Dürrer Aufkaufschutz für deutsche Unternehmen

Eine neue Verordnung, die praktisch ins Leere geht – Ein Normenbrei für die Exekutive, eine Zumutung für die Gerichte, ein Wachstumsimpuls für Kanzleien – Die ungeprüften Fälle Ista GmbH und Unna AG – Viele ausländische Erwerber stehen unter Staatseinfluss – Wenn die Chinesen kaufen, können sie sich auf einen früheren Wirtschaftsminister berufen

Das Kaufinteresse  von Ausländern an deutschen Unternehmen ist groß. Es gilt vor allem solchen, die mit besonderem technischem Wissen und mit Innovationskraft glänzen. Unter den Interessenten tun sich Käufer aus China hervor. Aufsehen erregte von dort der Versuch, den deutschen Spezialmaschinenbauer Aixtron zu übernehmen. Der Kaufinteressent war das chinesische Konsortium Grand Chip Investment (GCI), hinter dem staatlich kontrollierte Fonds stehen. Er scheiterte aber an einem Veto der amerikanischen Regierung. Diese hat  ein Mitspracherecht, weil Aixtron auch eine Zweigstelle in Kalifornien hat (hier).

Öffentlich aufgerüttelt hatte zuvor die Übernahme des deutschen Roboter-Herstellers Kuka AG in Augsburg durch den chinesischen Hausgeräteherstellers Midea (hier), weil diese gelungen war. Deutsche Technik ist begehrt, aber nicht jede soll in ausländische Hände geraten, zumindest nicht außerhalb der Europäischen Union. Verhindern will das eine Verordnung der Bundesregierung vom 14. Juli 2017*). Sie räumt der Bundesregierung ein Vetorecht ein, wenn es bei dem Verkauf um Technik geht, die für Deutschland aus politischen und strategischen Gründen von wichtigem nationalem Sicherheitsinteresse sind. Wird sie ihren Zweck erfüllen?

Eine Neufassung, die praktisch ins Leere geht

Der promovierte Jurist Menno Aden aus Essen**) zweifelt daran. Die betreffende Verordnung (hier)  ändere wenig und zeige eigentlich nur, „dass uns Deutschen die Courage fehlt, unsere Interessen wahrzunehmen“. Die wortreiche Neufassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) durch die 9. Änderung gehe mit ihrem Verweis auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik von 2009 mit seinen wahrhaft endlosen Paragraphen voller unbestimmter Rechtsbegriffe praktisch ins Leere.

Ein Normenbrei für die Exekutive, eine Zumutung für die Gerichte

Entschieden formuliert er: „Das jetzige Recht zum Übernahmeverbot ist nicht justiziabel. Ein solcher Normenbrei ist für die Exekutive nicht handhabbar und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche dann über die Rechtmäßigkeit eines Übernahmeverbots zu befinden hätte, eine Zumutung. … Kanzleien mit einem Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen dürften sich über satte Zuwächse freuen.“

Die ungeprüften Fälle Ista GmbH und Unna AG

Durch Nachfragen bei den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf, Essen und Dortmund ist Aden zu dem Schluss gekommen, dass die neue Verordnung noch kaum ins Bewusstsein gedrungen ist, Erfahrungen lägen noch nicht vor. Hierzu verweist er auf den Verkauf des Essener Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH zu einem Rekordpreis von 5,8 Milliarden Euro an einen Erwerber aus Hongkong im September 2017, als die neue Verordnung also schon in Kraft war. Und im August sei im Kammerbezirk Dortmund das Aluminiumwerk Unna AG vom chinesischen Konzern Zhongwang übernommen worden. Wegen der neuen Verordnung, so Aden, wäre nun wohl zu prüfen gewesen, ob hier ein Eingriffstatbestand vorgelegen habe. Hätte das Bundeswirtschaftsministerium ein Prüfungsverfahren eingeleitet,  wäre aber ans Licht gekommen, dass die Neufassung ins Leere gehe.

