr Windkraftanlagen abzuschrecken? Doch geht die NAEB darauf nicht weiter ein, sondern schreibt: „Vielleicht sollten diese BI ihre Kraft besser darauf verwenden, den Nachbarn die volkswirtschaftliche und technische Unsinnigkeit der Energiewende klarzumachen und den Beton ruhen lassen.“
Der Handlungsbedarf durch die AfD liegt woanders
Die Schlussfolgerung lautet: Tatsächlich gibt es für den AfD-Vorschlag eines Rückbau-Fonds einen wirklichen Handlungsbedarf nicht. Auch wäre der Fonds ein weiteres Stück Bürokratie, die abzubauen die AfD doch ebenfalls angetreten ist. Stattdessen sollte sie sich darauf konzentrieren, immer wieder entschieden und schonungslos, die gewaltigen Nachteile des Stroms aus Wind, Sonnenschein und Pflanzenvergärung offenzulegen; das geschieht nicht wahrnehmbar genug. Auf dieser Blog-Seite sind sie alle umfassend dargestellt. Dazu kommt die mutwillige Vernichtung der Stromerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Dabei sorgt nur sie für den notwendigen Grundlast-Strom. Fällt er aus, ist die Sicherheit der Stromversorgung dahin. Strom steht dann nicht mehr zu jeder Zeit in jeder benötigten Menge zur Verfügung. Das haben die meisten Bürger noch immer nicht begriffen. Und die politische Führung setzt sich darüber hinweg. Unbeirrt betreibt sie die ruinöse „Energiewende“ aus anderen Beweggründen.
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*) Der NAEB Stromverbraucherschutz ist ein eingetragener Verein. Näheres über ihn hier. Wenn ich gelegentlich wie jetzt NAEB zitiere, müssen Sie wissen, dass ich dort seit Beginn Mitglied bin. Die NAEB-Web-Seite finden Sie hier, die NAEB-Pressemitteilungen hier und hier. Wer sich als Energiewende-Opfer sieht (das sind die meisten), sollte NAEB unterstützen, indem er Mitglied wird. Je mehr Mitglieder, umso durchsetzungsfähiger gegen die Energiewende-Politik kann der Verein auftreten. Ein Beitrittsformular finden Sie hier.
Quelle der Zitate: NAEB-Mitglieder-Information vom 2. November 2020 und NAEB-Newsletter 1802 vom 17. Februar 2020.
Die Bundesregierung weiß schon seit langem um das anstehende Scheitern ihrer Energiewende, doch sie handelt nach dem bewährten Motto von Erich Honecker: „Vorwärts immer! Rückwärts nimmer!“. So wurde aus der Wende die Energiewende oder auf deutsch: Honeckers Rache!
Ist eine Sachargumentation jeglicher Art überhaupt zielführend, wenn die notorischen Lügner die Sachargumente aus ideologischen Gründen ausblenden? Notorische Lügner sind traumatisierte Menschen, die ihre Ideologien wechseln wie mental gesunde Menschen ihre Wäsche. Ihnen fehlt völlig das Bewusstsein für ihr intellektuelles Fehlverhalten. Sie bleiben stets unerreichbar, auch auf dem Sterbebett!
In einer Fernsehgesprächsrunde kann man diese kranken Leute nur mit kurzen plakativen Schlagworten blockieren und der Lächerlichkeit preisgeben. Diese Bioroboter sind gehirngewaschen und faktenresistent. Man kann immer nur beharrlich kundtun, dass sie lügen, wobei juristisch gesetzte Grenzen einzuhalten sind. Wir sind durch die Leitmedien und fast alle freien Medien einer Massenhypnose ausgesetzt, die sich einer imaginären künstlichen Intelligenz unterwirft, statt durch Denken die Lücke zwischen Vordenken und Nachdenken zu füllen.
Manchmal denke ich, der Menschheit hafte ein massiver Designfehler an. Doch dann tröste ich mich damit, dass es natürlicherweise nur wenige Führungskräfte geben sollte, die den Massen liebevoll vorstehen, ohne sie zu belügen, zu betrügen und auszubeuten. Ich erwähne dies verständnishalber.
