Was Polen und Ungarn vorgeworfen wird, begehen EU und westliche Mitgliedstaaten selbst – Orbáns Antwort an Manfred Weber – Portugals vormaliger Außenminister springt beiden Ländern bei – Die westlichen EU-Staaten sollten erst einmal vor der eigenen Haustür kehren – Zwei Juristenstimmen zu deutschen und europäischen Rechtsstaatsverstößen – Eklatante Verstöße gegen rechtsstaatliche Werte westeuropäischer EU-Staaten – Auch EuGH-Richter kommen so ins Amt, wie es Polen nicht zugestanden werden soll – „Die EU ist die Krankheit, für deren Therapie sie sich hält“ – Nicht Polen und Ungarn blockieren, sondern die EU selbst
Viktor Orbán weiß, sich für Ungarn zu wehren. Die Budapester Zeitung von heute*) berichtet, was er am 4. Dezember 2020 an das Mitglied des EU-Parlaments Manfred Weber schrieb, den Vorsitzenden der EVP-Fraktion in dem Parlament. Orbán antwortet damit auf eine Äußerung Webers. Nebenbei zeigt die Antwort, wie die Duzerei in der politischen Arena immer weiter um sich greift, die einst nur unter „Genossen“ (Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten) üblich war und vor dort ausging. Die Budapester Zeitung (BZ) zitiert Sätze aus dem Brief.
„Genau das Gegenteil ist die Wahrheit“
Orbán schreibt: „Die Situation ist eindeutig, lieber Manfred. Ihr wollt die jetzige Rechtslage ändern, um ein Instrument zu schaffen, das ihr sogleich gegen Ungarn und Polen richten könnt.“ Weber, so erläutert die BZ, hatte zuvor herunterspielen wollen, dass sich die geplante Bindung von EU-Geldern an Rechtsstaatskriterien nicht speziell gegen diese beiden Länder richte. Antwort Orbán: „Genau das Gegenteil ist die Wahrheit.“ Zum Beleg verweist er auf Äußerungen von EU-Politikern, darunter Vera Jourová, Didier Reynders, Frans Timmermans und Helena Dalli. Da sei von einer „kranken Demokratie“ die Rede, von einem „Rechtsstaat in der Krise“, einer „praktisch nicht auffindbaren freien Presse“ und dem Wunsch, den Rechtsstaatsmechanismus einzusetzen, „um die Mitgliedstaaten zur Ordnung zu rufen“.
„Das alles könnt ihr nicht mehr abstreiten“
Die Vizepräsidentin des EU- Parlaments, Katarina Barley, habe Ungarn und Polen bekanntlich „aushungern“ wollen, so Orbán weiter. Ferner erinnert er an die Worte des deutschen Bundesaußenministers Heiko Maas, mit der Rechtsstaats-Bedingung endlich ein Instrument in Händen zu halten, das „Ungarn und Polen sehr wehtun wird“. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, so die Budapester Zeitung, durfte in dieser Aufzählung natürlich auch nicht fehlen, Asselborn der „dieses Krebsgeschwür neutralisieren“ will, denn schließlich sei Ungarn eine Diktatur wie Belarus. Orbán abschließend: „Das alles könnt ihr nicht mehr abstreiten, und nun erwartet ihr von uns Ungarn, das hinzunehmen, als wären wir Dummköpfe.“ Den Hinweis auf diesen Bericht der deutschsprachigen Zeitung in Ungarn verdanke ich Karin Zimmermann (Neunkirchen-Seelscheid). Zur Behauptung einer „praktisch nicht auffindbaren freien Presse“ merkt sie an: „Was den Vorwurf der Zensur der Presse in Ungarn angeht, hat mir der Chefredakteur der Budapester Zeitung versichert, dass er noch nie so frei schreiben konnte wie heute in Ungarn.“
Der Hintergrund des Konflikts
Bekanntlich wollen Politiker in den EU-Institutionen (Kommission, Rat, Parlament) die Vergabe von EU-Mitteln mit der Bedingung verknüpfen, dass die Mitgliedstaaten in ihren Ländern die Rechtsstaatlichkeit einhalten. Diese Bedingung zielt vor allem gegen Polen und Ungarn. Beiden Ländern wird vom politischen EU-Mainstream vorgeworfen, nicht hinreichend rechtsstaatlich zu sein. Mit einem Veto gegen den sogenannten EU-Eigenmittelbeschluss wehren sich beide Länder. Dieser soll der EU die geplanten Aufnahmen von Schulden von 750 Milliarden Euro für ihren „Wiederaufbaufonds“ ermöglichen. Der Beschluss dafür muss einstimmig fallen. (Näheres dazu findet sich in dem Beitrag vom 18. November 2020 „Die Gegenwehr der Ungarn und Polen“ (hier).
