Ihr Bier dürfen Brauereien als bekömmlich nicht anpreisen – Ein Richterspruch versagt es ihnen und stützt sich dabei auf eine EU-Verordnung – Aber die Biertrinker wird er nicht kümmern und muss es auch nicht
Variatio delectat. Oder: Abwechslung tut auch mal gut. Leichte Sommerkost, solange es noch sommerlich zugeht. Früher, wenn der Sommer mal besonders lange heiße Wochen beschert hatte, nannte man das gerne einen Biersommer. Bier schmeckt zwar zu jeder Jahreszeit, aber besonders im Sommer. Und Bier ist bekömmlich. Mit dem Wort vom „flüssigen Brot“ redeten sich die Biertrinker das aus Gerste Gebraute sogar als noch bekömmlicher zurecht. Und die Erfahrung zeigt, dass es ihnen tatsächlich bekommt. Seit Jahrhunderten ist es so. Als bekömmlich allerdings dürfen Brauereien Bier nicht anpreisen. Denn vor kurzem lasen wir die befremdliche Nachricht, eben dies zu tun, habe ein Landgericht einer schwäbischen Brauerei untersagt. Darf das das?