Opfer politischer Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949 in der SBZ – Erster gerichtlicher Erfolg beim EGMR in Straßburg: Das Landgericht Dresden musste das schon abgewiesene Verfahren neu verhandeln – Sein Urteil steht noch aus – Ein Staatsbürger, von denen es in Deutschland viel mehr geben müsste – Ein Nachruf auf Udo Madaus
Ein wichtiges Freiheitsrecht ist das Recht auf und am Privateigentum. Erkämpfen müssen es sich die Menschen immer wieder, es ständig verteidigen ebenfalls. Ein Mann, ein deutscher Bürger, hat dies durchlebt und durchlitten. Beispielhaft auf dieses Recht gepocht hat er seit der deutschen Wiedervereinigung. Er wollte zurückhaben, was staatliche Gewalt ihm widerrechtlich genommen hatte und widerrechtlich nicht zurückgeben wollte. Und noch immer nicht will. Er mochte nicht glauben, dass selbst ein Staat, der sich Rechtsstaat und demokratisch nennt, das Eigentumsrecht in tausenden von Fällen mit Füßen tritt, von denen er selbst nur einer ist. Dieser Mann heißt Udo Madaus. Nun ist er im Alter von 94 Jahren in Köln gestorben. Ob er seinen letzten Prozess vor dem Landgericht Dresden gewinnt oder abermals verliert, wird er nicht mehr erleben, nur seine Hinterbliebenen werden es. Was ist zu diesem Unrechtsfall der politische und rechtliche Hintergrund?