Die Stadt Lübeck verweigert AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl den Schutz ihrer Wohnanschrift – Die Kenntnis von dieser Anschrift erleichtert extremistische Gewalttätigkeiten gegen die Kandidaten – Ein Gerichtsbeschluss, der zu weiteren Gewalttaten ermuntert und AfD-Aktive zu einer Art Freiwild macht – Die Folge des Beschlusses: Kandidatur zurückgezogen, AfD-Wahlchancen in Lübeck verringert – Eine Fallschilderung
Müssen Sie befürchten, dass linke oder rechte Extremisten ihr Haus beschmieren? Haben Sie Angst, dass diese Gewalttäter ihr vorm Haus geparktes Auto zerkratzen oder dessen Reifen zerstechen? Haben sie die Sorge, dass solche Typen mit vielen anderen Extremisten randalierend vor ihrem Haus aufkreuzen zur Demo gegen Sie und sich dann ihre Nachbarn fragen, was Sie wohl für ein schlimmer Mensch sind? Gesetzt den Fall, diese Furcht bestünde zu Recht, würden Sie dann Straße und Hausnummer öffentlich bekanntgemacht sehen wollen, wo genau Sie wohnen? Natürlich wollen Sie das nicht. Aber was machen Sie, wenn eine Behörde Ihrer Stadt ebendas trotzdem tun will? Klar, Sie wehren sich dagegen und beantragen eine Auskunftssperre. Kandidaten der AfD für die Kommunalwahl haben das getan. Paragraph 51 des Bundesmeldegesetzes sieht so etwas ausdrücklich vor. Was, glauben Sie, war das Ergebnis?