Strafanzeigen gegen sie gibt es schon viele, aber Sorgen machen muss sie sich deswegen nicht – Wie dies eine Bürgerin über Facebook erklärt – Was die Grundgesetzväter vermasselt haben: die Weisungsungebundenheit der Staatsanwaltschaft – Merkel 2012: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid“ – An sich ist Eidverletzung strafbar, aber nicht für Kanzler und Minister – Warum der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, sondern ganz etwas anderes – Welchen Wert hat ein Eid, wenn seine Verletzung rechtlich keine Folgen hat? – Was Merkel unter „Zusammenhalt der Gesellschaft“ versteht und von den Deutschen erzwingen will – Das „Böse“ ist mittlerweile in Deutschland allgegenwärtig
Parteivorsitzende der CDU ist Angela Merkel nicht mehr, aber immer noch Bundeskanzlerin. Nach ihren sieben Vorgängern im Bundeskanzleramt ist sie dort nicht nur die erste Frau, sondern auch die erste Amtsträgerin, die dabei ist, das von ihr regierte Deutschland und die Deutschen nicht nur finanziell zu ruinieren, sondern auch abzuschaffen. Hervorstechende Belege dafür sind die Stichworte Energiewende, CO2-Wahn, Klimaschutz, Euro-Rettung und Willkommenspolitik für den Zustrom muslimischer und schwarzafrikanischer Zuwanderer, die nach Deutschland wollen, weil für sie hier Milch und Honig fließen. Den Migrantenstrom erst auszulösen (2015), dann ihn nicht zu beenden und damit die desaströsen Folgen, die dieses Hereinströmen zwangsläufig und absehbar mitsichbringt, wissentlich in Kauf zu nehmen oder ausdrücklich zu wollen, läuft ebenso zwangsläufig darauf hinaus – um mit Thilo Sarrazin zu sprechen – Deutschland abzuschaffen. Merkel ist dazu offenkundig entschlossen. Wer so handelt, vergeht sich an Deutschland und den Deutschen. Ist denn das nicht strafbar als Landesverrat oder Hochverrat? (Bildquelle unbekannt)