Viele ausländische Erwerber stehen unter Staatseinfluss

Adens Ergebnis lautet: „Die Neufassung der AWV greift viel zu kurz. Es bedarf dringend einer klaren gesetzlichen Regelung. Viele ausländischen Erwerber stehen unter Staatseinfluss. Fremde Wirtschaftspolitik bestimmt hier mit. Fremde Wirtschaftspolitik kann aber ein großes Interesse daran haben, Fachwissen aus Deutschland abzuschöpfen.“  Veröffentlicht ist Adens Kommentar in der Fachzeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) vom 5. Dezember 2017 auf der ersten Seite  unter der Überschrift „Schutz deutscher Unternehmen gegen Abwanderung in das Nicht-EU-Ausland“ (hier). Aden hält es zwar für richtig, „wenn ausländische Investitionen u.a. neues Fachwissen ins Land bringen, nicht aber, wenn einheimisches nur abgeschöpft wird“. Bei vielen, namentlich chinesischen Unternehmensübernahmen fließe aber allein Geld.  

Ein Vorschlag zum Abwanderungsschutz deutscher Unternehmen

Daher hatte er schon einige Monate zuvor an gleicher Stelle zum Abwanderungsschutz für ein deutsches Standortschutzgesetz plädiert und  geschrieben: „ Wir haben es erlebt: Radio und Fernsehen – hier in Deutschland erfunden, aber nicht mehr hier. Foto- und Filmtechnik – wer kennt noch Agfa? Kernspaltung und Kernkraftwerksbau – weg. Computertechnik, von Konrad Zuse erfunden, von Heinz Nixdorf weiter entwickelt – auch weg. Grohe, Putzmacher, KUKA und viele andere – verkauft an ausländische Investoren. Und die Autos? Noch nicht weg, aber … . Das Außenwirtschaftsgesetz gibt keinen Abwanderungsschutz; einen solchen braucht Deutschland jedoch. Auch Deutsche kaufen zwar im Ausland Unternehmen, z. B. Bayer/Monsanto. Da ist aber ein Unterschied. Unter den weltgrößten Unternehmen gibt es immer weniger deutsche. Innovative und in ihren Nischen oft weltmarktführende KMU sind unsere Stärke. Diese sind aber leichte Ziele für die ‚Großen’. Umgekehrt geht es nicht: Haie fressen kleine Fische, aber diese keine Haie.“  (KMU = Kleine und mittlere Unternehmen).

Ein Ersatzvorschlag

Mit seinem Gesetzesvorschlag stellt Aden, wie er schreibt, ein Modell zur Diskussion, um die Abwanderung von Qualitätsunternehmen in das Nicht-EU-Ausland abzuwehren. Viele rechtliche Fragen blieben dabei allerdings offen. Der ganze Beitrag hier. Wem der Vorschlag nicht gefalle, der solle wenigstens fordern, in die Außenwirtschaftsverordnung folgende Vorschrift aufzunehmen:

„Die Übernahme eines technologisch oder volkswirtschaftlich wichtigen Unternehmens durch Unionsfremde ist verboten. Sie kann unter Auflagen erlaubt werden, wenn der Erwerber nachweist:

  1. nicht unter dem Einfluss eines fremden Staates steht und
  2. das zu erwerbende Unternehmen und seine Technologie im Inland weiter entwickeln wird.“

Was 1982 der spätere Außenminister Joseph Fischer sagte

In diesem Zusammenhang fühle ich mich an den Hinweis eines Freundes auf die Äußerung eines Mannes erinnert, der später sogar deutscher Außenminister war: „Von dem früheren Taxifahrer Joschka Fischer, in dessen Auto die Tatwaffe transportiert wurde, mit der der frühere hessische Wirtschaftsminister Karry ermordet wurde, ist ja folgendes Zitat überliefert: ‚Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas (und der Welt) sind. Das wird immer wieder zu ‘Ungleichgewichten’ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.’ (Joschka Fischer, Die Grünen, Atlantikbrücke, Young Leader, in Pflasterstrand 1982).“  Im besagten Zusammenhang ließe sich das Wort „Geld“ durch das Wort „technisches Wissen“ austauschen.