Es ist keine Utopie, sondern meine Beobachtung, dass die Menschheit von wenigen Menschen geführt und ausgebeutet wird. Es gibt seit Jahrtausenden gute und weniger gute Führer. Vor allem gibt es Geschichtsfälscher, deren Handwerk das Lügen ist. Ein schönes Beispiel ist die bunte deutsche Dauerkanzlerin, die ihren Weißwein immer noch im bunten Kanzleramt trinkt und sogar von einem Neubau fabulieren lässt. Ihre Partei „erringt“ vermutlich durch Wahlfälschung in Echtzeit bedingt immer noch auffällig knappe Mehrheiten. Wie krank ist es denn, auf einem Parteitag solch einem Ding in 2005 13 Minuten lang Beifall zu spenden?
Ein Nachschlagewerk für die Sachargumente ist immer gut, aber emotionale witzige Schlagworte, um von den wählenden Massen wahrgenommen zu werden, sind das Einzige, was wirklich durchdringt und Aufmerksamkeit erregt. Warum ich so schreiben kann? Mathematik und Ingenieurwesen sind mir fremd, ich bin ein Gefühlsmensch.
Seit dem 26. Januar geistert der offene Brief von Prof. Dr. Gilbert Brands im Netz herum aber nicht auf dem Blog dieses kritischen Menschen. Also habe ich von hier kopiert.
Vielen Menschen in Deutschland ist der „Energie-Monitoring-Bericht der Bundesregierung“ kaum oder gar nicht bekannt. Dabei behandelt er die angesichts der schweren Veränderungen im Energiesektor wichtige Frage nach der Versorgungssicherheit, d.h. der angemessenen Deckung des Strombedarfs in Deutschland.
Das bewog Prof. Dr. Gilbert Brands, allen Fraktionen des Deutschen Bundestags einen geharnischten Brief zu schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinen Recherchen zur zukünftigen Energieversorgung der Bundesrepublik im Rahmen des Green New Deal von Frau von der Leyen habe ich vom Bundesministerium für Wirtschaft den aktuellen Energie-Monitoring-Bericht erhalten, der den Planungszeitraum bis 2030 umfasst. Formulierungsmäßig soll dieser anscheinend die Sicherheit vermitteln, dass alles planmäßig mit der Energiewende in eine sichere Zukunft vonstatten geht. Aus der Sicht eines Elektrotechnikers kommt man allerdings zu einer ganz anderen Interpretation, deren Eckpunkte ich kurz darstellen möchte.
(1) Der derzeitige zeitweise Energieexport soll vollständig beseitigt werden, was mit anderen Worten bedeutet, dass an der Stilllegung der konventionellen Kraftwerke planmäßig festgehalten wird. Die Zusammenhänge des Exports mit Wetterlagen mit hohem EE-Anteil, Vorhalten der Regelreserve und Trägheit der Grundlastkraftwerke sowie des Reimports und Imports bei Dunkelflauten werden nicht benannt.
(2) Priorität in den Planungen besitzt der Ausbau eines Netzes von Gaskraftwerken mit bis zu 300 MW Leistung. Die bisherigen Schwerpunkte – Ausbau der EE und von Speicherlösungen – werden nicht (mehr) genannt.
(3) Die Möglichkeiten des Leistungsimports soll auf ca. 38 GW erhöht werden, um Wetterlagen mit schwacher EE-Einspeisung (Dunkelflauten) kompensieren zu können. Das sind mehr als 50% der derzeit benötigten Gesamtleistung.
Anders ausgedrückt: trotz (2) reicht die Energie aus konventioneller Erzeugung bei einer Dunkelflaute zukünftig nur noch für eine 50%-ige Versorgung, und das bereits bis 2030, also 8 Jahre vor dem Abschalten der letzten Kohlegroßkraftwerke.