Portugals vormaliger Außenminister springt Polen und Ungarn bei
Beiden Ländern beigesprungen ist jüngst Portugals ehemaliger Außenminister Paulo Portas. Berichtet darüber hat der Online-Informationsdienst Unser Mitteleuropa am 3. Dezember 2020 hier. Portas hält deren Ansicht, die derzeitigen Aktionen gegen sie seien das Ergebnis der politischen Bemühungen ihrer politischen Gegner, für berechtigt. Die Stimmen Polens und Ungarns zu überhören, ist für ihn „ein ernstes Problem“. Es werde andere Länder dazu veranlassen zu denken: „Verdammt, was ist, wenn eines Tages dasselbe mit meinem Land passiert?“ Es möge leicht sein, die Bedenken Ungarns und Polens wegzuwischen, aber andere Länder könnten später den Preis dafür zahlen. Er befürchtet, dass auch sein Land in Zukunft Ziel solcher Sanktionen sein könnte. Portas kritisiert die gesamte Idee des Rechtsstaatsmechanismus. Seiner Meinung nach sollte sich die EU um die Frage der Rechtsstaatlichkeit zwar kümmern, aber sie sollte in der Verantwortung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Verträge liegen und nicht in der der (anderen) politischen Institutionen. Näheres zum Rechtsstaatlichkeitsverfahren der EU finden Sie hier. Einen Fürsprecher haben Polen und Ungarn auch in Slowenien gefunden, wenngleich es sich am Veto bisher nicht beteiligt. (FAZ vom 21. November 2020, Seite 2).
Die westlichen EU-Staaten sollten erst einmal vor der eigenen Haustür kehren
Der entscheidende und fundierteste Beitrag gegen das Bemühen, Polen und Ungarn wegen mangelhafter Rechtsstaatlichkeit zur Räson zu zwingen, findet sich auf der Online-Plattform Conservo mit dem Titel „Rechtsstaatmechanismus – auf hohem Ross“. Er stammt von Dr. phil. Mehrens. In der Einleitung schreibt er: „Die Diskussion um einen Rechtsstaatsmechanismus, an den die Auszahlung von EU-Fördergeldern geknüpft werden soll, ist eine Farce: Die westlichen Demokratien sollten lieber vor der eigenen Haustür kehren. Es klingt erst mal gut: Rechtsstaatsmechanismus. Es klingt nach moralisch blütenweißer Weste, nach demokratischer Standfestigkeit, danach, dass es irgendwo ein Lager in Europa gibt, das weiß, was gut, wahr, edel und richtig ist, und irgendwo anders eines, das das nicht weiß. Schon diese Vorbemerkung allein lässt erkennen, dass bei der Debatte um einen Rechtsstaatsmechanismus vor allem eines im Spiel ist: ein Riesenhaufen Arroganz.“
Zwei Juristenstimmen zu deutschen und europäischen Rechtsstaatsverstößen
Und Deutschland ist mit Rechtsstaatverstößen ganz vorne mit dabei. Nur zwei Juristenstimmen dazu. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz hat im Dezember 2017 die Rechtsverstöße der Regierung Merkel im Detail benannt (hier). Der Jurist Stephan Harbarth hat als MdB 2015 gefordert, die EU müsse wieder eine Gemeinschaft des Rechts werden, und festgestellt: „Die strukturelle Krise Europas als Rechtsgemeinschaft wurzelt darin, dass gravierende Verstöße gegen die europäische Rechtsordnung auch auf Ebene der europäischen Institutionen als lässliche Sünden betrachtet und allzu häufig nicht geahndet werden: Die Europäische Kommission sieht aus politischen Opportunitätserwägungen von Reaktionen oft ebenso ab wie die Mitgliedstaaten, die hoffen, bei eigenen Verstößen in ähnlicher Weise auf Nachsicht hoffen zu dürfen. … Die Rückbesinnung auf den Charakter Europas als Rechtsgemeinschaft beginnt bei der Bereitschaft der Beteiligten zu eigener Rechtstreue. Sie muss sich fortsetzen über strukturelle Veränderungen, die Rechtsbruch in Europa als solchen stigmatisieren, ihn ahnden und dafür sorgen, dass er nicht länger unter den Teppich gekehrt oder gar belohnt wird.“ (FAZ vom 12. November 2015, Seite 7).
