Aufruf zum Mord an AfD-Politiker

Die Antifa scheut vor nichts zurück – Ihr Sabotage-Handbuch: „AfD jagen im ganzen Land“ – Wie man Personenzüge zum Entgleisen oder Zusammenstoßen bringt und andere Anleitungen – Warum schaut Bundesinnenminister Seehofer dem Treiben nur zu – Warum werden die Strafverfolgungsbehörden nicht sofort aktiv? – Schon 2018 hat die AfD Strafanzeige gestellt, die Staatsanwaltschaft rührt sich nicht – Damals die nationalsozialistische SA, heute die Antifa – AfD verlangt nach behördlichen Schutz für ihre Amtsträger und nach Indymedia-Verbot – Kampfansage gegen die lokalen Treffpunkte der AfD in Berlin

Schon ein paar Tage her, aber weiterhin hochgefährlich: Die „Antifa“ ruft zum Mord an AfD-Politiker auf. Am 11. Januar 2019 erschien auf der Internetseite de.indymedia.org  ein Aufruf der Gruppe Antideutsche Antifa Untergrund (AAU) mit dem Titel „Die AfD weiter angreifen“. Die Antifa scheut vor nichts zurück, auch nicht vor Mord. In der AfD gibt es einen neuen Versuch, dagegen vorzugehen. Diesmal von Jürgen Braun, dem Parlamentarischem Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Doch warum liest man davon nichts in den Mainstream-Medien? Unbeachtlich, weil es Spinner sind, die morden wollen? Wo bleibt hier der Verfassungsschutz? Wer stellt Strafanzeige? Was tut die Staatsanwaltschaft? Warum wird Indymedia nicht verboten? Was sagen die Alt-Parteien und ihre Politiker? Freuen die sich etwa, dass bloß AfD-Politiker umgebracht werden sollen? Nur zur Erinnerung: Aufruf zum Mord ist noch immer eine Straftat (§ 111 StGB)*).

Warum schaut Bundesinnenminister Seehofer dem Treiben nur zu?

Jürgen Braun fragt unter AfD Kompakt, warum der Bundesinnenminister – das ist Horst Seehofer –  den Aufrufen von Linksextremisten zur Gewalt gegen Staat und AfD weiterhin nur zuschaut (hier). Indymedia tue das unter neuer Internet-Adresse immer noch. Neue solcher Aufrufe und Anleitungen im Internet, schreibt Braun, „zeigen, dass man immer stärker von Linksterrorismus, nicht nur von Linksextremismus sprechen muss“.

Antifa-Sabotage-Handbuch: „AfD jagen im ganzen Land“

In der AfD-Kompakt-Mitteilung heißt es weiter: „Braun hatte in den vergangenen Tagen Belege für linksterroristische Aufrufe und Anleitungen an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet. Am 11. Januar 2019 war z.B. auf der Internetseite ‚de.indymedia.org‘ ein Aufruf der Gruppe Antideutsche Antifa Untergrund (AAU) zu lesen, der mit dem Titel: ‚Die AfD weiter angreifen‘ ganz gezielt gegen die Alternative für Deutschland und ihre Mitglieder gerichtet war. Darin enthalten war ein sogenanntes ‚Sabotage-Handbuch mit der Anleitung zur Kriegsführung‘, in dem gegen Anhänger der AfD, gegen den Staat und gegen seine Institutionen zu schwersten Straftaten bis hin zum Mord aufgerufen wurde. Am 22. Januar 2019 war dieses Handbuch unter dem geänderten Titel „Konsequent, militant, AfD jagen im ganzen Land!“ immer noch im Netz abrufbar.“

Wie man Personenzüge zum Entgleisen oder Zusammenstoßen bringt und andere Anleitungen

Dass dieses terroristische Treiben weder Staatsschutz noch Bundesinnenministerium unterbänden, sei nicht hinnehmbar. Braun: „Das Handbuch enthält Anleitungen, wie man Personenzüge zum Entgleisen oder Zusammenstoßen bringt, wie man Steine von Autobahnbrücken gezielt auf Menschen wirft, oder wie man besonders effektiv Explosionen in Wohnungen verursacht. Wer nicht bereit ist, diesen Formen des Terrorismus entgegenzutreten, verharmlost politische Gewalt.“

Warum werden die Strafverfolgungsbehörden nicht sofort aktiv?