(4) Laut Monitoring-Bericht erstellen die Länder der EU eigenständig und unabhängig voneinander solche Monitoring-Berichte. Gemäß den EU-Vorgaben und beispielsweise bereits jetzt in den Niederlanden beginnend schalten auch diese Ländern ihre konventionellen Kapazitäten ab. Die Kapazitäten zur Erzeugung von 38 GW Importleistung sind dann aber nirgendwo mehr vorhanden. Im Bericht wird diese Konsequenz nicht gezogen.
(5) In Verbindung mit (2) soll das Netz kleinräumiger aufgeteilt werden. Durch technische Maßnahmen soll die Netzfrequenz vor einer Notabschaltung auf 48,5 Hz fallen dürfen (heute: bei 49,9 Hz erfolgen Notregelmaßnahmen, bei 49,8 Hz eine komplette Abschaltung).
Zusammen mit der Formulierung, dass „kein Anspruch auf durchgehende Versorgung“ mehr, aber eine „weitgehende Versorgung ohne größere Ausfälle“ bestehen soll, lässt das den Schluss zu, dass die technischen Möglichkeiten für räumlich begrenzte Abschaltungen (Blackouts) geschaffen werden sollen, die wandern können, um die Abschaltzeiten (und damit die Schäden) zu begrenzen (nach bspw. 15 Minuten wird eine andere Region abgeschaltet und die alte Blackout-Zone wieder zugeschaltet).
(6) Die Gesamtversorgung soll – im Gegensatz zu (4) – im EU-weiten Maßstab erfolgen, d.h. statt wie heute von Norddeutschland nach Süddeutschland zu liefern, kann die Energie auch aus Spanien oder Portugal stammen. Laut Bericht steigt dadurch auch die mittlere Länge der Leitungswege teilweise um ein Vielfaches an. Die dadurch entstehenden höheren Verluste werden laut Bericht jedoch ausdrücklich nicht berücksichtigt, was auch für die voraussichtlich steigenden Blindleistungsverluste aufgrund von (4) gilt. Bei einem Betrieb am Limit ist diese Vernachlässigung nicht zu verstehen.
Nicht erwähnt wird, dass selbst im EU-Maßstab die Wetterverhältnisse für die EEErzeugung häufig insgesamt schlecht sind. Ein Ausgleich für einen Mangel in einem Land kann daher meist nicht durch einen Überschuss in einem anderen erfolgen. (7) Laut Bericht können diese Planungen „jederzeit nach aktuellen Notwendigkeiten“ durch andere ersetzt werden. Das ist eigentlich eine Trivialität. Dass sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, spricht dafür, dass man ein Scheitern vieler Punkte für wahrscheinlich hält.
Nicht in die Liste aufgenommen habe ich die Merkwürdigkeit, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Bilanz unter den erneuerbaren Energien auftaucht. Der Grund ist nicht ganz durchschaubar. Möglich wäre eine Uminterpretation der KWK (Nutzung der Abwärme bei der Stromerzeugung) zu WKK (Nutzung des Stroms als Nebenprodukt bei der Wärmeerzeugung), um das entstehende CO2-Menge bilanzmäßig dem Bereich Wärme zuzuordnen und so die CO2-Bilanz der Stromproduktion zu schönen.
Insgesamt ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass man genau um das Scheitern der Energiewende weiß, aber trotzdem weiter macht und testet, wie weit man die Versorgungsnetze in den kritischen Bereich hineinlaufen lassen kann.
Ich habe einige dieser Punkte als Fragen an das Bundeswirtschaftsministerium gesandt, ob die Planungen weitere Maßnahmen enthalten, um die Klippen zu umschiffen, aber wie jedes Mal, wenn man unangenehme Frage stellt, keine Antwort mehr bekommen. Mit anderen Worten: Es gibt keine weiteren Antworten.
Mir als Bürger müssen die Behörden nicht antworten, Ihnen als Parlament schon. Ich fordere Sie daher auf, der Regierung diese Fragen zu stellen. Auch wenn eine Energiewende vielleicht in das politische Konzept Ihrer Partei passt, sollte man aus Pragmatismus die Notbremse ziehen, bevor ein Irrsinn weiter in Realität umschlägt.
Mit freundlichen Grüßen
Gilbert Brands