Dürrer Aufkaufschutz für deutsche Unternehmen

Eine neue Verordnung, die praktisch ins Leere geht – Ein Normenbrei für die Exekutive, eine Zumutung für die Gerichte, ein Wachstumsimpuls für Kanzleien – Die ungeprüften Fälle Ista GmbH und Unna AG – Viele ausländische Erwerber stehen unter Staatseinfluss – Wenn die Chinesen kaufen, können sie sich auf einen früheren Wirtschaftsminister berufen

Das Kaufinteresse  von Ausländern an deutschen Unternehmen ist groß. Es gilt vor allem solchen, die mit besonderem technischem Wissen und mit Innovationskraft glänzen. Unter den Interessenten tun sich Käufer aus China hervor. Aufsehen erregte von dort der Versuch, den deutschen Spezialmaschinenbauer Aixtron zu übernehmen. Der Kaufinteressent war das chinesische Konsortium Grand Chip Investment (GCI), hinter dem staatlich kontrollierte Fonds stehen. Er scheiterte aber an einem Veto der amerikanischen Regierung. Diese hat  ein Mitspracherecht, weil Aixtron auch eine Zweigstelle in Kalifornien hat (hier).

Öffentlich aufgerüttelt hatte zuvor die Übernahme des deutschen Roboter-Herstellers Kuka AG in Augsburg durch den chinesischen Hausgeräteherstellers Midea (hier), weil diese gelungen war. Deutsche Technik ist begehrt, aber nicht jede soll in ausländische Hände geraten, zumindest nicht außerhalb der Europäischen Union. Verhindern will das eine Verordnung der Bundesregierung vom 14. Juli 2017*). Sie räumt der Bundesregierung ein Vetorecht ein, wenn es bei dem Verkauf um Technik geht, die für Deutschland aus politischen und strategischen Gründen von wichtigem nationalem Sicherheitsinteresse sind. Wird sie ihren Zweck erfüllen?

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