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Wegen ähnlicher Gewaltaufrufe war die Internet-Plattform ‚linksunten.indymedia.org‘ durch Innenminister de Maizière im August 2017 verboten worden. Die damit verbundene Plattform mit dem Namen ‚de.indymedia.org‘ jedoch nicht. Angesichts dieser Untätigkeit des Rechtsstaates gegenüber der propagierten, links-motivierte Gewalt stellt Jürgen Braun die Frage, wie es sein könne, dass Plattformen wie diese immer noch existierten und von Staats wegen nichts dagegen unternommen werde: „Wie kann es sein, dass dort zu terroristischen Aktionen aufgerufen wird, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden sofort aktiv werden?“ Um dem nachzuhelfen, hat Braun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch Strafanzeige gestellt. Sein Kommentar: „Deutschland entwickelt sich zu einer neuen Form der Republik, denn im Kampf gegen den politischen Extremismus ist unser Land auf dem linken Auge bereits völlig erblindet. Der Bundesinnenminister muss sich fragen lassen, warum sein Ministerium nicht handelt.“

Schon 2018 hat die AfD Strafanzeige gestellt, die Staatsanwaltschaft rührt sich nicht

Der Aufruf bei Indymedia jetzt ist nicht neu. Es gab ihn schon 2018. Auch eine Strafanzeige hat es gegeben. Gestellt haben sie drei AfD-Abgeordnete des Innenausschusses im Landtag von Baden-Württemberg (Lars Patrick Berg, Daniel Rottmann und Klaus Dürr), gerichtet gegen die linksextremistische Internat-Plattform de.indymedia.org (Quelle hier). Was ist aus der Strafanzeige geworden? Nichts bisher, die Staatsanwaltschaft rührt sich nicht und schweigt. Auf Nachfrage hat das Landtagsbüro von Berg am 24. Januar bestätigt: „Nein es gab keinerlei Rückmeldung seitens der StA, trotz unserer Bitte.“ Jetzt will man dort der Staatsanwaltschaft abermals schreiben, um eine Sachstandsmitteilung zu bekommen.

Damals die nationalsozialistische SA, heute die Antifa

Vermutungen darüber, warum die Staatsanwaltschaft „toter Mann“ spielt, lauten: Durch ein – zumal erfolgreiches – Ermittlungsverfahren würde der AfD eine Publizität verschafft, die vom politischen Mainstream unerwünscht ist. Daher wird die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren einleiten. Wenn sie überhaupt Auskunft gibt, wird diese lauten: Verfahren eingestellt. So treibt der einstige Rechtsstaat Deutschland immer tiefer in Richtung Unrechtsstaat ab. Die Justiz wird und ist gern politisch folgsam. Was „schreckliche Juristen“ anrichten, kennen wir aus der sozialistischen Nazi-Zeit. Was damals die nationalsozialistische SA ist heute die Antifa. Und immer sind es Sozialisten.

AfD verlangt nach behördlichen Schutz für ihre Amtsträger und nach Indymedia-Verbot

Auf Indymedia (hier) brüsten sich die Täter mit ihren Straftaten sogar, aber stets nur anonym.**) Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen für Amtsträger der AfD behördlichen Schutz und das Verbot von Indymedia verlangt sowie die Behörden aufgefordert, die Sicherheitsvorkehrungen für AfD-Politiker zu verstärken. Das ist nach der Gewalttat auf das AfD-Mitglied Frank Magnitz (MdB aus Bremen) gewesen.  Meuthen denkt bei seinem Verlangen an einen „Personenschutz für alle Mandatsträger“ der Partei. Die „Gefährdungseinstufung, die viele von uns haben“, scheine „angesichts der veränderten Lage und der zunehmenden Gewaltbereitschaft nicht mehr angemessen zu sein“. Um gewalttätige Angriffe auf Politiker einzudämmen, bedürfe es zudem „ein klares Bekenntnis aller Parteien gegen Gewalt“. Noch immer machten Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei gemeinsame Sache „mit der teils gewaltbereiten Antifa oder der interventionistischen Linken“. (Quelle: Tageszeitung Die Welt vom 11. Januar 2019).

Kampfansage gegen die lokalen Treffpunkte der AfD in Berlin

Am 16. Januar war auf Indymedia zu lesen: „Kein Raum der AfD. Vom 18. bis 20. Januar findet in der Berliner Humboldt-Uni der Kongress ‚Nationalismus ist keine Alternative statt’. Als Kampagne ‚Kein Raum der AfD’ beteiligen wir uns an dieser wichtigen Initiative gegen den Rechtsruck mit einer Demonstration gegen die lokalen Treffpunkte der AfD. Auch wenn sich Berlin Mitte nach außen hin schick, touristisch und multikulturell gibt, so können sich hier nach wie vor rechte Gruppen und Parteien treffen. So befinden sich in unmittelbarer Nähe von der Humboldt-Uni und dem S-Bhf. Friedrichstraße nicht nur die AfD eigene Desiderius Erasmus Stiftung (Unter den Linden 21) und das Maritim Hotel (Friedrichstraße 151), sondern auch die Restaurants La Parrilla (Albrechtstraße 11) und Kartoffelkeller (Albrechtstraße 14B). Beide Lokale zählen aktuell zu den wichtigsten Treffpunkten der Berliner AfD. Zusammen mit euch wollen wir der AfD und ihren rechtsoffenen Unterstützer*innen in der Gastronomie eine klare Ansage machen.“ Dar ganze Text hier.