Eklatante Verstöße gegen rechtsstaatliche Werte westeuropäischer EU-Staaten
Noch einmal Mehrens: „Das Schimpfen auf Polen und Ungarn wird vollends zum Paradoxon, wenn man sich vergegenwärtigt, welche eklatanten Verstöße gegen fundamentale rechtsstaatliche Werte sich die sogenannten westeuropäischen Demokratien auch schon vor dem Ausbruch der CoVid-19-Epidemie auf ihr Gewissen geladen haben. Der Verstoß gegen die Defizitkriterien, die die EU-Staaten sich vor der Euro-Einführung selbst verordnet hatten, gehört da sogar noch zu den lässlicheren Sünden.“ Dann listet Mehrens eine Auswahl dieser Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit auf und stellt anschließend die rhetorische Frage: Wird sich der EuGH den hier vorgetragenen Bedenken anschließen und wegen all der genannten Rechtsstaatsverletzungen einschreiten, um womöglich (auch)**) Deutschland zur Ordnung zu rufen?
Auch EuGH-Richter kommen so ins Amt, wie es Polen nicht zugestanden werden soll
Mehrens Antwort lautet: „Gewiss nicht. Der EuGH – und das ist nun der großartige Clou an der ganzen Geschichte – ist nämlich selbst genau das nicht, was die polnischen Richter sein sollen: regierungsunabhängig. Seine Richter werden nicht vom EU-Parlament gewählt, sie werden nicht mal vom EU-Parlament vorgeschlagen. Sie werden von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsandt. Mit anderen Worten: EuGH-Richter kommen genauso ins Amt, wie es in Polen bitte auf keinen Fall geschehen soll.“
„Die EU ist die Krankheit, für deren Therapie sie sich hält“
Abschließend stellt Mehrens fest, die Absurdität der Absurditäten („ absurditas absurditatum“) zwinge die Frage geradezu auf, welche Berechtigung eine Institution habe, die in universeller Heuchelei die Grundkondition ihrer Existenz erkennen lässt. Man könne es nicht anders sagen: „Die EU ist die Krankheit, für deren Therapie sie sich hält.“ Dazu passt, dass EU-Politiker längst daran arbeiten, Polen und Ungarn auszutricksen. Die FAZ vom 21. November (Seite 2) und vom 4. Dezember (Seite 1, 17 und 21) hat darüber ausführlich berichtet (Online siehe hier). Den gesamten Beitrag von Mehrens können Sie hier lesen.
Nicht Polen und Ungar blockieren, sondern die EU selbst
Alles dies nun bedeutet: Nicht Ungarn und Polen sind die bösen Blockierer, sondern die EU-Institutionen selbst. Die EU blockiert, dass beide Länder dem EU-Eigenmittelbeschluss zustimmen, weil sie der bei weitem größere Rechtsbrecher ist. Polen und Ungarn sollten nicht durchgehen lassen, dass ihnen vorgeworfen wird, was die EU immer wieder weit schlimmer und für alle EU-Bürger folgenreicher praktiziert. Die Rechtsstaatlichkeit der EU ist geheuchelt.
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*) Budapester Zeitung vom 7. Dezember 2020, Seite 4: „Genau das Gegenteil ist die Wahrheit“. Online verfügbar (mit Bezahlschranke) hier.
**) Einfügung von mir.
Ein Kommentar zu „Die geheuchelte Rechtsstaatlichkeit der EU“