Wenn die Chinesen kaufen, können sie sich auf einen früheren Wirtschaftsminister berufen

Wer allerdings wollte Interessenten aus China den Erwerb deutscher Unternehmen verwehren, sind sie doch von einem früheren Bundeswirtschaftsminister ausdrücklich dazu aufgefordert worden. So jedenfalls war es in der FAZ vom 13. Juni 2012 auf Seite 10 zu lesen: „Chinesische Unternehmen sollen nach dem Wunsch der Bundesregierung viel häufiger deutsche Unternehmen kaufen oder Anteile daran erwerben. ‚Sie sind gewollt, sie sind gewünscht’, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Dienstag in Berlin. Deutschland solle „mit gutem Beispiel vorangehen und selbst ein offener Markt sein“, sagte Rösler im Hinblick auf häufig geäußerte Kritik an wirtschaftlichen Restriktionen für deutsche Investoren in China. … ‚Wir wollen mit dem Vorurteil aufräumen, dass diese Direktinvestitionen schädlich wären’, sagte Rösler. Die Zeiten, in denen chinesische Investoren Stahlwerke im Ruhrgebiet gekauft hätten, um sie in Deutschland ab- und in China wieder aufzubauen, seien vorbei. China sei in Sachen Innovationskraft auf Augenhöhe. …“

______________________________________________________________________

 

*) Das Ziel der 9. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung: „Die geltende Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gibt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Instrumente an die Hand, um den Erwerb von inländischen Unternehmen durch Unionsfremde bzw. Ausländer zu prüfen und erforderlichenfalls zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen, soweit solche Erwerbe geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland konkret zu gefährden.

Mit Blick auf die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen, die stetig wachsende Bedeutung versorgungsrelevanter Schlüsselinfrastrukturen und die rüstungstechnologische Entwicklung der vergangenen Jahre soll das nationale Investiti-onsprüfungsrecht vor dem Hintergrund deutscher Sicherheitsinteressen konkretisiert werden.

Aufgrund der veränderten Sicherheitslage soll im Bereich ziviler sicherheitsrelevanter Technologien ein Fokus auf Unternehmen gelegt werden, die Kritische Infrastrukturen betreiben, die branchenspezifische Software zum Betrieb von Kritischen Infrastrukturen entwickeln, die mit Überwachungsmaßnahmen nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) betraut sind, die Cloud-Computing-Dienste erbringen oder die Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematikinfrastruktur sind.

Im Bereich der Rüstungstechnologie sollen in Zukunft auch weitere wehrtechnische Schlüsseltechnologien im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung wesentlicher Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden können. Insbesondere Güter aus den Bereichen Sensorik und Elektronische Kriegsführung sowie die zu deren Herstellung notwendige Ausrüstung haben eine zunehmend herausragende Bedeutung. Der bisherige Verweis auf die Kriegswaffenliste im sektorspezifischen Verfahren greift inzwischen zu kurz und muss ergänzt werden.

Angesichts der steigenden Anzahl und Komplexität von Erwerbsvorgängen sollen außerdem die Verfahrensvorschriften für die Prüfung eines Erwerbs an die geänderten Heraus-forderungen angepasst werden.“ (hier). 

 **) Dr. iur. Menno Aden (Jahrgang 1942, Abitur 1962) hat Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn studiert (1963 bis 1967), wurde 1972 in Bonn promoviert, war in den Jahren 1971/72 Senior Research Officer am Institut für Rechtsvergleichung der Universität von Südafrika,warberuflich tätig in der Energie- und Kreditwirtschaft und von 1994 bis 1996  Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskirchenamtes in Schwerin, dann bis 2007 Professor an der FH für Ökonomie und Management in Essen. Verheiratet, fünf Kinder. Seine Web-Seite finden Sie hier: http://www.dresaden.de/index.html

 

Print

Schreibe einen Kommentar