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*)Paragraph 111 Strafgesetzbuch (StGB): Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

**) Indymedia-Erfolgsmeldungen aus jüngster Zeit lauten:

von: anonym am: 22.01.2019 – 22:27 „Wir haben heute Mittag die identitäre Aktivistin …..  (Name von mir nach Aufforderung durch deren Anwalt und zu deren Schutz gelöscht. f.d.R. K.P. Krause) in einer ihrer Vorlesungen in der J.W.-Goethe-Universität besucht.“

von: anonym am: 22.01.2019 – 21:37 „Am 22.02.2019 plant die Münsteraner AfD einen weiteren Neujahrsempfang im Rathaus, diesmal soll der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen als Redner auftreten. … Um der AfD schon im Vorfeld eine Botschaft zu senden, haben wir in den Morgenstunden des 18. Januar das AfD-Parteibüro besucht und Farbe und Parolen hinterlassen. Auch an der Druckerei von Martin Schiller hinterließen wir Parolen. Der AfD die Party vermiesen – gemeinsam gegen den AfD Neujahrsempfang!“

von: anonym am: 22.01.2019 – 20:11   „In der Nacht auf Donnerstag, den 17. Januar, haben wir den Neubau des Nürnberger Strafjustizzentrums mit Farbe angegriffen.“

von: anonym am: 21.01.2019 – 00:05   Am frühen Nachmittag des 20. Januar 2019 kesselten rund 10 Aktivist*innen den Wahlkampfstand der AfD ein, welcher am Haupteingang des Bahnhof Neustadt in Dresden aufgebaut war. Spontan und mit Transparenten aber ohne Kanthölzer bewaffnet, umzingelten engagierte Menschen den Stand und schirmten diesen über 2 Stunden mit mehreren Transparenten komplett ab.

von: Waldgeister am: 20.01.2019 – 23:47   Am Abend des 19.01.2019 wurden das Gerichtsgebäude des Verwaltungsgericht und die Brücke zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht Köln von AktivistInnen mit Farbe verschönert. Es wurde dabei schweres Gerät aufgefahren und eine mobile Hebebühne eingesetzt!

von: anonym am: 17.01.2019 – 17:10   Presseschau und Fotos (English Version below) In der Silvesternacht wurde in Leipzig die Nacht des Ausnahmezustandes genutzt um ein Ziel anzugreifen, das bis dahin als äußerst geschützt und schwer angreifbar gelten sollte. Das Ziel der Angreifenden war der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes und des Generalbundesanwaltes.

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12 Kommentare zu „Aufruf zum Mord an AfD-Politiker“

  1. Hallo, Staatsanwaltschaften sind in Deutschland keineswegs neutral, sondern politisch weisungsgebunden. Wenn Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nicht tätig werden, hat das seine Gründe.

  2. Die Regierung schreit lauthals, dass in Deutschland die Demokratie gesichert und verwirklicht ist. Falls der Begriff “ Demokratie“ für einige Menschen nicht inhaltlich bekannt sein sollte, und dieser eklatant mißbraucht wird, zeigen die Hetze und die Morddrohnungen ein anderes Bild -nämlich die Züge einer Diktatur

  3. Ich bin vor zehn Jahren erwacht hier in diesem kriminelle Drcksloch BRiD GmbH NGO…ahb alle alternativen Experten gesehen,bzw gelesen. Ob
    Schachtschneider , Bocker, Selenc, Hankel, und wie die alle heißen. Sie
    haben alle recht gehabt. Dieses Lan wird von Psychopaten und Kriminellen dransaliert ( regieren kann man dass nicht nennen was hier abgeht), im Moment läuft alles noch nach Plan des tiefen Soros und Clintonstaates.
    Aber es wird bald, in einer Affengeschwindigkeit ein Erwachen geben, welches
    in einem Chaos vorerst enden wird. Nach der Durchreinigung des kranken Systems wird es eine Aufarbeitung mit vielen Racheakten geben. Erst wenn diese ganze Brut entmachtet und im Zuchthaus sitzt gibt es Ruhe.

  4. Da werden Gerichtsgebäude und Parteibüros angegriffen und Polizei und Staatsanwaltschaft schauen nur zu?
    Deutschland ist ein ganz seltsames Land geworden, wo die Antifa tun und lassen kann, was sie will.
    Was ist hier los?
    Handelt die Antifa im Auftrag der Mächtigen im Land?

  5. Mit einem schönen Gruß an die AfD:

    Strafanzeige (womöglich bei der Polizei) ist in einem solchen Zusammenhang völlig nutzlos, denn die wird jedesmal auf die längste vorstellbare Bank geschoben, d.h. mehrere male ganz unten, unter all den anderen Anzeigen eingeordnet, oder wegen „Unzuständigkei“ abgeheftet und als erledigt ‚vergessen‘.

    Will man etwas erreichen, dann muss m.W. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein (möglichst von einem Anwalt verfasster)
    STRAFANTRAG gestellt werden! Das ist die einzig wirksame Kategorie, die zwingend eine Bearbeitung bewirkt.

    Im Antrag muss – rechtssicher – der Beklagte benannt, dessen konkreter Verstoß gegen geltendes Recht (StGB o.a.) aufgeführt, nachgewiesen (mit Ort, Zeit, ggf. Zeugen usw.) und eine Ermittlung (möglichst gem. StPO Strafprozessordnung) beantragt werden.

    Das ganze per Einschreiben und Rückschein senden oder persönlich gegen Eingangsbestätigung im Sekretariat der Staatsanwaltschaft übergeben.

    Erst dann gilt, dass darauf zumindest der Posteingang bestätigt und eine Bearbeitung terminisiert werden muss.

  6. Die links-kriminelle Antifa und die illegal eingewanderten Kriminellen bilden die sog. Merkeljugend. Diese wird von der Regierung nicht bekämpft, sondern gesponsert. Die Regierung unter Merkel bekämpft doch nicht ihre eigene Züchtung.

  7. Das zeigt die Antifa als kriminelle Vereinigung schriftlich und ist ein Fall für die Dienststellen, die sich mit organisierter Kriminalität befassen. Doch würden diese Stellen das tun, hätten wohl alle linken Parteien ein Problen, dass sie zur Auflösung ihrer Parteien und ihren Spendenwäsche-Stiftungen zwingen würde.

  8. „Warum schaut Bundesinnenminister Seehofer dem Treiben nur zu?“

    Ihre Frage ist einfach zu beantworten : Die Antifa ist eine Regierungsorganisation.

  9. Wenn sich die AfD auf diese Provokationen einlässt und ebenfalls radikal reagiert, haben wir eine Konfrontation, die auf einen (sorry!) Bürgerkrieg hinausläuft. Souveraines Handeln ist also angesagt, klar stellen, dass wer sich nicht von der Nazi-Antifa distanziert, sich mit dieser auf eine Stufe stellt. Aber wie klarstellen? Offizielle Darstellungen der AfD werden ignoriert von unserer Presse. Wer kpkrause liest, muss nicht mehr aufgeklärt werden. Schließlich liest auch keiner die TAZ, um sich eine Meinung zu bilden. Wie komme ich also an die BILD-SPIEGEL-WELT-STERN-FAZ-ZEIT-Leser heran? Da dort nur Jounalisten zu Wort kommen dürfen, die mainstream-konform schreiben, bietet es sich an, über klug formulierte Leserbriefe Aufmerksamkeit zu bekommen. Klug heißt nicht, Meinungen als solche zu äussern, sondern Fragen zu stellen: „Darf man zu Gewalt aufrufen? Wenn man gegen Rechts ist, darf man dann auch gegen Links sein? Kann man antisemitische (homophobe, frauenfeindliche etc) Einwanderer als willkommen begrüssen (und pampern)?“ „Könnte es evtl. sein, dass der Staat von seinen Bürgern (also von uns!) zurückholt, was er den Flüchtlingen gibt?“ Wir wissen die Antworten. Wir. Aber sehr viele andere nicht. Beschuldigungen erzeugen erstmal Ablehnung. Fragen können verunsichern. Laßt uns Fragen stellen!

  10. Sehr geehrter Herr Lauer, Ihr Vorschlag ist klug und richtig. In Ihrem Sinn kluge Leserbriefe werden auch durchaus geschrieben und – wenn auch wohl nicht alle – durchaus auch veröffentlicht. Änderungen in den Mainstream-Medien und bei den Mainstream-Politikern bewirken sie leider zwar nicht, wahrscheinlich aber Nachdenken bei dem einen oder anderen Leser. Daher sind Leserbriefe nicht ganz vergebens und sollten unbedingt so oft wie möglich wenigstens geschrieben werden.

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